Der Tiroler Monitoringausschuss zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention (TMA) setzt sich seit mehreren Jahren mit dem Wohnen von Menschen mit Behinderungen auseinander. Er veranstalte zu diesem Thema mehrere öffentliche Sitzungen und veröffentlichte drei Stellungnahmen. Im November 2023 wurde eine von der Sozialwissenschafterin Petra Flieger verfasste, explorative, qualitative Studie mit dem Titel „Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Tirol“ veröffentlicht. Diese basiert auf der dritten Stellungnahme „Wohnen in Tirol – Teil 3: Wohnen wie alle Menschen. Handreichung für selbstbestimmtes inklusives Wohnen und Deinstitutionalisierung“ aus dem Jahr 2021.
Zielsetzung
In Absprache mit dem Tiroler Monitoringausschuss wurden für die Studie folgende Ziele festgelegt:
- Die Untersuchung soll Schritte in Richtung selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen in Tirol anregen.
- Die Stellungnahme des Tiroler Monitoringausschuss soll erprobt und ihre Anwendung in der Praxis untersucht werden.
- Die Tiroler Landespolitik und die Landesverwaltung sollen durch die Untersuchung für das Thema Selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert werden.
- Die Ergebnisse der Untersuchung sollen die Grundlage für nächste Schritte zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) in Tirol bilden.
Aus diesen Zielsetzungen heraus wurden folgende Forschungsfragen formuliert:
- Ist die in der Stellungnahme beinhaltete Handreichung ein geeignetes Instrument, um Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, über selbstbestimmtes Wohnen nachzudenken und gegebenenfalls individuelle nächste Schritte im Sinne der BRK zu gehen?
- Ist die in der Stellungnahme beinhaltete Handreichung ein geeignetes Instrument, um Politiker*innen und Mitarbeiter*innen der Landesverwaltung für das Thema selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren?
- Wie sind die Ergebnisse aus der Untersuchung rechtlich aus Sicht der BRK und der geltenden Gesetzeslage in Tirol zu beurteilen?
- Welche konkreten Maßnahmen sind in Tirol notwendig, um selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen im Sinne der BRK zu unterstützen?
Ausgangslage in Tirol
Der Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der BRK (TAP) widmet sich auch dem Thema Wohnen. Damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gleichberechtigt leben und wohnen können, müssen geeignete Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden. Das Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) unterscheidet dafür zwei Gruppen von Leistungen:
- Mobile Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, die in Privathaushalten wohnen, z.B.: Persönliche Assistenz, Mobile Begleitung oder Familienunterstützung für Kinder und Jugendliche;
- Wohnleistungen in Einrichtungen, dazu zählen z.B.: Wohnen exklusive Berufsvorbereitung, Begleitetes Wohnen in einer Wohngemeinschaft oder Wohnen exklusive Tagesstruktur.
Das Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz (THPG) regelt Alters- und Pflegeheime sowie Mobile Dienste für ältere Menschen.
Methodisches Vorgehen
Die Studie sollte einen ersten Einblick in das Thema ermöglichen. Daher wurden 27 Interviews anhand eines Leitfadens durchgeführt, der auf Grundlage der Stellungnahme Wohnen 3 des TMA erarbeitet wurde. Der Leitfaden für die Interviews lag sowohl in schwerer als auch einfacher Sprache vor. Die Fragen des Leitfadens konnten sprachlich den Interviewpartner*innen angepasst werden. Z.B. kommunizierte eine der befragten Personen nicht verbal, sie beantwortete die entsprechend angepassten Fragen mit „ja“ oder „nein“.
Vertreter*innen aus drei Personengruppen wurden zur Teilnahme an der Studie eingeladen:
- Frauen und Männer mit Behinderungen in Tirol, die für das Wohnen Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen,
- Politiker*innen aus dem Tiroler Landtag bzw. der Tiroler Landesregierung
- sowie Mitarbeiter*innen der für die Tiroler Behindertenhilfe zuständigen Bezirkshauptmannschaften.
Alle erhielten vorab Informationen über die Studie, sie nahmen freiwillig und unter Zusicherung von Anonymität teil. Die Interviews wurden zum Großteil von Studierenden der Schule für Sozialtreungsberufe Tirol in Zusammenarbeit mit Mag. Katharina Ager durchgeführt. Drei Interviews führte die Autorin der Studie selbst durch.
Allen drei Personengruppen wurden dieselben Fragen zum eigenen Wohnalltag gestellt. Der einzige Unterschied bestand in der Frage nach Veränderungen. Diese lautete bei Personen mit Behinderungen „Gibt es beim Wohnen etwas, was Sie ändern möchten?“, bei Mitarbeiter*innen der Bezirkshauptmannschaften (BHs) und Politiker*innen lautete die Frage „Was glauben Sie: Gibt es Unterschiede zwischen Ihrer Wohnsituation und der von Menschen mit Behinderungen in Tirol? Gibt es Ihrer Meinung nach Veränderungsbedarf?“ Die Interviews wurden aufgenommen und transkribiert, die anonymisierten Transkriptionen bilden die Datengrundlage für die weitere Analyse und Interpretation.
Zu den befragten Personen
Insgesamt 13 Personen mit Behinderungen im Alter zwischen 17 Jahren und Mitte 70, davon acht Frauen und fünf Männer, gaben in 13 Interviews Auskunft über ihre Wohnsituation. Zehn Personen nahmen zum Zeitpunkt der Befragung verschiedene Leistungen auf Grundlage des TTHG in Anspruch, bei einer Person war dies während der Pflichtschulzeit der Fall. Zwei Personen lebten zum Zeitpunkt der Befragung in Alters- oder Pflegeheimen. Sieben Personen, die in einer BH im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind, beteiligten sich an der Untersuchung, die fünf Frauen und zwei Männer waren im Alter zwischen 31 Jahren und Mitte 50. Schließlich wurden mit sieben Personen aus der Tiroler Landespolitik, sechs Frauen und ein Mann im Alter zwischen 28 und 57 Jahren, Interviews durchgeführt.
Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Interviews
Im Unterschied zu den Mitarbeiter*innen der BHs und den Politiker*innen leben die befragten Personen mit Behinderungen, die nicht alleine leben, nicht mit Familienangehörigen zusammen. Sie wohnen durchwegs mit anderen Menschen mit Behinderungen zusammen, auf deren Auswahl sie kaum Einfluss haben, teilweise leben sie in (sehr) großen Gruppen. Mitarbeiter*innen der BHs betonen, dass Wünsche von Menschen mit Behinderungen manchmal nicht berücksichtigt werden können und diese den nächsten freien Platz in einer Einrichtung nehmen müssen. Dies trifft v.a. auf Personen mit hohem Unterstützungsbedarf und kognitiver oder Mehrfachbehinderung zu. Für diese Personen gibt es kaum Alternativen zum Wohnen in einer vollbetreuten Einrichtung. Hier sehen sowohl die befragten Mitarbeiter*innen der BHs als auch die Politiker*innen Verbesserungsbedarf: Es sollte auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf mehr bedarfsgerechte Unterstützung in einer eigenen Wohnung geben.
Bei der Gestaltung eines individuellen und selbstbestimmten Wohnalltags erleben v.a. Personen, die in Einrichtungen leben, Einschränkungen. Dort gibt es häufig Regeln, die von den Bewohner*innen höchstens mitbestimmt werden können, aber von den Einrichtungen vorgegeben sind. Auch BH-Mitarbeiter*innen und Politiker*innen beschreiben Beschränkungen der eigenen Selbstbestimmung im Familienalltag und vergleichen diese mit solchen, die sich aus dem Leben in einer Einrichtung ergeben können. Deutlich zeigt sich jedoch, dass diese Personengruppen ihre Form des Wohnens und nicht zuletzt die Mitbewohner*innen selbst gewählt haben. Darüber hinaus sind sie diejenigen, die bestimmen und entscheiden, auch wenn sie sich im Alltag mit Familienmitgliedern absprechen oder sich mit Betreuungspflichten arrangieren müssen.
Für die befragten Personen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, fungieren Mitarbeiter*innen als Ansprechpersonen für Beschwerden, externe Beschwerdestellen nennt nur eine Person.
Für das Erledigen von Tätigkeiten zur Haushaltsführung erhalten im Gegensatz zu den BH-Mitarbeiter*innen und Politiker*innen alle befragten Personen mit Behinderungen unterschiedliche Unterstützungsleistungen. Personen, die mit Persönlicher Assistenz oder Mobiler Begleitung leben, erledigen die Haushaltsführung weitgehend selbstbestimmt. Personen, die in Einrichtungen leben, müssen sich nach den dortigen Gegebenheiten und den Regeln und Gepflogenheiten in der Einrichtung bzw. der Gruppe richten. Deutlich wird dies beispielsweise durch die Erwähnung von Speiseplänen für eine ganze Woche. Auch Haushaltstätigkeiten erledigen Personen mit Behinderungen v.a. in großen Einrichtungen nicht selbst bzw. nicht konsequent mit Unterstützung.
Auch was die Gestaltung von Freizeitaktivitäten oder Urlaub betrifft, sind v.a. Menschen, die in Einrichtungen leben, abhängig von den vorgegebenen Möglichkeiten. Diese Abhängigkeit ist wiederum bei Personen mit hohem Unterstützungsbedarf besonders ausgeprägt. Doch auch Frauen und Männer, die mit Persönlicher Assistenz oder Mobiler Begleitung unterstützt wohnen, sind in ihrer Freizeit- und Urlaubsgestaltung sowohl von der Anzahl der bewilligten Stunden als auch von finanziellen Ressourcen und regulierenden Rahmenbedingungen vermutlich stärker eingeschränkt als Personen ohne Behinderungen.
Bei der Auswahl von Ärzt*innen geben bis auf drei Personen mit Behinderungen alle Befragten an, dass sie diese selbst aussuchen. Für zwei Personen mit Behinderungen suchen Betreuer*innen die Ärzt*innen aus, für eine Person die Eltern.
Der Großteil aller befragten Personen kann Besuche selbstbestimmt empfangen, drei Personen mit Behinderungen können dies nur nach Absprache oder unter Berücksichtigung von vorgegebenen Besuchsregelungen. Eine Person mit Behinderung beschreibt, dass sie in der Wohneinrichtung keinen Besuch empfangen möchte, ihre Aussagen deuten darauf hin, dass es mit Scham besetzt sein kann, in einer Einrichtung für Personen mit Behinderungen zu leben. Angesprochen wird außerdem das Bedürfnis nach gelebter Sexualität, das in der Wohneinrichtung nicht erfüllt werden kann. Beim Vergleich der drei befragten Personengruppen fällt auf, dass bis auf eine Person alle befragten BH-Mitarbeiter*innen und Politiker*innen von eigenen Kindern berichten, demgegenüber ist dies nur bei einer Person mit Behinderung der Fall, die in einem Alters- und Pflegeheim lebt.
Im Gegensatz zu den BH-Mitarbeiter*innen und den Politiker*innnen können Menschen mit Behinderungen in vielen Fällen nicht selbst über die ihnen zur Verfügung stehenden, oftmals geringen Geldbeträge verfügen. Manche müssen ihr Geld abgegeben, manche müssen grundsätzlich andere Personen um Bargeld ersuchen.
Mehrfach angesprochen wird v.a. von Personen mit Beeinträchtigung der Mobilität die fehlende Barrierefreiheit, sowohl den Wohnraum als auch andere Lebensbereiche betreffend. Genannt werden auch Formen sozialer Barrieren, etwa durch fehlende Deutschkenntnisse beim Personal in Supermärkten oder generell fehlende Sensibilität im Umgang mit Personen mit Behinderungen. Dazu zählt u.a. die Erwartung von Dankbarkeit für Unterstützungsleistungen.
Die Interviews mit Personen mit Behinderungen machen den großen Stellenwert von sozialen Netzwerken deutlich, vor allem auch für Personen mit hohem Unterstützungsbedarf und vor allem auch für jene, die in Einrichtungen leben.
Personen mit Behinderungen benennen im Sinne von Änderungswünschen v.a. mehr Kontakte und mehr Aktivitäten nach außen, die konkrete Wohnsituation wird kaum in Frage gestellt. Mitarbeiter*innen der BHs problematisieren v.a. fehlende individuelle Wohnmodelle für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die befragten Politiker*innen nennen mehr Barrierefreiheit sowie mehr familienentlastende Unterstützungsdienste und Unterstützung von Partnerschaften und gelebter Sexualität. Die Problematik von erwachsenen Menschen mit Behinderungen, die bei ihren älterwerdenden Eltern leben, wird ebenso angesprochen.
Interpretation der Ergebnisse
Die Ergebnisse aus den Interviews wurden zu größeren Themen zusammengefasst, in weitere Zusammenhänge gebracht und v.a. auch in Bezug auf andere Veröffentlichungen diskutiert.
Wohnen: Im Privathaushalt oder in einer Einrichtung
Die allermeisten Menschen in Österreich leben in Privathaushalten, sehr viele mit Familienangehörigen, immer mehr Menschen leben allein in einem Haushalt. Viele Menschen mit Behinderungen leben jedoch in großen oder kleinen Gruppen in Institutionen, vor allem auch viele ältere Menschen in Alters- und Pflegeheimen. Auch die für diese Untersuchung befragten Personen mit Behinderungen in Einrichtungen wohnen dort nicht mit der eigenen Familie, sondern ausschließlich mit anderen Menschen mit Behinderungen zusammen. Das unterscheidet sie deutlich von den befragten BH-Mitarbeiter*innen und Politiker*innen, die alle mit Familienangehörigen zusammenleben und dies selbst so bestimmt haben. Immerhin sieben von neun Personen mit Behinderungen, die nicht allein leben, geben an, dass sie sich nicht aussuchen konnten, mit wem sie zusammenleben.
Obwohl in den vergangenen Jahrzehnten mobile Dienstleistungen stark ausgebaut wurden, spielt vor allem für Personen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf sowie für jene mit kognitiven oder mehrfachen Behinderungen die institutionelle Betreuung eine große Rolle. Doch dies widerspricht Artikel 19 BRK, weil sich „das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Inklusion in die Gemeinschaft auf alle Menschen mit Behinderungen erstreckt, unabhängig vom Grad der intellektuellen Fähigkeiten, der Funktionsfähigkeit und dem Unterstützungsbedarf“. Ein Gutachten der Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck betont, dass entsprechende Maßnahmen getroffen werden müssen, die „in der Schaffung und ggf. Reform des relevanten Rechtsrahmens (bestehen, Anm.), aber genauso im Zurverfügungstellen der nötigen Personal- und Sachressourcen, um eine Entscheidung von Menschen mit Behinderungen zu Gunsten von Wohnformen jenseits institutionalisierter Wohnformen zu ermöglichen.“
Die Ergebnisse der vorliegenden Studie bestätigen den entsprechenden Handlungsbedarf in Tirol.
Das Wohnen in einer Einrichtung ist deutlich stärker durch Fremdbestimmung geprägt als das Leben in einem Privathaushalt mit oder ohne andere Menschen. Z.B. sind Regeln in Einrichtungen oft vorgegeben, wenn überhaupt gibt es dafür nur gewisse Mitsprachemöglichkeiten; im Alltag müssen sich Bewohner*innen von Einrichtungen stark an der Gruppe orientieren, beispielsweise bei der Erstellung eines Speiseplans für eine ganze Woche, bei der Gestaltung der Freizeit oder des Urlaubs; in sehr großen Einrichtungen wie Sonderschulinternaten oder Alters- und Pflegeheimen gibt es im besten Fall Wahlmöglichkeiten aus einem vorgegebenen Speiseplan. Einschränkungen ergeben sich auch aus Vorgaben vom Land Tirol, was beispielsweise Mobile Unterstützungsleistungen für Urlaub betrifft. Wiederum sind Personen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf und ohne unterstützende soziale Netzwerke besonders betroffen und müssen manchmal schon als junge Person in eine Einrichtung der Behindertenhilfe oder in ein Alters- und Pflegeheim übersiedeln.
In Bezug auf Kinder mit Behinderungen, die in Sonderschulinternaten oder anderen Einrichtungen leben, hat eine Untersuchung des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte (2022) u.a. Folgendes festgestellt: Gründe für die Unterbringung sind v.a. fehlende familienentlastende Dienste und fehlende Möglichkeit der integrativen Beschulung im Heimatort; es findet keine Partizipation der Kinder bei der Entscheidung statt, ob das Kind in ein Sonderschulinternat oder ein Heim kommt; die Trennung von der Familie wird von den Kindern als Belastung erlebt; schließlich wurden „fehlende Möglichkeiten zur selbständigen Mobilität, Alltagsgestaltung und der hohe Unterstützungsbedarf bzw. die Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Betreuer*innen“ festgestellt.
Fehlende individuelle Unterstützung für Aktivitäten außerhalb der Einrichtung
Für individuelle Freizeit- oder andere Aktivitäten außerhalb der Einrichtungen gibt es sehr oft keine ausreichende Unterstützung. Ähnliche Beobachtungen machen die Besuchskommissionen der Volksanwaltschaft, die feststellten, „dass das Personal zwar meist sehr bemüht, jedoch oft unterbesetzt ist. Es kann daher nur eine Alltagsversorgung leisten, Zeit für Freizeitaktivitäten, Förderung der Selbstbestimmung oder Kommunikationsaufbau bleibt kaum.“ Diese Problematik sei umso größer, „je höher der Pflege- bzw. Betreuungsbedarf der Kundinnen und Kunden sei.“.
Im TAP wird festgehalten: „Momentan entspricht die Wohnsituation der Menschen mit Behinderungen in Tirol teilweise nicht der UN- onvention, da viele in stationären Wohnformen leben, die nicht inklusiv sind. In Einrichtungen sind z.B. das Leben in Partnerschaft und selbstbestimmte Sexualität nicht möglich. In Tirol gibt es einen Dislozierungsplan, wonach in einer Wohneinrichtung an einem Standort maximal 12 Plätze vergeben werden. Dementsprechend wurden schon viele große Einrichtungen verkleinert. Noch bestehende derartige Einrichtungen werden in den nächsten Jahren auf kleinere Wohnformen aufgeteilt.“
Fehlende Strategie zur Deinstitutionalisierung
Die bloße Umwandlung von großen Wohneinrichtungen in kleinere Einheiten reicht nicht aus, um das in der BRK verankerte Recht auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen in einer inklusiven Gesellschaft zu gewährleisten. Die „Ersetzung großer Einrichtungen durch kleinere“ ist eine von mehreren „Praktiken, die gegen Artikel 19 des Übereinkommens verstoßen“. Kleine Einrichtungen entsprechen außerdem nicht dem, was die BRK unter gemeindenahen Diensten versteht. Deutlich wird, dass in Tirol eine umfassende Strategie zur Deinstitutionalisierung für den Bereich Wohnen von Menschen mit Behinderungen fehlt. Was eine solche Strategie enthalten, wie sie erarbeitet und umgesetzt werden soll, hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen) umfassend erläutert und festgehalten.
Fraglich ist außerdem, ob es dem Wunsch von Frauen und Männern mit Behinderungen entspricht, in kleinen Wohneinheiten nur mit anderen Personen mit Behinderungen zusammenzuleben. Wansing kommt zu dem Schluss, dass Menschen mit Behinderungen am liebsten allein oder mit einem Partner bzw. einer Partnerin zusammenleben wollen: „Am häufigsten wird in allen Studien das eigenständige Wohnen, alleine oder mit Partner/in, genannt. Hingegen spielen Wohnheime, Wohngemeinschaften und das Zusammenleben mit Angehörigen bei den Wohnwünschen der Personen mit Veränderungswünschen zahlenmäßig nur eine sehr nachrangige Rolle.
Ungleiche Verteilung von Macht und strukturelle Gewalt
Die Ergebnisse aus den Interviews spiegeln ein ungleiches Machtverhältnis zwischen Menschen mit Behinderungen, den Einrichtungen bzw. Dienstleistern und deren Mitarbeiter*innen sowie der Verwaltung, die Leistungen bewilligt, wider. Es zeigt sich: Je größer die Abhängigkeit von Unterstützungsleistungen ist, desto höher ist das Risiko selbst wenig Macht innezuhaben. „Der Machfaktor bleibt insbesondere dort strukturell hoch, wo Nutzer*innen von der Art und Weise der Unterstützung, von organisatorischen Abläufen, Gruppenzwängen, Alltagsregelungen und anderem mehr in einer Institution existenziell abhängig sind,“ stellt Bradl fest.
Auch die Volksanwaltschaft thematisiert die ungleiche Verteilung von Macht und kritisiert, dass durch Wartelisten für Plätze in Wohneinrichtungen großer Anpassungsdruck entsteht: „Abgesehen von Wartezeiten auf freie Plätze entsteht durch die eingeschränkte Auswahl auf Menschen, die auf diese Plätze angewiesen sind, ein zusätzlicher Druck, sich wohl zu verhalten. (…) Dementsprechend erhöht sich die Macht der verbliebenen Einrichtungen, von Menschen ein den strukturellen Gegebenheiten angepasstes Verhalten einzufordern.“
Problematisch ist die Koppelung von Unterstützungsleistung an den Wohnort: Die im TTHG verankerten sogenannten Wohnleistungen sind nur in speziellen Einrichtungen möglich, die entweder im Besitz der Dienstleistungsunternehmen sind oder von diesen angemietet werden. Das verstärkt die Abhängigkeit der Bewohner*innen mit Behinderungen. „Durch die vertragliche Koppelung der Betreuungs- und Pflegeleistungen an die Wohnraumüberlassung befinden sich die Bewohnerinnen und Bewohner in besonderer struktureller Abhängigkeit von dem Einrichtungsträger.“
Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass solche Verhältnisse mit öffentlichen Geldern finanziert werden, besser wäre ein Ausbau von Persönlicher Assistenz. In dieselbe Richtung argumentiert Bradl: „Wichtigste strukturelle Strategie bleibt der Ausbau von Assistenz im eigenen Wohnraum.“
Wenig entwickelte Identität als selbstbestimmte Person
Einige Antworten von Personen mit Behinderungen deuten darauf hin, dass sie nur über ein wenig entwickeltes Verständnis von Selbstbestimmung verfügen. Das zeigt sich besonders deutlich bei Antworten, die den Umgang mit eigenem Geld betreffen. Obwohl mehrere Personen die Frage, ob sie über ihr Geld selbst bestimmen können, mit „ja“ beantworten, zeigen ihre weiteren Auskünfte, dass die reale Verfügbarkeit auch über geringe Beträge oft von anderen Personen geregelt ist. In einer Studie zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Wien wurden in Bezug auf die Antworten von Menschen mit Lernschwierigkeiten auffällig hohe Zufriedenheitswerte festgestellt, die von den Autor*innen zumindest teilweise im Sinne eines sozial erwünschten Antwortverhaltens interpretiert werden. „Kritische Aspekte werden in dieser Gruppe erfahrungsgemäß eher bei konkreten Nachfragen oder bei Erhebungssituationen, die einer alltagssprachlichen Kommunikation ähneln, erzählt“. Möglicherweise hatten gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten auch bisher keine oder nur wenige Chancen, Vorstellungen von Selbstbestimmung und von ihrer Persönlichkeit entsprechender Lebensgestaltung zu entwickeln, weil sie bereits als Kind aufgrund ihrer Behinderung einschränkenden Lebensbedingungen ausgeliefert waren.
Verhinderte Sexualität
In einer repräsentativen Studie zu Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen in Österreich gaben 60% der befragten Personen mit Behinderungen an, „bislang in ihrem Leben noch keine sexuellen Erfahrungen gemacht zu haben. Hinzu kommen überdurchschnittlich viele `Weiß nicht´-Antworten sowie fehlende Angaben, sodass vermutet werden kann, dass bis zu zwei Drittel der befragten Personen mit Behinderungen Sexualität nicht oder unzulänglich leben können“.
In der vorliegenden Studie weist der auffällige Unterschied bei Angaben zu eigenen Kindern zwischen Personen mit Behinderungen und Personen aus den anderen beiden Gruppen in dieselbe Richtung. Auch die Volksanwaltschaft befasst sich aktuell mit dem Recht auf Sexualität von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen. Betont wird, dass es um ein breites Verständnis von Sexualität geht, das nicht auf sexuelle Aktivitäten beschränkt ist, sondern „Themen wie Partnerschaft und Liebe, Privatsphäre, sexuelle Aufklärung, Wahrnehmung des eigenen Körpers sowie Schutz vor sexueller Gewalt und Belästigung“ umfasst.
Benachteiligungen durch bauliche, soziale und finanzielle Barrieren
Personen aus allen drei befragten Gruppen benennen Barrieren, die Menschen mit Behinderungen in Tirol an der gleichberechtigten Teilhabe behindern. Eine breit angelegte Studie zur Lebenssituation von Frauen und Männern in Wien kommt zum gleichen Schluss. Die Interviews mit den für die vorliegende Studie befragten Personen mit Behinderungen verweisen darüber hinaus auf soziale Barrieren, die fehlendes Bewusstsein von Mitmenschen im Kontakt bzw. im Umgang mit Menschen mit Behinderungen nahelegen. Immer noch ist es nicht selbstverständlich, dass Frauen und Männer mit Behinderungen als mit Rechten ausgestattete Kund*innen von Dienstleistungen behandelt werden, immer noch werden sie in die Rolle von Bittsteller*innen gedrängt. Diese Kritik wird auch gegenüber Ämtern und Behörden geäußert.
Erwachsene Menschen mit Behinderungen bei Eltern
BH-Mitarbeiter*innen und Politiker*innen problematisieren, dass erwachsene Frauen und Männer bei ihren älter werdenden Eltern leben. Im TAP gibt es dazu keine Erwähnung. In Bezug auf Deutschland meint Wansing: „Auf der Basis regionaler Studien und Expertenschätzungen kann man davon ausgehen, dass etwa die Hälfte der Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen auch noch im fortgeschrittenen Erwachsenenalter in der Herkunftsfamilie lebt. Die erforderliche Unterstützung und Pflege wird in diesem Rahmen häufig ausschließlich durch Angehörige und ohne Inanspruchnahme professioneller Dienste erbracht. Auch wenn diese enorme Leistungsbereitschaft der Familien Anerkennung verdient, so wäre doch auch zu hinterfragen, inwieweit sich ein langer Verbleib in der Familie nicht im Einzelfall kontraproduktiv zur Perspektive einer selbstbestimmten Lebensführung und der Einbeziehung in das Gemeinwesen auswirken könnte.“
Hoher Wert sozialer Netzwerke
Die Interviews mit Personen mit Behinderungen machen die hohe Bedeutung von unterstützenden sozialen Netzwerken deutlich. Dies trifft bei weitem nicht nur auf Menschen zu, die in Einrichtungen leben, auf sie allerdings besonders. Zu überlegen wäre, wie soziale Netzwerke systematisch unterstützt bzw. aktiv aufgebaut werden können. Auch im Zusammenhang mit dem Aufbau von unterstützenden Netzwerken spielen sowohl Peer-Beratung als auch die bereits genannten „Role-Models“ eine wichtige Rolle und sollten aktiv einbezogen werden.
Beantwortung der Forschungsfragen und Schlussfolgerungen
Abschließend werden die Forschungsfragen beantwortet und daraus Schlussfolgerungen gezogen, aus denen sich konkreter Handlungsbedarf für das Land Tirol ergibt.
Fragen zur Handreichung des TMA
Die „Handreichung für selbstbestimmtes inklusives Wohnen und Deinstitutionalisierung“ aus der Stellungnahme Wohnen in Tirol – Teil 3 (TMA 2021) war der Ausgangspunkt für die Studie, daher widmeten sich ihr zwei Forschungsfragen:
- Ist die in der Stellungnahme beinhaltete Handreichung ein geeignetes Instrument, um Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, über selbstbestimmtes Wohnen nachzudenken und gegebenenfalls individuelle nächste Schritte im Sinne der BRK zu gehen?
- Ist die in der Stellungnahme beinhaltete Handreichung ein geeignetes Instrument, um Politiker*innen und Mitarbeiter*innen der Landesverwaltung für das Thema selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren?
Der auf der Grundlage der Handreichung entwickelte Leitfaden für die qualitativen Interviews und die damit verbundene Strategie, alle Personen zu ihrem eigenen Wohnalltag zu befragen, hat sich in der Praxis bewährt und zu vielfältigen Ergebnissen geführt, die sich inhaltlich mit anderen Publikationen und Studien decken. Vor allem bei den Mitarbeiter*innen der BHs und den Politiker*innen hat die Befragung zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen in Tirol und der Frage, ob dieses selbstbestimmt ist, geführt. Für Personen mit Behinderungen waren die Interviews eher Anlass, über die eigene Wohnsituation Auskunft zu geben und zu überlegen, ob es konkrete Wünsche nach einer Verbesserung gibt, allerdings weniger im Sinne einer grundsätzlichen Veränderung. Nur jene Personen mit Behinderungen, die bereits vorher kritisch hinterfragt und reflektiert hatten, gaben allgemein gültigere Antworten.
V.a. für Personen, die keine Fachexpert*innen sind, bedeutet die Handreichung sowohl aufgrund der Fülle von Fragen als auch der vielfältigen Antwortmöglichkeiten möglicherweise eine Überforderung. Zu überlegen wäre daher eine Trennung der Fragen von den daran anschließenden Antwortmöglichkeiten. Ergänzend sollte die Handreichung sowohl das Thema sozialer Netzwerke und deren systematische Unterstützung, als auch Fragen an erwachsene Personen, die bei ihren Eltern leben, aufnehmen.
Rechtliche Einschätzung
Wie sind die Ergebnisse aus der Untersuchung rechtlich aus Sicht der BRK und der geltenden Gesetzeslage in Tirol zu beurteilen?
Bereits im Rechtsgutachten der Universität Innsbruck wurde festgestellt, dass die aktuelle Rechtslage betreffend Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen nicht in Einklang mit der BRK steht. Auch das im Jahr 2018 in Kraft getretene TTHG entspricht nicht den Vorgaben der BRK. Es spiegelt die in Tirol historisch gewachsene Struktur von Einrichtungen und Dienstleistungen der Behindertenhilfe wider. Höchst problematisch ist, dass auf Mobile Unterstützungsleistungen kein Rechtsanspruch besteht und dass diese im Gegensatz zu stationären Unterstützungsleistungen für das Wohnen privatrechtlich und nicht hoheitsrechtlich geregelt sind.
Die vorliegende Untersuchung belegt die fehlenden Wahlmöglichkeiten und die teilweise massive Fremdbestimmung, die Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen in Tirol erleben. Dies hängt nicht zuletzt mit der starken Verknüpfung von Wohnraum und Unterstützungsleistung zusammen, die vor allem Personen mit hohem Unterstützungsbedarf betrifft. Dahingehend sollte das TTHG dringend überarbeitet werden. Nicht zuletzt sollte im Sinne der BRK das Modell der Versorgung von Menschen in Alters- und Pflegeheimen dringend überdacht werden.
Im Tiroler Antidiskriminierungsgesetz sollte normiert werden, dass Segregation von Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen eine Diskriminierung darstellt, wie es die Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen) vorgeben: „Die Vertragsstaaten sollten gesetzlich anerkennen, dass die Unterbringung in einer Einrichtung allein auf der Basis einer Behinderung oder in Kombination mit anderen Gründen eine verbotene Form der Diskriminierung darstellt.“
Konkreter Handlungsbedarf in Tirol
Welche konkreten Maßnahmen sind in Tirol notwendig, um selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen im Sinne der BRK zu unterstützen?
Es braucht eine umfassende Strategie für den systematischen Abbau aller Formen von Barrieren, inklusive aller kommunikativen, sozialen und finanziellen Barrieren. Dazu zählt die Rücknahme von Verschlechterungen wie bei den Vorschriften für Barrierefreiheit im Wohnbau ebenso wie nachhaltige Kampagnen zur öffentlichen Bewusstseinsbildung über die Rechte von Kindern und erwachsenen Personen mit Behinderungen. Es muss allgemein Bewusstsein über die benachteiligenden Effekte von Aussonderung und das Leben in Sondereinrichtungen geschafften werden. Zu Barrieren zählt auch der soziale Umgang im Kontakt mit der Tiroler Verwaltung: Weder Personen mit Behinderungen noch ihre Angehörigen dürfen im Kontakt mit Behördenvertreter*innen in eine Rolle als Bittsteller*innen gedrängt werden.
Es braucht eine umfassende und effektive Strategie zur Deinstitutionalisierung, die alle Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Alter berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere auch Kinder und alte Menschen mit Unterstützungsbedarf. Die strukturelle und gesetzlich verankerte Trennung von Behinderten- und Altenhilfe sollte daher überwunden, beide Systeme auf der Grundlage der BRK reformiert und sinnvoll integriert werden.
Hand in Hand mit dem Ausbau qualitativ hochwertiger inklusiver Bildung müssen familienentlastende Dienste bedarfsgerecht aufgebaut werden. Die nach der Staatenprüfung Österreichs im August 2023 vom Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlichten Handlungsempfehlungen listen dazu dringend erforderliche Maßnahmen auf. „Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, einschließlich der Bundesländer, wirksame Maßnahmen im Einklang mit dem Menschenrechtsmodell von Behinderung zu ergreifen, um die getrennte Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, einschließlich der Bildung, zu beenden (…) und Kinder mit Behinderungen individuell zu unterstützen, damit sie in ihren Familien leben können.“
Notwendig ist eine systematische Umverteilung von Ressourcen in Richtung gemeindenaher Unterstützungs-, Begleit- und Assistenzdienste. Die Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung einer Strategie zur Deinstitutionalisierung müssen sowohl die Allgemeine Bemerkung Nr. 5 zum selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft als auch die Leitlinien des Ausschusses zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen) bilden. Um strukturelle Abhängigkeiten abzubauen, müssen Unterstützungsleistungen getrennt werden von der Bereitstellung eines Wohnorts.
Aus dem Gesagten ergibt sich die dringende Notwendigkeit, das TTHG inklusive aller Verordnungen in Bezug auf Deinstitutionalisierung zu überprüfen und zu entsprechend zu novellieren.
Es fehlt ein für Personen mit Behinderungen sicheres und unabhängiges Beschwerdesystem, die Rolle des Behindertenanwalts bei der Landesvolksanwältin sollte hier noch stärker verankert und Informationen über bereits bestehende Beschwerdemöglichkeiten müssen besser verbreitet werden.
Dringender Handlungsbedarf besteht beim Recht von Frauen und Männern mit Behinderungen auf Partnerschaft und Sexualität, so wie dies in der BRK umfassend verankert ist. Neben aktiver sexueller Aufklärung nicht nur für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, sondern auch für erwachsene Frauen und Männer sollten entsprechende Leistungen angeboten werden, beispielsweise unabhängige Sexual-Beratungsstellen, Sexualbegleitung oder -assistenz. Unterstützungskonzepte für die Elternschaft von Frauen und Männern* mit Behinderungen müssen erarbeitet und implementiert werden.
Verstärktes Augenmerk sollte auf die Unterstützung und dem Aufbau sozialer Netzwerke gerichtet werden. Der besonderen Rolle von Selbstvertretungs- und Peer-Beratungs-Organisationen sowie der Unterstützung von Frauen und Männer mit Behinderungen als „Role-Models“ sollte dabei besondere Beachtung geschenkt werden. Die finanzielle Unterstützung dafür muss sichergestellt werden.
Service-Links
Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Tirol. Bericht über eine explorative Studie für den Tiroler Monitoringausschuss zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention. Petra Flieger, November 2023 (PDF)
- Studie Wohnen Langfassung (PDF)
- Studie Wohnen Kurzfassung (PDF)
- Studie Wohnen in Leichter Sprache (PDF)
Amt der Tiroler Landesregierung. Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF)
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) (2017). Allgemeine Bemerkung Nr. 5 zum selbstbestimmten Leben und Inklusion in die Gemeinschaft (deutsche Übersetzung)
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) (2022). Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen). (deutsche Übersetzung)
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2023). Abschließende Bemerkungen zum kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht Österreichs (PDF)
Tiroler Monitoringausschuss (2021). Wohnen in Tirol – Teil 3: Wohnen wie alle Menschen. Handreichung für selbstbestimmtes inklusives Wohnen und Deinstitutionalisierung (PDF)
Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) Gesetz vom 13. Dezember 2017 über die Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben