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Screenshot ORF. Zu sehen ist Martin Ladstätter. Eingeblenteter Text: martin Ladstätter, Vizepräsident Österreichischer Behindertenrat.

Bundesland heute ab 2024 mit Untertiteln

22. Dezember 2023

Ab 1. Januar 2024 stehen alle „Bundesland heute“-Sendungen mit Untertiteln in der ORF TVThek und auf ORF on zur Verfügung. Längerfristig wird es auf neuen Teletext-Seiten live Untertitel zu den Sendungen geben.

1,2 Millionen Menschen sehen täglich ‚Bundesland heute‘. „Deswegen freut es uns besonders, das dann ab 1. Jänner anbieten zu können“, erklärt ORF-Generaldirektor Roland Weißmann. Darüber hinaus gebe es Weißmann zufolge einen gesetzlichen Auftrag für den ORF, bis 2030 eine hundertprozentige Untertitelungsquote zu erreichen. „Unser Ansatz ist ganz klar: Wir wollen nicht warten bis 2030, sondern das idealerweise schon früher schaffen“, so der ORF-General.

Das Politprojekt zur Untertitelung startete im Landesstudio Salzburg. Bei der Untertitelung kommen Programme zum Einsatz, die auf künstlicher Intelligenz basieren und die ORF-Redakteur*innen unterstützen.

Lukas Huber, Generalsekretär des Österreichischen Gehörlosenbunds, verdeutlicht: „Seit 1988 hat die Österreichische Gehörlosengemeinschaft gefordert, dass die ‚Bundesland heute‘-Sendungen untertitelt werden. Und das ist ganz toll, dass der ORF diesen Meilenstein setzt und dass die Umsetzung klappen wird.“

„‚Bundesland heute‘ ist eine der beliebtesten Sendungen in Österreich“, erklärt Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats. „Und es ist wichtig, dass auch hier Barrierefreiheit geschaffen wird. Als Österreichischer Behindertenrat sind wir sehr froh darüber und sehen das als Fortschritt in der Barrierefreiheit, so Ladstätter, der auch als ORF-Publikumsrat fungiert.

Screenshot ORF. Zu sehen ist Lukas Huber. Eingeblendeter Text: Lukas Huber, Österreichischer Gehörlosenbund.

Pius Strobl, ORF-Leiter Corporate Social Responsibility verdeutlicht: „Vor mehr als 40 Jahren setzte der ORF einen Meilenstein für eine barrierefreie Medienlandschaft, indem er durch Untertitelung in zahlreichen TV-Sendungen einen inklusiven Zugang schaffte. Haben wir 1980 mit fünf Stunden pro Woche begonnen, untertiteln wir mittlerweile 350 Stunden Fernsehprogramm jede Woche. Unser Engagement durch persönliche Interaktion mit Gehörlosenverbänden gibt uns die Möglichkeit, das Angebot stetig an die Bedürfnisse der Zielgruppe anzupassen. Mit der nun technologisch machbaren Untertitelung von allen ‚Bundesland heute‘-Sendungen kommen wir dem starken Interesse der Menschen mit einer Hörbehinderung an informationsreichen Formaten nach.“

Barrierefreie Services des ORF

Der ORF hat mit seinen barrierefreien Angeboten in Österreich ein Alleinstellungsmerkmal und baut seine Services kontinuierlich aus. Das barrierefreie Angebot des ORF hat sich im Vergleich zu den Vorjahren bei allen Services (Untertitelung, Audiodeskription, ÖGS, Nachrichten in Einfacher Sprache) abermals gesteigert. Derzeit werden fast 80 Prozent in ORF 1 und ORF 2 und mehr als 45 Prozent in ORF III untertitelt. In der reichweitenstarken Primetime-Zone stehen sogar mehr als 90 Prozent aller Sendungen in ORF 1 und ORF 2 mit Untertiteln zur Verfügung. Im Vergleichsjahr davor lag die UT-Quote bei ORF 1 und ORF 2 bei rund 75 Prozent und bei ORF III bei rund 35 Prozent. Im Schnitt werden darüber hinaus 640 Stunden pro Jahr in Gebärde ausgestrahlt. Vor Beginn der Corona-Pandemie (2019) waren es deutlich weniger. Seither konnte der ORF dieses Angebot um 40 Prozent erhöhen.

Für Menschen mit einer Sehbehinderung werden derzeit im Schnitt rund sieben Stunden täglich mit akustischer Bildbeschreibung angeboten. Im Jahr 2022 konnte das Angebot auf rund 2.600 Stunden pro Jahr ausgebaut werden. Im Vergleich waren es 2021 noch ca. 2.100 Stunden pro Jahr.

Seit 2017 werden im ORF TELETEXT Nachrichten in Einfacher Sprache veröffentlicht. Seit 2022 senden alle neun Regionalradios täglich einen Nachrichtenblock in Einfacher Sprache. Radio Wien hat ein darüber hinausgehendes Angebot am Sonntagvormittag in der Kindersendung „WoW – Wissen oder Was“. In ORF III gibt es von Montag bis Freitag um 19.25 Uhr Nachrichten in Einfacher Sprache als Fernsehnachrichten. Diese Nachrichten sind im Dezember 2023 von zwei auf fünf Minuten verlängert worden. Und auf news.ORF.at werden seit Mai 2020 täglich sechs Meldungsblöcke in einem eigenen Nachrichtenticker prominent auf der Startseite angeboten.

Weiter bedeutend für den Ausbau der barrierefreien Angebote des ORF in den kommenden Jahren werden die technischen Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz (KI) bleiben, die bereits für die verschiedenen Services getestet werden und im Zusammenhang mit der Untertitelung von „Bundesland heute“ eine wichtige technische Rolle einnehmen.

Der neue ORF-Beitrag

Die Umstellung von den bisherigen Rundfunkgebühren auf den günstigeren ORF-Beitrag, der ab 1. Jänner 2024 für alle Hautwohnsitz-Adressen zu bezahlen ist, ist im vollen Gange. Für alle Personen, die bereits bei der GIS eine Teilnehmernummer haben, besteht dabei kein Handlungsbedarf. Ihre Daten inkl. Zahlungsvereinbarung werden automatisch in das neue System übernommen. Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht. Wer jedoch bislang keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse – am einfachsten unter orf.beitrag.at – registrieren. Dabei ist pro Hauptwohnsitz eine volljährige Person zu melden. Geschieht dies nicht, so wird einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über die Jahresgebühr geschickt. Anschließend besteht noch die Möglichkeit, auf SEPA-Lastschrift (Einziehungsauftrag) und auch auf Teilzahlung umzusteigen. Bis Ende des Jahres erhalten Kund*innen noch Schreiben von der GIS, ab Jänner 2024 von der OBS (ORF-Beitrags Service GmbH).

Mit dem ORF-Gesetz beteiligt sich jede Hauptwohnsitz-Adresse ab 1. Jänner 2024 solidarisch an der Finanzierung des ORF, unabhängig davon, wie viele und welche Geräte betrieben werden und wie viele Personen dort leben. Nach dem Grundgedanken „Der ORF gehört allen“ zahlt je eine volljährige Person pro Hauptwohnsitz-Adresse einen fixen ORF-Beitrag, der 15,30 Euro pro Monat entspricht, plus etwaige Landesabgabe. Das ist somit günstiger als jener Betrag, den Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Fernseher inklusive Radio bisher bezahlt haben. Ab Jänner 2024 neu: Für Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag zu entrichten.

Handlungsbedarf für noch nicht angemeldete Bürger*innen  an einem Hauptwohnsitz

War die Rundfunkgebühr bisher an den Besitz eines Empfangsgerätes gebunden, so ist für den ORF-Beitrag nun der Hauptwohnsitz ausschlaggebend. Somit gibt es Menschen, die ab 1. Jänner 2024 zahlungspflichtig sind, jedoch noch keine Teilnehmernummer bei der GIS haben. Diese Bürger*innen müssen für ihren Hauptwohnsitz eine Person registrieren. Das geht direkt auf orf.beitrag.at.

Testen Sie mit dem Online-Befreiungsrechner, ob Sie die Anspruchs­voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen.

„Im Zuge der Registrierung kann man auch auf eine bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschrift umsteigen, wie es der Großteil unserer Kundinnen und Kunden macht. Das ermöglicht, den Gesamtbeitrag auf das ganze Jahr aufzuteilen; entweder zweimal im Jahr für jeweils sechs Monate oder sechsmal im Jahr für jeweils zwei Monate. Außerdem kann man, sobald man registriert ist, eine Befreiung beantragen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt“, sagt Alexander Hirschbeck, Geschäftsführer der GIS.

Wenn sich an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand aktiv meldet, so wird ein Zahlschein über die Jahresgebühr 2024 zugeschickt. Auch nach Erhalt des Zahlscheins kann man noch auf SEPA-Lastschrift (mit der Option auf Teilzahlung) umsteigen oder eine Befreiung beantragen. Personen, die bereits ein Beitragskonto bei der GIS haben, werden automatisch als beitragszahlende Person mitsamt ihrer bisherigen Zahlungsart in die OBS übernommen. Für sie besteht daher kein Handlungsbedarf.

Befreiungen sind weiterhin möglich – bestehende Befreiungen bleiben aufrecht

Wie schon bisher, so können auch weiterhin bestimmte Personen einen Antrag stellen, damit sie vom ORF-Beitrag sowie der Landesabgabe befreit werden. Einen Überblick, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Zuschussleistung erfüllt sind, gibt der Online-Befreiungsrechner, erreichbar unter orf.beitrag.at. „Wer bereits jetzt von den Rundfunkgebühren befreit ist, muss nicht aktiv werden. Die Befreiung wird automatisch übernommen“, betont Hirschbeck.

Aus GIS wird OBS

Die GIS Gebühren Info Service GmbH wird als Folge des ORF-Gesetzes in die ORF-Beitrags Service GmbH (kurz: OBS – ORF Beitrags Service) überführt. „Somit wird auch das gut eingeführte gelbe GIS-Logo verschwinden und durch das neue rot-weiß-rote OBS-Logo ersetzt. Diese Transformation stellen wir jetzt schon insofern dar, als dass wir das GIS-Logo in Grautönen neben dem OBS-Logo auf diversen Kanälen abbilden und so einen langsamen Übergang gestalten“, sagt Hirschbeck.

Service-Links

ORF barrierefrei – Aktionsplan 2022-2025

ORF-Beitrag statt GIS

 

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