Neuer EU-Richtlinienenturf zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Zwangssterilisation
Der neue Entwurf des Europäischen Parlaments zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (hier als PDF abrufbar) ist ein wichtiger Schritt in Richtung umfassenden Gewaltschutz von Frauen mit und ohne Behinderungen. Er wurde am 13. Dezember 2022 veröffentlicht und dient als Diskussionsgrundlage für das EU-Parlament und den Europäischen Rat.
Speziell der Aufruf zum Verbot von Zwangssterilisationen ist bedeutsam. Denn leider passieren noch immer in ganz Europa Zwangssterilisationen. Vor allem Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind von dieser grausamen Praxis und groben Menschenrechtsverletzung betroffen. Dieses Verbot findet sich im neuen Artikel 6a:
„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das folgende vorsätzliche Verhalten als Straftat geahndet wird:
(a) die Durchführung einer Operation, die den Zweck oder die Wirkung hat, die Fähigkeit einer Frau oder eines Mädchens zur natürlichen Fortpflanzung zu beenden – ohne vorherige Benachrichtigung, Zustimmung oder Verständnis des Verfahrens;
(b) Nötigung oder Vermittlung einer Frau oder eines Mädchens, sich der unter Buchstabe a genannten Operation zu unterziehen.“
Ein neuer Artikel 29a verpflichtet die Mitgliedstaaten, Opfer und Überlebende von Zwangssterilisationen fachlich zu unterstützen.
Es wird im neuen Berichtsentwurf auch explizit auf die Unterstützung und Gewährleistung der Rechte von Opfern mit Behinderungen eingegangen und auf die Notwendigkeit von Schulungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen.
Weitere Informationen findet man unter dem Hashtag #EndForcedSterilisation und auf der EU-Webseite zur Beendigung der Gewalt an Frauen: „Ending genderbased violence“.
Bericht: Gudrun Eigelsreiter