Österreich hat eine neue Behindertenanwältin. Die bisherige Monitoringausschuss-Vorsitzende Mag. Christine Steger übernimmt die nach dem Tod von Dr. Hansjörg Hofer interimistisch von der stellvertretenden Bundesbehindertenanwältin Dr. Elke Niederl geführten Agenden und leitet ab sofort die Behindertenanwaltschaft.
Am 11. März 2023 ernannte Sozialminister Johannes Rauch Mag. Christine Steger für eine Amtszeit von vier Jahren zur neuen Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die erfahrene Expertin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde aus 19 Bewerber*innen für die Position der Bundesbehindertenanwältin ausgewählt. Die Hauptaufgabe der Behindertenanwältin ist die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen in Österreich.
Die 43-jährige Leiterin der Abteilung Family, Gender, Disability & Diversity an der Universität Salzburg übte bislang die Funktion der Vorsitzenden des unabhängigen Monitoringausschusses zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen aus.
„Ich gratuliere Christine Steger herzlich zur Ernennung als Behindertenanwältin und freue mich auf die Zusammenarbeit. Dass diese wichtige Position erstmals von einer Frau bekleidet wird, ist bemerkenswert und zukunftsweisend“, so Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenratss.