Da das Österreichische Parlament nach dem Umbau für Rollstuhlnutzer*innen barrierefrei zugänglich ist, regte der Österreichische Behindertenrat an, die Hausordnung des Parlaments an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Die erfreuliche Nachricht: Mit 12. September 2023 wird eine neue Hausordnung in Kraft treten. Im Zuge der Erarbeitung dieser Neufassung wurden auch vom Österreichischen Behindertenrat genannte Aspekte aufgegriffen und zitierte Bestimmungen, wonach jede*r Rollstuhlnutzer*in eine eigene Begleitperson/Evakuierungshelfer*in mitnehmen muss, gestrichen.
In einem Brief vom 18. Juli 2023 an die Parlamentspräsident*innen Wolfgang Sobotka, Doris Bures und Norbert Hofer ersuchte Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, die Hausordnung rasch zu überarbeiten:
„Wir sind davon überzeugt, dass ein barrierefreies Parlamentsgebäude ein wichtiger Baustein dafür ist, dass Menschen mit Behinderungen chancengleich am politischen Leben teilhaben können. Um einen chancengleichen und selbstständigen Zugang zu allen Teilen des neuen Parlamentsgebäudes für Rollstuhlnutzer*innen zu gewährleisten, ist jedoch noch die Hausordnung anzupassen.
Nach den Ziffern 28 lit. c und 48 lit. c der aktuellen Hausordnung des Parlaments muss nämlich jede*r Rollstuhlnutzer*in eine eigene Begleitperson/Evakuierungshelfer*in mitnehmen, um im Gefahrenfall eine Evakuierung über die Stiegenhäuser zu erleichtern. Wir gehen davon aus, dass im Rahmen des Umbaues des Parlamentsgebäudes auch die Evakuierungspläne und –möglichkeiten überarbeitet wurden und nun diese Passagen, die Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, ein selbstständiges Nutzen des Parlamentsgebäudes verunmöglichen, aus der Hausordnung gestrichen werden können.
Gerne stehen wir Ihnen für einen persönlichen Austausch zu diesem Thema zur Verfügung.
Mit der Hoffnung um eine rasche Anpassung der Hausordnung verleibe ich mit freundlichen Grüßen
Klaus Widl“
Parlamentsdirektor Harald Dossi bedankte sich im Namen der Parlamentspräsident*innen mit folgenden Worten am 21. Juli 2023 bei Klaus Widl für das Schreiben:
„Sehr geehrter Herr Präsident Widl!
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Juli 2023 an den Präsidenten sowie an die 2. Präsidentin des Nationalrates und die darin enthaltenen Anregungen. In deren Auftrag darf ich Ihnen Folgendes antworten:Auf den Aspekt der Barrierefreiheit wurde im Zuge der Parlamentssanierung durch entsprechende bauliche Maßnahmen großer Wert gelegt. Mit 12. September 2023 wird darüber hinaus in der Parlamentsdirektion eine neue Hausordnung in Kraft treten. Im Zuge der Erarbeitung dieser Neufassung wurden auch die von Ihnen genannten Aspekte aufgegriffen und die zitierten Bestimmungen, wonach jede:r Rollstuhlnutzer:in eine eigene Begleitperson/ Evakuierungshelfer:in mitnehmen muss, gestrichen, da das gesamte Gebäude nunmehr barrierefrei ist.
Wir freuen uns in Zukunft über allfällige weitere Anregungen Ihrerseits, um einen offenen Zugang zum Österreichischen Parlament bestmöglich sicherstellen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Dossi“
Update vom 12. September 2023: Die überarbeitete Hausordnung des Parlaments ist auf der Webseite des Parlament abrufbar. Sie enthält – wie angekündigt – keine zusätzlichen Vorschriften für Menschen mit Behinderungen.