Mit 1. Januar 2023 erhöhte der Fonds Soziales Wien (FSW) den Stundensatz für die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (PGE für PA) von 18,00 auf 20,00 Euro.
Robert Bacher, Leiter des Fachbereichs Behindertenarbeit, Mobilität und Beratung im Fonds Soziales Wien erklärte, dass es mit Blick auf die aktuellen Teuerungen besonders wichtig sei, die Situation jener Menschen zu erleichtern, die im Alltag auf Persönliche Assistenz angewiesen sind. „Persönliche Assistent*innen unterstützen da, wo sie gebraucht werden und verhelfen den Menschen mit Behinderungen zu einem aktiven, selbstbestimmten und unabhängigen Leben. Die Erhöhung des Stundensatzes ist eine spürbare Verbesserung für Kund*innen, die Pflegegeldergänzungsleistung beziehen, aber auch für deren Angehörige und Assistent:innen“, erklärte Robert Bacher.
Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz in Wien
Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz wurde 2008 als Leistung der Behindertenhilfe verankert. Zuletzt war der Stundensatz mit 1. Jänner 2021 von 16,00 auf 18,00 Euro erhöht worden. Von der neuerlichen Erhöhung auf 20 Euri profitieren alle der rund 360 Personen, die in Wien eine Pflegegeldergänzungsleistung erhalten.
Diese in Form einer finanziellen Direktleistung ausgezahlte Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz richtet sich an Menschen mit schwerer Körperbehinderung. Der FSW fördert die Persönliche Assistenz im Alltag in den Bereichen Haushaltm Körperpflege und Erhaltung der Gesundheit, Mobilität sowie Kommunikation und Freizeit. Ziel ist es, ein maximales Ausmaß an Selbstbestimmung und individueller Lebensgestaltung zu ermöglichen. Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (PGE für PA) im Alltag ist eine freiwillige Leistung des FSW, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Für „Assistenz am Arbeitsplatz“ (oder den Weg dorthin) wenden Sie sich bitte an das Sozialministeriumservice. Die WAG Assistenzgenossenschaft übernimmt die Beratung und Leistungserbringung für das Sozialministeriumservice.
Voraussetzungen für den Bezug der Pflegegeldergänzungsleistung in Wien:
- Hauptwohnsitz in Wien
- österreichische Staatsbürgerschaft oder durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung
- Körperbehinderung, Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
- Volljährigkeit bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres
- keine wirksame Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung
- Selbstverwaltungskompetenz
- Sie leben in einem Privathaushalt (im Unterschied zu Einrichtungen des betreuten Wohnens)
- kein Bezug gleichartiger oder ähnlicher Leistungen, wie z. B. Vollbetreutes Wohnen, Regelfahrtendienst, Tagesstruktur, 24-Stunden-Betreuung, ambulante/extramurale Pflege und Betreuung (mit Ausnahme der medizinischen Hauskrankenpflege)
Pflegegeld, Richtsätze 2023
12 Mal jährlich
Stufe | Pflege-/Betreuungsbedarf | EUR |
---|---|---|
1 | mehr als 65 Stunden pro Monat | 175,00 |
2 | mehr als 95 Stunden pro Monat | 322,00 |
3 | mehr als 120 Stunden pro Monat | 502,80 |
4 | mehr als 160 Stunden pro Monat | 754,00 |
5 | mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
|
1.024,20 |
6 | mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
|
1.430,20 |
7 | mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
|
1.879,50 |
- Diagnosebezogene Mindesteinstufung für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen, z.B. hochgradige Sehbehinderung, Rollstuhlnutzung wegen Querschnittlähmung (Stufe 3), Blindheit (Stufe 4), Taubblindheit (Stufe 5)
- Taschengeld bei Pflegeheimaufenthalt 47,52 EUR
- Bei Bezug von erhöhter Familienbeihilfe werden 60,00 EUR vom Pflegegeld abgezogen.
Service-Links
Fonds Soziales Wien – Leben mit Behinderung
Pflege.gv.at – Infoplattform für Pflege und Betreuung
oesterreich.gv.at – Pflegegeld