Am 3. Mai 2008 trat das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die sogenannte UN-Behindertenrechtskonvention, in Kraft.
Das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Übereinkommen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) hatten zu diesem Zeitpunkt 82 Staaten unterzeichnet. In Österreich ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen seit 26. Oktober 2008 in Kraft. Damit sind die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen erstmals in einem eigenen Dokument festgelegt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verschaffte Menschen mit Behinderungen erstmalig einen Zugang zu universell verbrieften Rechten.
In Österreich ist seit 1. Januar 2006 zudem auch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) gültig, das das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen auf nationaler Ebene regelt. Als Ausgangsdokument in Österreich gilt nach wie vor das Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung aus dem Jahr 1992, ebenso wie Artikel 7 Abs.1, 2. Satz der Österreichischen Bundesverfassung (B-VG). Dieser verbietet Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen.
Service-Links
UN-Behindertenrechtskonvention. Deutsche Übersetzung der Konvention und des Fakultativprotokolls (PDF)
United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities
UN Human Rights Office: OHCHR and the rights of persons with disabilities
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Diskriminierungsverbot im „täglichen Leben“)
Behinderteneinstellungsgesetz (Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt)
Bundesbehindertengesetz (Aufgaben und Befugnisse der Behindertenanwältin bzw. des Bundesbehindertenanwalts)