Bildungsminister muss Persönliche Assistenz in Bundesschulen auf alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen ausweiten
Verbandsklage-Urteil bestätigt, dass die bestehende Regelung diskriminierend ist
Einem Rundschreiben des Bildungsministeriums zufolge erhalten nur Schüler*innen mit einer körperlichen Behinderung ab einer Pflegegeldstufe 5 (in Ausnahmefällen ab Stufe 3) beim Besuch einer Bundesschule Persönliche Assistenz.
Alle anderen Kinder mit Behinderungen – etwa Sinnesbehinderungen oder psychosozialen Behinderungen sowie körperlichen Behinderungen, die eine niedrigere Pflegestufe zur Folge haben – bekommen keine Persönliche Assistenz und werden damit vom einem gleichberechtigten Zugang zu Bildung ausgeschlossen.
Da diese diskriminierende Situation trotz massiver Kritik an dem Rundscheiben seitens der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren nicht verbessert wurde, reichte der Klagsverband im Jahr 2021 eine Verbandsklage ein.
Das nun vorliegende Urteil erster Instanz spricht ganz klar aus, dass Persönliche Assistenz allen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen offen stehen muss und daher die bisherige Regelung diskriminierend ist.
„Wir fordern den Bildungsminister auf, umgehend auf das Urteil zu reagieren und das Rundschreiben schnellstmöglich zu überarbeiten, sodass alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen, die Persönliche Assistenz benötigen, diese auch für den Besuch von Bundesschulen bekommen“, erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.