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graues Rechteck, LOGO ORF

Der neue ORF-Beitrag

31. Dezember 2023

Die Umstellung von den bisherigen Rundfunkgebühren auf den günstigeren ORF-Beitrag, der ab 1. Jänner 2024 für alle Hautwohnsitz-Adressen zu bezahlen ist, ist im vollen Gange.

Für alle Personen, die bereits bei der GIS eine Teilnehmernummer haben, besteht dabei kein Handlungsbedarf. Ihre Daten inkl. Zahlungsvereinbarung werden automatisch in das neue System übernommen. Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht. Wer jedoch bislang keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse – am einfachsten unter orf.beitrag.at – registrieren. Dabei ist pro Hauptwohnsitz eine volljährige Person zu melden. Geschieht dies nicht, so wird einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über die Jahresgebühr geschickt. Anschließend besteht noch die Möglichkeit, auf SEPA-Lastschrift (Einziehungsauftrag) und auch auf Teilzahlung umzusteigen. Bis Ende des Jahres erhalten Kund*innen noch Schreiben von der GIS, ab Jänner 2024 von der OBS (ORF-Beitrags Service GmbH).

Mit dem ORF-Gesetz beteiligt sich jede Hauptwohnsitz-Adresse ab 1. Jänner 2024 solidarisch an der Finanzierung des ORF, unabhängig davon, wie viele und welche Geräte betrieben werden und wie viele Personen dort leben. Nach dem Grundgedanken „Der ORF gehört allen“ zahlt je eine volljährige Person pro Hauptwohnsitz-Adresse einen fixen ORF-Beitrag, der 15,30 Euro pro Monat entspricht, plus etwaige Landesabgabe. Das ist somit günstiger als jener Betrag, den Teilnehmer*innen mit Fernseher inklusive Radio bisher bezahlt haben. Ab Jänner 2024 neu: Für Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag zu entrichten.

Handlungsbedarf für noch nicht angemeldete Bürger*innen  an einem Hauptwohnsitz

War die Rundfunkgebühr bisher an den Besitz eines Empfangsgerätes gebunden, so ist für den ORF-Beitrag nun der Hauptwohnsitz ausschlaggebend. Somit gibt es Menschen, die ab 1. Jänner 2024 zahlungspflichtig sind, jedoch noch keine Teilnehmernummer bei der GIS haben. Diese Bürger*innen müssen für ihren Hauptwohnsitz eine Person registrieren. Das geht direkt auf orf.beitrag.at.

„Im Zuge der Registrierung kann man auch auf eine bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschrift umsteigen, wie es der Großteil unserer Kundinnen und Kunden macht. Das ermöglicht, den Gesamtbeitrag auf das ganze Jahr aufzuteilen; entweder zweimal im Jahr für jeweils sechs Monate oder sechsmal im Jahr für jeweils zwei Monate. Außerdem kann man, sobald man registriert ist, eine Befreiung beantragen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt“, sagt Alexander Hirschbeck, Geschäftsführer der GIS.

Wenn sich an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand aktiv meldet, so wird ein Zahlschein über die Jahresgebühr 2024 zugeschickt. Auch nach Erhalt des Zahlscheins kann man noch auf SEPA-Lastschrift (mit der Option auf Teilzahlung) umsteigen oder eine Befreiung beantragen. Personen, die bereits ein Beitragskonto bei der GIS haben, werden automatisch als beitragszahlende Person mitsamt ihrer bisherigen Zahlungsart in die OBS übernommen. Für sie besteht daher kein Handlungsbedarf.

Befreiungen sind weiterhin möglich – bestehende Befreiungen bleiben aufrecht

Der ORF-Beitrag muss von allen in Österreich lebenden Personen bezahlt werden, außer das Haushaltsnetto-Einkommen überschreitet nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz. Die Behauptung, blinde und gehörlose Menschen seien von der Gebühr befreit, ist unrichtig.

Testen Sie mit dem Online-Befreiungsrechner, ob Sie die Anspruchs­voraussetzungen für eine Befreiung von der ORF-Gebühr erfüllen.

Wie schon bisher, so können auch weiterhin bestimmte Personen einen Antrag stellen, damit sie vom ORF-Beitrag sowie der Landesabgabe befreit werden. Einen Überblick, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Zuschussleistung erfüllt sind, gibt der Online-Befreiungsrechner, erreichbar unter orf.beitrag.at. „Wer bereits jetzt von den Rundfunkgebühren befreit ist, muss nicht aktiv werden. Die Befreiung wird automatisch übernommen“, betont Hirschbeck.

Aus GIS wird OBS

Die GIS Gebühren Info Service GmbH wird als Folge des ORF-Gesetzes in die ORF-Beitrags Service GmbH (kurz: OBS – ORF Beitrags Service) überführt. „Somit wird auch das gut eingeführte gelbe GIS-Logo verschwinden und durch das neue rot-weiß-rote OBS-Logo ersetzt. Diese Transformation stellen wir jetzt schon insofern dar, als dass wir das GIS-Logo in Grautönen neben dem OBS-Logo auf diversen Kanälen abbilden und so einen langsamen Übergang gestalten“, sagt Hirschbeck.

Service-Link

ORF-Beitrag statt GIS

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