Die Novelle des oberösterreichischen Feuerwehrgesetzes wird am 19. Januar 2024 in Begutachtung geschickt. Sie soll unter anderem Menschen mit fehlender gesundheitlicher Eignung den Dienst bei der Feuerwehr ermöglichen.
Menschen mit fehlender gesundheitlicher Eignung sind von der aktiven Feuerwehrmitgliedschaft ausgeschlossen. Feuerwehr-Landesrätin Michaela Langer-Weninger erklärte in einer Aussendung; „Jeder kann helfen und soll auch helfen dürfen. Eine Öffnung der aktiven Mitgliedschaft für Floriani mit Beeinträchtigung ist für mich daher selbstverständlich.“
Um eine Gefährdung der eigenen Person oder der Kamerad*innen auszuschließen, entscheiden eine Ärztin bzw. ein Arzt im Vorfeld über das Ausmaß und die Art der Tätigkeiten, die ausgeübt werden können. Langer-Weninger zufolge sei es naheliegend, dass jemand im Rollstuhl wahrscheinlich kein/e Atemschutzträger*in sein kann. Er oder sie könne aber sehr wohl als Funker*in und Kassier*in tätig werden. Die Landesrätin betont: „Die Sicherheit unserer Feuerwehrleute, ob beeinträchtigt oder nicht, steht für mich immer an erster Stelle. Deshalb braucht es diese medizinische Einschätzung.“
Weitere geplante Änderungen
Mit der Novelle des oberösterreichischen Feuerwehrgesetzes wird ebenfalls die Aufnahme der Jugend in die Landes-Feuerwehrleitung, die Regelung von Neugründungen und Fusionierungen sowie die Berechtigung von Einsätzen in anderen Bundesländern bzw. dem Ausland initiiert. Ebenfalls vorgesehen ist das Durchführen von Umlaufbeschlüssen und Videokonferenzen für Fälle, in denen das Anberaumen einer regulären Sitzung zu lange dauern würde.
Service-Links
Oö. Landes-Feuerwehrverband: Dienstordnung für öffentliche Feuerwehren (PDF)