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Bundesminister Johannes Rauch bei der Sitzung des Monitoringausschusses am 28. Februar 2023, Foto: Minitta Kandlbauer
Bundesminister Johannes Rauch bei der Sitzung des Monitoringausschusses am 28. Februar 2023, Foto: Minitta Kandlbauer

Monitoringausschuss startet Staatenprüfungsjahr

1. März 2023

Bundesminister Johannes Rauch übergab am 28. Februar 2023 Theresa Hammer, Julia Moser, Daniela Rammel und Johanna Mang ihre Ernennungsdekrete als Mitglieder des Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Der Monitoringausschuss ist ein gesetzlich verankertes Gremium (§ 13 Bundes­behindertengesetz), das die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich überwacht. Basis dafür ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Aktuell sind 12 Expert*innen mit und ohne Behinderungen Mitglieder des Monitoringausschusses. Auf Vorschlag des Österreichischen Behindertenrats und nach Rücksprache mit Selbstbestimmt Leben Österreich werden sie von dem*der Sozialminister*in ernannt. Die Mitgliedschaft im Monitoringausschuss ist ein Ehrenamt.

Mitglieder des Unabhängigen Monitoringausschusses

Christine Steger wurde 2018 vom Ausschuss als Vorsitzende gewählt. Vertreter*innen der organisierten Menschen mit Behinderungen sind Bernadette Feuerstein, Daniela Rammel, Erich Schmid und Christina Wurzinger. Ihre Ersatzmitglieder sind Petra Derler und Silvia Oechsner. Als Vertreter einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Menschenrechte ist Gunther Trübswasser Mitglied des Ausschusses, sein Ersatzmitglied ist Theresa Hammer. Vertreterin einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ist Julia Moser mit Ersatzmitglied Johanna Mang. Die wissenschaftliche Lehre wird durch Vorsitzende Christine Steger als Hauptmitglied und Tobias Buchner als Ersatzmitglied vertreten.

„Wir danken Bundesminister Johannes Rauch für den wertschätzenden und konstruktiven Austauschtermin und die Ernennung der neuen Ausschussmitglieder. Nunmehr gut aufgestellt für die UN-BRK-Staatenprüfung im Herbst, werden wir uns auf den Problembereich Inklusive Bildung fokussieren. Seit der letzten Staatenprüfung vor 10 Jahren gibt es keine nennenswerten Verbesserungen, in manchen Bereichen sogar Rückschritte. Es ist beschämend für Österreich, wie weit wir noch von der Umsetzung der Inklusiven Bildung entfernt sind“, erklärte Monitoringausschuss-Vorsitzende Christine Steger.

UN-BRK Staatenprüfung

Mit Sozialminister Rauch wurde auch über die anstehende UN-BRK-Staatenprüfung im Herbst 2023 gesprochen. Das Sozialministerium ist der „Focal Point“ der Republik für die Umsetzung der UN-BRK in Österreich und agiert somit auch im Rahmen der Staatenprüfung als inhaltliche Koordinierungsstelle. Als Überwachungsorgan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich nimmt der Unabhängige Monitoringausschuss eine zentrale Rolle im Rahmen der Staatenprüfung ein. Der Ausschuss wird über die Umsetzung der UN-BRK in Österreich vor dem UN-Ausschuss in Genf berichten.

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