Vorschlag des Österreichischen Behindertenrats, wie im Zuge der Neugestaltung der Finanzierung des ORF ein schnellerer Ausbau des Zugangs zu ORF-Angeboten gewährleistet werden kann
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Raab,
sehr geehrte Frau Klubobfrau Maurer BA,
sehr geehrter Herr Klubobmann Wöginger,
der öffentliche Rundfunk hat einen Bildungsauftrag für alle Menschen in Österreich. Um diesen Auftrag auch bei Menschen mit Behinderungen zu erfüllen, müssen die Sendungen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden, andernfalls Menschen mit Behinderungen davon ausgeschlossen sind.
Aus diesem Grund ist im ORF–G auch vorgeschrieben, dass der ORF jährlich einen Aktionsplan erstellen muss, um den Anteil an barrierefreien Sendungen immer weiter auszubauen. Das Ziel im Gesetz ist, dass im Jahr 2030 100% der Sendungen barrierefrei sind.
Wie wohl der ORF seine selbst gesteckten Ziele des Aktionsplans im letzten Jahr sogar teilweise übererfüllt hat, ist bei diesem Tempo nicht davon auszugehen, dass das Ziel einer hundertprozentigen Barrierefreiheit 2030 erreicht werden kann.
Um einen schnelleren Ausbau der Barrierefreiheit zu ermöglichen, schlägt der Österreichische Behindertenrat vor, dass im Zuge der Neugestaltung der Finanzierung des ORF diesem jährlich ein zweckgewidmeter Million–Betrag für den Ausbau der barrierefreien Angebote aus allgemeinen Budgetmitteln zur Verfügung gestellt wird. Hierbei müssen die Zielwerte des Aktionsplans als Nulllinie gelten und darf das zweckgewidmete Geld daher nur für eine Übererfüllung der im Aktionsplan für das jeweilige Jahr festgeschriebenen Zielwerte verwendet werden.
Dies ist auch im Hinblick auf Art 21 der UN–Behindertenrechtskonvention, der den Staat verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Massenmedien ihre Dienstleistungen barrierefrei anbieten, dringend gefordert.
Für einen persönlichen Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Widl
Präsident
Wien, 09.03.2023
Brief: Förderung des barrierefreien Zugangs zu ORF-Angeboten (PDF)