Mit Beginn des Jahres 2023 hat LICHT INS DUNKEL für besonders innovative und inklusive Leuchtturm-Projekte den Innovations- und Inklusionsfonds ins Leben gerufen. Da der Innovations- und Inklusionsfonds zur Gänze aus Mitteln gespeist wird, die durch die Verdoppelung der LICHT INS DUNKEL AKTION 2022 (bis zum 24. Dezember 2022) durch die Bundesregierung zustande kommt, wird der maximale Betrag für den Innovations- und Inklusionsfonds nach dem notwendigen Ministerratsbeschluss bekanntgegeben.
Durch den Innovations- und Inklusionsfonds sollen richtungsweisende Vorhaben initiiert und über einen längeren Zeitraum unterstützt werden. Die Verteilung der Fördergelder erfolgt entsprechend der Kriterien durch den Vorstand von LICHT INS DUNKEL. Ein interdisziplinärer, intersektionaler Beirat wird dem Vorstand in beratender Funktion zur Seite stehen. Die Entscheidung, welche Projekte anhand der Statuten und Richtlinien von LICHT INS DUNKEL gefördert werden, fällt der Vorstand im Juni 2023.
Vorstand LICHT INS DUNKEL:
- Präsident Kurt Nekula, M.A.
- Vizepräsident Prof. Dr. Germain Weber – Lebenshilfe Österreich
- Mag. Walter Paulhart – „Rettet das Kind“
- Mag. Tanja Lechner – Gesellschaft Österreichischer Kinderdörfer
- Mag. Daniel Bohmann – Österreichische Kinderfreunde
- Dr. Gudrun Berger – Österreichisches Komitee für UNICEF
- Mag. Anna Parr – Caritas Österreich
- Dr. Maria Katharina Moser – Diakonie Österreich
Die Namen des Interdisziplinären Beirat werden noch bekanntgegeben.
Der Fokus bei Förderungen über den Innovations- & Inklusionsfonds soll auf Sozialraum-Projekte für Menschen mit Behinderungen und/oder sozioökonomischer Benachteiligung gerichtet werden, um sich von den herkömmlichen LICHT INS DUNKEL-Projektförderungen abzuheben und den inhaltlichen Schwerpunkt – weg von Segregation, hin zu Inklusion – zu setzen. Zielgruppen sind Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung. Besonders inklusive Projekte mit innovativen Lösungsansätzen sollen mit dieser Anschubfinanzierung unterstützt werden.
Der Verein LICHT INS DUNKEL kann jenen gemeinnützigen Organisationen Zuzahlungen gewähren, deren Satzungen die Unterstützung der in § 2 der Vereinsstatuten von LICHT INS DUNKEL genannten Personengruppen als Zielsetzungen beinhalten und sie mit diesen Geldmitteln tatsächlich und nachvollziehbar mildtätig sind. Die Zielgruppen sind dementsprechend Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligte Kinder, Jugendliche und deren Familien.
Einreichkategorien
- Bildung
- Arbeitswelt
- Kunst, Kultur, Freizeit und Sport
- Peer-Beratung und Interessenvertretung / Selbstvertretung
- Empowerment und Gewaltschutz für Mädchen / Frauen mit Behinderungen
- Sozialraum, Gemeinwesenarbeit
Voraussetzungen für die Förderung
- Nicht auf Gewinn gerichteter Projektträger
- Satzungen entsprechend dem Vereinszweck (§ 2 Statuten) von LICHT INS DUNKEL
- Offenlegung der Finanzgebarung und der Herkunft der Mittel
- Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung allfälliger Förderungen durch LICHT INS DUNKEL
- Verwendung der Mittel ausschließlich für mildtätige Zwecke
- Fokus auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LICHT INS DUNKEL
- Finanzierungsplan in Meilensteinen sowohl für die ersten 3 Jahre, bei denen eine Förderung durch LICHT INS DUNKEL in Anspruch genommen wird, als auch ein Plan für die Jahre 4 und 5
- Der Projektstart soll innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung erfolgen
- Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung allfälliger Förderungen durch LICHT INS DUNKEL
- Das Diversitätsbewusstsein wird innerhalb der Trägerorganisation sowie im eingereichten Projekt mit illustrativen Beispielen untermauert
Für die Einreichung werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine nähere Beschreibung des Projekts – unter Hervorhebung der Zielsetzungen und des inklusiven Aspekts – mit den zu erwartenden Wirkungen auf die Personen bzw. das gesellschaftliche Umfeld
- Projektbeschreibung auch in einfacher Sprache
- ein detaillierter Finanzierungsplan, aus dem die Zusammensetzung der Gesamtkosten, der Anteil der Eigen- und Restfinanzierung und etwaige andere Subventionsgeber hervorgehen sowie eine Prognose für die Jahre 4 und 5 nach der drei-jährigen LICHT INS DUNKEL-Förderung
- ggf. Kostenvoranschläge zu geplanten Anschaffungen / Ausgaben / Baumaßnahmen
- ein Nachweis des Nutzungszeitraums (Mietvertrag, Eigentumsnachweis etc.) ist nur bei baulichen Veränderungen erforderlich
- die aktuellen Vereinsunterlagen (Statuten und Vereinsregisterauszug) bzw. der Gesellschaftsvertrag
- der letzte Jahresabschluss (Bilanz bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inkl. Bestätigungsvermerk)
- bei Neugründung: Bestätigung des Finanzplans durch eine/n Wirtschaftsprüfer*in / Rechnungsprüfer*in
Zusätzliche Unterlagen (wenn vorhanden):
- Kopie Spendenbegünstigungsbescheid oder
- Nachweis des Anspruchs auf Steuerbegünstigung nach § 34 ff BAO wegen Mildtätigkeit gemäß § 37 BAO
- Bestätigung Spendengütesiegel
- Leitbild
- Ethikrichtlinie
Einreichkriterien
- Der Fokus des Projekts liegt auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LICHT INS DUNKEL und fördert die wertschätzende Begegnung mit Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie von psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligten Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
- Das Projekt verfolgt innovative soziale / inklusive Lösungsansätze.
- Das Leuchtturmprojekt hat eine inklusive Wirkung in zumindest einer Einreichungskategorie und setzt im Sozialraum an.
- Das Projekt fördert die gesellschaftliche Teilhabe der jeweiligen Zielgruppe und vermittelt bedarfsgerechte Unterstützung.
- Das Projekt befähigt Menschen mit Behinderungen und sozioökonomischer Benachteiligung, sich zu entfalten und das Leben selbstbestimmt zu gestalten.
- Der Träger schafft Voraussetzungen, bestehende Kooperationen zu erweitern bzw. neue zu entwickeln und damit das Projekt langfristig abzusichern.
- Das Projekt ist zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen.
- Das Projektkonzept ist vollständig, schlüssig und realistisch, Ziele und Projektschritte sind klar beschrieben. Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen liegen vor. Allfällige Projektpartner*innen müssen genannt werden.
- Es wird eine nachvollziehbare und realistische Budgetierung der Einnahmen und Ausgaben. Vorgelegt. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Ausgaben sind gegeben. Die Relation zwischen Projektziel und Kosten stehen in einem sinnvollen und ausgewogenen Verhältnis.
- Eine Einreichung bei LICHT INS DUNKEL schließt keine Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus. Das muss jedoch transparent angegeben und am Formblatt ausgewiesen werden.
- Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, mit Schulen, mit der Gemeinde, dem Land, der Wirtschaft und mit sonstigen Partnern soll gesucht werden.
- Das Projekt soll eine Entwicklungsperspektive aufweisen und Nachhaltigkeit bewirken.
- Partizipatives Einbeziehen der jeweiligen Zielgruppe in Planung und Umsetzung des Projekts.
- Der Projektträger schafft Voraussetzungen, um eine mediale Berichterstattung entsprechend Zeitplanung und Meilensteinen zu ermöglichen.
Bereiche, die NICHT von LICHT INS DUNKEL gefördert werden
- Anschaffung von nicht projektbezogener Infrastruktur (für den normalen Bürobetrieb)
- Büroadaptierungen oder generell alle anderen Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit Barrierefreiheit oder anderen behinderungsbedingten Aufwendungen stehen
- Laufende Ausgaben, die jeder Verein hat (PR-Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Miete, Jubiläums- oder Weihnachtsfeiern etc.)
- Alle Kosten im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen, insbesondere im hauptamtlichen Bereich (Qualifizierungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Tagungen, Kongresse etc.), welche nicht in direktem Zusammenhang mit der Projektumsetzung stehen
- Merchandising aller Art
- Projekte, die der Gewinnerzielung dienen
Einreichzeitraum und Online-Einreichung
- Einreichung ab Veröffentlichung im Jänner 2023 bis 22. Mai 2023 möglich.
- Die Einreichung für Projekte erfolgt online unter lichtinsdunkel.ORF.at mittels Online-Einreichformular bzw. als downloadbares Formular und per E-Mail an inklusionsfonds@lichtinsdunkel.org
- Vorauswahl durch den interdisziplinären Beirat, Vergabe durch den Vorstand von LICHT INS DUNKEL im Juni 2023.
FAQ
- Über welchen Zeitraum wird ein Projekt gefördert?
Die LICHT INS DUNKEL-Förderung versteht sich als mehrjährige Anschubfinanzierung im Rahmen eines Gesamtfinanzierungsplans, der die längerfristige Umsetzung des Vorhabens – auch über die Anschubfinanzierung hinaus – darstellt (z.B. Öffentlich-Private Partnerschaft). Der Träger schafft Voraussetzungen, bestehende Kooperationen zu erweitern und/oder neue zu entwickeln und damit das Projekt langfristig abzusichern. Wichtig ist eine Planung für die ersten 3 Jahre und eine Prognose für die Jahre 4 und 5 nach der Unterstützung durch LICHT INS DUNKEL. - Worauf soll der Fokus des Projekts liegen?
Der Fokus des Projekts liegt auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LICHT INS DUNKEL und fördert die wertschätzende Begegnung mit Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie von psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligten Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
Das Projekt hat eine inklusive Wirkung in zumindest einer Einreichkategorie und setzt im Sozialraum an. Ein Schwerpunkt liegt auf dem innovativen Charakter der Lösungsansätze des Projektes. - Bis zu welcher Förderhöhe darf eingereicht werden?
Pro Projekt stehen voraussichtlich max. EUR 1.000.000,00 zur Verfügung. Der endgültige Maximalbetrag wird nach Verlautbarung der Gesamtdotation des Fonds nach dem Ministerratsbeschluss veröffentlicht. - Wie viele Anträge können pro Projektträger gefördert werden?
Es kann pro Projektträger ein Antrag innerhalb von drei Jahren gefördert werden. - Erfolgt eine Zuzahlung oder wird auch vollfinanziert?
Grundsätzlich beteiligt sich LICHT INS DUNKEL mit einer Teilfinanzierung. - Schließt die Einreichung bei LICHT INS DUNKEL Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus?
Nein, die Einreichung schließt keine Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus, diese müssen jedoch transparent angegeben werden. - In welcher Höhe dürfen die projektbezogenen Overheadkosten liegen?
Analog zu den Bestimmungen des Spendengütesiegels / der Absetzbarkeitsauflagen:
max. 10 % Overhead, max. 25 % Aufwand für Spendengewinnung. - Darf ein Projekt bundesländerübergreifend arbeiten?
Ja, Projekte dürfen bundesländerübergreifend arbeiten. - Darf ein Projekt zum Zeitpunkt der Einreichfrist schon abgeschlossen sein?
Nein, das Projekt darf zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen sein. - Wann erfolgt eine Zu- bzw. Absage der Projektförderung?
Die Zu- bzw. Absage der Projektförderung an die Projektträger erfolgt im Juni 2023. - Wie ist der genaue Zeitrahmen für den Finanzierungsplan der ersten drei Jahre der Umsetzung?
Von Juli 2023 bis Juli 2026.
Voraussetzung ist die Vorlage von folgenden Dokumenten: Plan für die Durchführbarkeit, ein Finanzierungplan für die ersten drei Jahre sowie eine Strategie für die Zukunft. - Wie ist die Prognose einer Finanzplanung für die Jahre 4 und 5 nachzuweisen?
Zusätzlich zu einer Beschreibung der geplanten Kooperationen / Kofinanzierungen müssen die Jahre 4 und 5 in jedem Fall auch mit einer Prognose eines Finanzplans und Bestätigung durch eine/n Wirtschaftsprüfer*in unterlegt werden. - Welche Initiativen / Gruppen mit welcher Rechtsform können einreichen?
Mildtätig, gemeinnützig, nicht auf Gewinn orientiert. - Was müssen neue Projekte anstelle eines Jahresabschlusses einreichen?
Eine Bestätigung des Finanzplans durch eine/n Wirtschaftsprüfer*in / Rechnungsprüfer*in. - Muss der Projektträger mediale Berichterstattung ermöglichen?
Ja, der Projektträger muss Voraussetzungen schaffen, um eine mediale Berichterstattung entsprechend Zeitplanung und Meilensteinen zu ermöglichen. - Wann ist der Einreichzeitraum?
Einreichungen sind von Jänner 2023 bis 22.05.2023 möglich. - Ab welchem Zeitraum gilt die Nachweispflicht?
Bei der Auszahlung in Meilensteinen gilt die Nachweispflicht analog zu den bestehenden Projektverträgen von LICHT INS DUNKEL jeweils ab dem Auszahlungszeitpunkt.
Wenn Sie bei der Einreichung Barrieren erleben, senden Sie Ihre Anfrage bitte an inklusionsfonds@lichtinsdunkel.org
Alle Informationen zu den Rahmen- und Einreichbedingungen finden Sie ab Morgen auf der LICHT INS DUNKEL Website. Projektansuchen für den Innovations- und Inklusionsfonds können bis einschließlich 22. Mai 2023 eingebracht werden.