Das Land Burgenland wird Persönlichen Assistent*innen für Menschen mit Behinderungen sowie Schulassistent*innen eine Anstellung anbieten und einen Netto-Mindestlohn in Höhe von EUR 2.000 bezahlen.
Sozialminister Johannes Rauch besuchte am 20. April 2023 mit Regina Petrik, GRÜNEN-Klubofrau im burgenländischen Landtag, den ÖZIV Burgenland. Bei dem Gespräch ging es u.a. um die Beteiligung des Burgenlandes am bundesweiten Pilotprojekt Persönliche Assistenz. Petrik erklärte, dass die SPÖ Burgenland im Landtag bereits ihre Zustimmung zum entsprechenden Entschließungsantrag der GRÜNEN signalisiert habe.
“Das ist ein Meilenstein für die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen im Burgenland. Es ist auch sehr erfreulich, dass die SPÖ gleich auf unseren Antrag reagiert hat und Landesrat Schneemann eine Teilnahme am Projekt anstrebt. Wenn das Land mit dem Bund zusammenarbeitet, hilft das den Menschen am meisten”, freute sich Regina Petrik.
ÖZIV Burgenland-Geschäftsführer Hans-Jürgen Groß erklärte: “Ich freue mich sehr, dass man vom Land den Weg gewählt hat, dieser Bundesrichtlinie zu folgen, weil diese mit allen zuständigen Organisationen abgestimmt ist und alle eingebunden waren, so wie wir es uns im Burgenland auch wünschen”.
Mindestlohn von 2.000 Euro netto
Am 25. April 2023 kündigte Soziallandesrat Dr. Leonhard Schneemann von der SPÖ im Rahmen einer Pressekonferenz an, dass das Land Burgenland Persönlichen Assistent*innen für Menschen mit Behinderungen sowie Schulassistent*innen eine Anstellung anbieten werde.
Bei den Sozialen Diensten Burgenland würden Assistenzpersonen den Mindestlohn des Landes in Höhe von EUR 2.000 netto erhalten. Zudem sei eine Grundausbildung für die Angestellten vorgesehen, um die Qualität der Betreuung zu gewährleisten. Nach wie vor gebe es die Option, dass sich als Persönliche Assistent*innen tätige Personen von anderen, gemeinnützigen Trägerorganisationen angestellt werden, sofern diese den Mindestlohn bezahlen.
Laut Rudolf Halbauer, Leiter der Servicestelle für Menschen mit Behinderungen im Burgenland, sollen Persönliche Assistent*innen insbesondere in den Bereichen Erste Hilfe, Recht und Soziales ausgebildet werden. Ansonsten würde das Land Burgenland die Richtlinien des Bundes im Zuge der österreichweiten Harmonisierung der Persönlichen Assistenz übernehmen.
Schulassistenz
Schulassistent*innen werden Schneemann zufolge eine pädagogische und psychologische Grundausbildung erhalten. Für welche Schüler*innen eine Schulassistenz in Frage komme, werde künftig von Sachverständigen für Pflege oder Psychologie entschieden, Anträge seien direkt beim Land einzubringen.
Der Soziallandesrat erklärte, er würde sich bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich für eine langfristige und sichere Finanzierung durch den Bund einsetzen.
Chancengleichheitsgesetz
Auch das angekündigte Chancengleichheitsgesetz werde Schneemann zufolge „auf jeden Fall kommen“, denn es stehe „nichts mehr im Weg, dass wir in absehbarer Zeit dieses Gesetz einlaufen lassen können.“
Ergänzung vom 27. April 2023:
Landtagssitzung vom 27. April 2023
Landtagssitzung live – Burgenländischer Landtag (bgld-landtag.at)
Bei der Landtagssitzung erklärte Landesrat Dr. Leonhard Schneemann, dass es ihm im Sozialbereich in erster Linie um die Treffsicherheit gehe. In Zukunft werde die Zuweisung von Assistenzstunden und Assistent*innen über Sachverständigengutachten erfolgen. „Wir haben in den letzten Jahren gesehen, dass da relativ Bewegung war. Künftig werden die Eltern für ihre Kinder um Schulassistenz ansuchen. Wir werden die Assistent*innen über das Land mit dem burgenländischen Mindestlohn anstellen.“
Auf die Frage von Ilse Benkö, Abgeordnete zum Burgenländischen Landtag, wann das Chancengleichheitsgesetz erlassen werde, antwortete Schneemann: „Wir werden das Chancengleichheitsgesetz in einer der nächsten Sitzungen im Landtag einlaufen lassen.“