Bei der Volksanwaltschaft meldeten sich laut Berichten von ORF und Salzburgr bislang rund 80 Opfer von Gewalt und Missbrauch im ehemaligen Landesinstitut für Hörbehinderte in Salzburg, der heutigen Josef-Rehrl-Schule. Zwischen 1950 und den späten 1980er-Jahren sollen hunderte gehörlose Kinder im Internat gequält worden sein. 25 Opfer erhielten vom Land Salzburg eine einmalige Entschädigung zwischen mehreren tausend und 20.000 Euro. Weitere 37 Opfer warten aktuell auf eine Entscheidung über einen Ausgleich. Laut Mag. Helene Jarmer vom Österreichischen Gehörlosenbund seien auch in anderen Bundesländern gehörlose Menschen von der „schwarzen Pädagogik“ betroffen gewesen und hätten Anträge auf Heimopferrente und einmalige Entschädigung eingereicht.
„Schläge mit dem Stock, Ziehen an den Haaren, stundenlang nichts zu trinken trotz langer Märsche über den Mönchsberg, Essenszwang, bei dem auch zuvor Erbrochens mitgegessen werden musste: Die Opfer von Gewalt und Missbrauch im damaligen Landesinstitut für Hörbehinderte bzw. der Landestaubstummenanstalt in Salzburg-Lehen, der heutigen Josef-Rehrl-Schule, haben Psychologen der Volksanwaltschaft viele Missstände geschildert“, berichtet der ORF.
Die Gebärdensprache sei den Kindern und Jugendlichen nicht beigebracht worden und sogar verboten gewesen. Stattdessen seien Gehörlose gezwungen worden, Laute zu machen – und wenn diese nicht der deutschen Sprache entsprachen, dann habe es Prügel gegeben. Ein Lehrer habe die gehörlosen Kinder sogar gezwungen, Musikinstrumente zu lernen – auch hier habe es bei falschen Tönen Schläge gegeben.
Heimfahren durften die Kinder nur in den Sommerferien. Viele waren vom Kindergartenalter bis zum Abschluss der Lehrzeit in dem Internat und damit großteils von ihren Familien getrennt.
„Zwischen den 1950er und den 1980er Jahren habe unter mehreren Schulleitern dieses Regime geherrscht, heißt es von der Volksanwaltschaft. Einer davon war auch der Kurzzeit-Landeshauptmann Josef Rehrl, Bruder von Franz Rehrl, der vor dem Zweiten Weltkrieg ebenfalls Landeshauptmann war. 30 der Opfer haben bisher eine Heimopferrente über die Volksanwaltschaft zugesprochen bekommen“, so der ORF-Bericht.
Seelische Gewalt durch Sprachentzug
Mag. Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichische Gehörlosenbundes, wundert sich keineswegs, dass in der ehemaligen Taubstummenanstalt Salzburg der Gebrauch der Gebärdensprache verboten war und die Kinder körperlich bestraft wurden, wenn sie sich in ihrer Muttersprache verständigten.
„Seelische Gewalt durch Sprachentzug übt das Bildungssystem bis heute aus“, stellt Jarmer fest. „Bis heute ist die Österreichische Gebärdensprache keine offizielle Unterrichtssprache. Stattdessen sind gehörlose Schulkinder noch immer gezwungen, die Lautsprache Deutsch als erste Sprache anzunehmen.“ Zum Beispiel, indem man sie in eine sogenannte Integrationsklasse setzt. „Ein einzelnes gehörloses Kind unter 25 hörenden? Das ist Mobbing durch Sprachentzug und hat nichts mit moderner Inklusion zu tun!“, echauffiert sich Jarmer.
Gehörlose Schulabgänger*innen weisen im Schnitt ein deutlich schlechteres Bildungsniveau auf als hörende, weil sie in einer für sie fremden Sprache unterrichtet wurden, die sie nicht lernen konnten. Sie haben deshalb weit schlechtere Chancen, ihren beruflichen Werdegang und ihre Persönlichkeit frei zu entfalten. „Es muss endlich möglich sein, gehörlose Kinder bundesweit bilingual-bimodal zu unterrichten“, fordert Helene Jarmer, die seit Jahren um einen Lehrplan für die Österreichische Gebärdensprache kämpft. „Ansonsten bekennt sich unser Bildungssystem zur schwarzen Pädagogik des letzten Jahrhunderts.“
Service-Links
Geschichte der Josef-Rehrl-Schule