In den letzten Nationalratssitzungen vor der Sommerpause wurden Neuerungen auf den Weg gebracht, die für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige von Interesse sein können: Eltern erhalten künftig Anspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung, um ihre Kinder zu einem Reha-Aufenthalt zu begleiten. Ab Anfang 2024 sollen die Textmeldungen auf der sogenannten blauen Seite news.orf.at deutlich reduziert, die Barrierefreiheit soll hingegen ausgebaut werden. Darüber hinaus tritt ein Barrierefreiheitsgesetz in Kraft.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka begrüßte während der Sitzung Vertreter*innen von Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen auf der Besucher*innengalerie und wies auf die von 5. bis 7. Juli im in der Säulenhalle, im Raum Thepohil Hansen, Lokal 3 und im Empfangssalon des Parlaments stattfindenden „Tage der Barrierefreiheit und Inklusion 2023“ hin.
Rechtsanspruch auf Freistellung zur Begleitung von Kindern bei Reha
Arbeitnehmer*innen haben ab 1. November 2023 einen Anspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung pro Jahr, um ihr Kind bei einem Reha-Aufenthalt zu begleiten. Für die Freistellung soll den Arbeitnehmer*innen Pflegekarenzgeld und ein besonderer Kündigungsschutz zustehen. Die Elternteile können sich die Freistellung aufteilen, aber bis auf Ausnahmefälle nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen.
ORF-Reformpaket
Die GIS-Gebühr wird in eine Haushaltsabgabe in der Höhe von monatlich EUR 15,30 umgewandelt. Der ORF darf künftig reine Online-Angebote bereitstellen. So ist etwa ein eigener Kinderkanal in Aussicht genommen. Gleichzeitig wird die Abrufdauer von Sendungen in der ORF-Mediathek verlängert. Im Gegenzug wird es eine deutliche Reduktion der Textmeldungen auf der Überblicksseite von orf.at (der sogenannten blauen Seite) und stärkere Werbebeschränkungen im Radio- und im Online-Bereich geben. Darüber hinaus wird der ORF zu Sparmaßnahmen, aber auch mehr Barrierefreiheit verpflichtet. Sowohl der Spartensender Sport+ als auch das Radiosymphonieorchester sollen bis zumindest Ende 2026 erhalten bleiben. Danach könnte Sport+ ins Internet wandern.
Barrierefreiheitsgesetz
Dienstleistungen wie E-Banking, E-Commerce, E-Ticketing, Videotelefonie, Online-Messenger-Dienste, E-Books und SMS-Dienste müssen künftig einer EU-Richtlinie, dem European Accessibility Act, entsprechen. Das in Österreich auf den Weg gebrachte Barrierefreiheitsgesetz verpflichtet Unternehmen, ab 28. Juni 2025 grundsätzlich nur noch barrierefreie Produkte auf den Markt zu bringen, sofern sie in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen.
Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen als besonders wichtig eingestuft wurden, europaweit den gleichen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen, etwa wenn die Anforderungen an die Barrierefreiheit eine grundlegende Veränderung des Wesens des Geräts bewirken oder diese zu einer unverhältnismäßigen Belastung für die betroffenen Unternehmen führen würden. Bei Dienstleistungen fallen außerdem Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal EUR 2 Mio. nicht unter das Gesetz. Auch sind zum Teil längere Übergangsfristen vorgesehen.
Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben ist unter anderem die Verhängung einer Verwaltungsstrafe bis zu EUR 80.000 und als Ultima Ratio auch ein Produktrückruf bzw. die Verpflichtung zur Einstellung der Dienstleistung möglich. Als Marktüberwachungsbehörde wird das Sozialministeriumservice fungieren.
Tage der Barrierefreiheit und Inklusion 2023
Von 5. bis 7. Juli 2023 finden im Österreichischen Parlament Sensibilisierungs-Workshops statt. Im Rahmen der Workshops haben Abgeordnete, Parlaments-Mitarbeiter*innen und Besucher*innen Gelegenheit, sich mit selbst betroffenen Expert*innen zu den Themen Behinderung, Barrierefreiheit und Inklusion auszutauschen. In unterstützten Settings werden kurze Gespräche, Perspektivenwechsel, spielerische Erfahrungen und vieles mehr angeboten.
Der Stationenbetrieb findet in der Säulenhalle, im Raum Thepohil Hansen, Lokal 3 und im Empfangssalon statt.
An den Sensibilisierungsworkshops beteiligen sich Organisationen wie beispielsweise ÖZIV Bundesverband, Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, Österreichischer Gehörlosenbund, Lichterkette, Österreichischer Schwerhörigenbund, Selbstvertretungs-Zentrum für Menschen mit Lernschwierigkeiten Vienna People First und Lillis Ballroom.