In Vorarlberg sind Zahnbehandlungen von Kindern bis zu einem Alter von zehn Jahren sowie Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen, die unter Vollnarkose stattfinden müssen, im zahnmedizinischen Institut KIZZ in Hohenems sowie in den Spitälern Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz möglich. Bislang waren diese Leistungen nur in den Vorarlberger Spitälern möglich und im niedergelassenen Bereich für die Patient*innen mit hohem finanziellem Aufwand verbunden.
Durch die neue geschaffene Möglichkeit, Zahnbehandlungen unter Vollnarkose als Kassenleistung anzubieten, wurde die Wartezeit auf einen entsprechenden Eingriff bereits deutlich verkürzt. So wurden im Jahr 2022 rund 720 Zahnsanierungen unter Narkose durchgeführt, davon 350 im KIZZ.
Krankenversicherungen übernehmen Kosten
Menschen mit Behinderungen wurden bislang in Vorarlberg vorwiegend von externen Zahnärzt*innen in Krankenanstalten behandelt. Neben den medizinischen/technischen Herausforderungen, die diese Behandlungen mit sich bringen, wurden diese Behandlungen im niedergelassenen Bereich bisher „nicht kostendeckend“ durch die Krankenversicherungen vergütet.
Aufgrund von Beschwerden bezüglich der Verfügbarkeit von Zahnbehandlungen in Narkose sowie Thematisierung durch die Präsidentin der Lebenshilfe Vorarlberg, Adriane Feurstein, wurde im Auftrag von Landesrätin Martina Rüscher und dem Landesstellenvorsitzenden der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Manfred Brunner, Ende 2020 die Einrichtung einer Projektgruppe für die „Zahnärztliche Versorgung für Kinder mit Behinderung“ fixiert. Gemeinsam wurde ein standardisierter Patientenpfad zur Zahnsanierung in Narkose“ entwickelt und abgestimmt. Dieser dient nun als Grundlage für ein landesweit einheitliches Vorgehen.
Die betroffenen Patient*innen müssen von iher Hauszahnärztin bzw. ihrem Hauszahnarzt den entsprechenden Zahnärzt*innen zugewiesen werden. Eine andere Möglichkeit ist, dass Patient*innen direkt mit den angeführten Zahnärzt*innen Kontakt aufnehmen. Die Begutachtung und Terminvereinbarung für die Operation erfolgt in der jeweils angeführten Ordination. Voraussetzung ist, dass die zuweisenden Zahnärzt*innen einen Behandlungsversuch durchgeführt haben. Die Zahnbehandlung in Narkose erfolgt insbesondere bei Zahnreinigung, Füllungstherapien, Fluoridierung, Zahnersatz, Extraktionen oder anderen mundchirurgischen Behandlungen.
Aktuelle Versorgung
In folgenden Einrichtungen werden „Zahnsanierungen in Narkose“ durchgeführt:
- Landeskrankenhaus Bludenz
- Landeskrankenhaus Bregenz
- Krankenhaus Dornbirn
- Landeskrankenhaus Feldkirch (Risikokinder)
- Zahnmedizinisches Institut KIZZ plus GmbH in Hohenems
Im Landeskrankenhaus Bludenz werden zur Verringerung der Warteliste im ersten Quartal 2023 zusätzliche Termine angeboten. Ab April können aufgrund der Umbauten von Operationsräumen keine zusätzlichen Zahntermine angeboten werden. Vom Krankenhaus Dornbirn wurde mitgeteilt, dass im Jahr 2023 an zwei Tagen pro Monat Operationkontingente für Zahnsanierungen zur Verfügung stehen.