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2 Männer stehen vor einer Fotowand: Zu sehen sind Soziallandesrat Leonhard Schneemann und Rudolf Halbauer von der Servicestelle für Menschen mit Behinderung
Bildtext: Soziallandesrat Leonhard Schneemann und Rudolf Halbauer von der Servicestelle für Menschen mit Behinderung präsentierten die Details zur Neuaufstellung der Persönlichen Assistenz und der Schulassistenz im Burgenland, Foto: Landesmedienservice Burgenland

Persönliche Assistenz und Schulassistenz im Burgenland

27. April 2023

Landesrat Dr. Leonhard Schneemann präsentierte im Rahmen einer Pressekonferenz Neuerungen im Bereich Persönliche Assistenz und Schulassistenz.

„Das Burgenland spricht sich seit Jahren für einheitliche Standards in der Persönlichen Assistenz aus. Diese Forderung haben wir bei den Konferenzen der Sozialreferenten stets unterstrichen und forciert. Denn es muss egal sein, wo man seinen Hauptwohnsitz hat – die Persönliche Assistenz soll Menschen mit Behinderung gleich unterstützen“, erklärte der burgenländische Soziallandesrat Dr. Leonhard Schneemann.

Mit der Harmonisierung der Persönlichen Assistenz erhalten die Bundesländer die Möglichkeit, einheitliche Standards für diese Leistung umzusetzen. Da das Land Burgenland dies immer gefordert hat, ist man nun auch Teil der Pilotphase des Bundes. Künftig ist für Persönliche Assistent*innen und Schulassistent*innen eine Anstellung bei den Sozialen Diensten Burgenland möglich. Entlohnt wird nach dem burgenländischen Mindestlohn.

Auch Rudolf Halbauer, Servicestelle für Menschen mit Behinderungen, ist von den Vorteilen der Neuregelung überzeugt: „Dies sehe ich äußerst positiv und erfreulich, weil die burgenländische ‚Persönliche Assistenz neu‘ noch einen Schritt weiter als das Pilotprojekt zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz des Bundes zum Wohle der Menschen im Land geht.“

Neuerungen bei Persönlicher Assistenz – Ausweitung auf alle Lebensbereiche

Waren bisher Personen ab Pflegestufe 3 anspruchsberechtigt, sind dies nun auch Personen ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent. Der Bezugszeitraum wird mit 15 bis 65 Jahre (bisher 14 bis 65) festgesetzt, wobei es im Burgenland eine Alterslimit-Härtefallklausel geben soll. Das Stundenausmaß wird von 160 auf maximal 300 Stunden pro Monat angehoben, der Leistungsumfang wird von der Freizeit auf alle Lebensbereiche, ausgenommen Pflege, ausgeweitet. Der Soziallandesrat rechnet für das Land mit Mehrkosten von 4 Mio. Euro im Jahr. Der Bund stellt für dieses Projekt 100 Mio. Euro für alle Bundesländer zur Verfügung. „Wir brauchen im Land aber über die Pilotphase hinaus ein langfristiges Modell der Finanzierung und werden dies auch bei der nächsten Soziallreferentenkonferenz einfordern“, kündigt Schneemann an.

Zwei Arbeitsverhältnisse möglich. Land zahlt burgenländischen Mindestlohn

Beim Dienstleistermodell ist der Assistent bei einem gemeinnützigen Träger angestellt. Während der Bund die Entlohnung nach dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich verlangt, geht das Burgenland hier einen Schritt weiter und entlohnt nach dem burgenländischen Mindestlohn. Im Arbeitgebermodell ist der Assistent beim Assistenznehmer angestellt und unterliegt dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz. „Auch hier soll nach burgenländischem Mindestlohn bezahlen werden“, sagt Schneemann. Der Stundensatz wird von 28 Euro auf künftig 32,50 Euro pro Stunde angehoben.

Keine Förderung freier Dienstnehmer*innen

Freie Dienstnehmer*innen können mit der neuen Richtlinie nicht mehr gefördert werden. Schneemann: „Das Burgenland geht hier konsequent seinen Weg weiter und offeriert persönlichen Assistenten die Anstellung bei den sozialen Diensten Burgenland. Die  Assistentinnen und Assistenten sind damit sozialrechtlich abgesichert und werden nach dem burgenländischen Mindestlohn bezahlt. Eine Anstellung bei den Sozialen Diensten Burgenland ist aber keinesfalls zwingend, es können auch bestehende Vermittlungsagenturen beauftragt werden“. Sie müssen allerdings gemeinnützig sein und den burgenländischen Mindestlohn bezahlen.

Antragstellung per Selbsteinschätzungsbogen

Die Bezirksverwaltungsbehörde bleibt auch weiterhin für die Abwicklung der Persönlichen Assistenz zuständig. Der Antrag kann auch beim Amt der Burgenländischen Landesregierung oder beim Sozialministerium eingebracht werden und wird intern an die bearbeitende Stelle weitergeleitet. Die Antragstellung erfolgt künftig per Selbsteinschätzungsbogen. Expert*innen aus dem Bereich Pflege, Psychologie und Sozialarbeit legen auf dieser Basis das Stundenausmaß der Betreuung fest. Bei massiven Abweichungen der gewünschten Stunden zu den bewilligten Stunden wird es eine Assistent*innenkonferenz geben. Die Persönliche Assistenz im Beruf kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden. Die Stunden werden für ein Jahr bewilligt und werden dann stetig nach den Anforderungen neu evaluiert.

Basisausbildung soll Qualität der Leistung sicherstellen

Um die Qualität der Leistung sicherzustellen, gibt es künftig eine Basisausbildung für Persönliche Assistent*innen – diese beinhaltet eine Grundausbildung in Erster Hilfe, rechtlichen Belangen und sozialen Komponenten.

Schulassistenz neu

Zu Verbesserungen kommt es auch bei der Schulassistenz. Unter Schulassistenz versteht man Personen zur Begleitung und pflegerischen Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Pflichtschulen, um diesen die Teilnahme am Schulunterricht zu ermöglichen. Aktuell wird diese Leistung von „Rettet das Kind“ im Auftrag des Landes ausgeführt. 419 Kinder wurden im Jahr 2022/2023 mit Schulassistenz begleitet, das Land hat dafür rund 5,5 Mio. Euro aufgewendet. Um zukünftig die Schulassistenzen zielgerichtet für jedes Kind einsetzen zu können, entwickelte das Land Burgenland ein neues Konzept.

Eltern müssen Antrag auf Schulassistenz einbringen

Dieses sieht vor, alle Kinder, die bereits Schulassistenz beanspruchen, sowie alle Neuanträge von Amtssachverständigen für Pflege und/oder den Psycholog*innen des Psychologischen Dienstes (PD) des Landes hinsichtlich der Notwendigkeit einer Schulassistenz zu begutachten. Für 2023 wurden 436 Anträge beim Land eingebracht. Künftig müssen die Eltern und nicht die Schule den Antrag einbringen, die Verwaltungsarbeiten liegen künftig wieder bei der Abteilung 6/Gesundheit des Landes.

Schulassistent*innen werden bei den Sozialen Diensten Burgenland (SD) angestellt

Neu ist auch, dass alle Schulassistent*innen bei den Sozialen Diensten Burgenland angestellt werden. Die bestehenden Mitarbeiter*innen von „Rettet das Kind“ werden übernommen. Um die Qualität zu steigern, müssen alle Schulassistent*innen eine Grundausbildung absolvieren. Die Entlohnung erfolgt ebenfalls nach dem burgenländischen Mindestlohn.

Die Begutachtungen laufen noch bis Ende Mai – dann werden die Kommissionssitzungen stattfinden.

Service-Links

Soziale Dienste Burgenland

Servicestelle für Menschen mit Behinderungen (Burgenland)

Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz (PDF)

Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (sozialministerium.at)

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