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Landesrat Leonhard Schneemann im Gespräch mit Klienten im Kastell Dornau, Bildquelle: Büro Landesrat Schneemann

Burgenland bei Pilotprojekt Persönliche Assistenz mit an Bord

7. Februar 2024

Seit 1. Februar 2024 beteiligt sich das Burgenland als fünftes Bundesland – nach Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Kärnten – am Pilotprojekt zur Ausweitung und Harmonisierung der Persönlichen Assistenz. Persönliche Assistent*innen werden künftig den burgenländischen Mindestlohn erhalten. Darüber hinaus wird mit 1. Oktober 2024 eine Härtefallklausel ohne Altersgrenze eingeführt.

Einheitliche Standards gewährleisten in allen Bundesländern, die sich am Pilotprojekt Persönliche Assistenz beteiligen, einheitliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das Burgenland, das sich seit 1. Februar 2024 am Pilotprojekt beteiligt, gehe dem burgenländischen Soziallandesrat Leonhard Schneemann zufolge noch einen Schritt weiter: Neben einer mit 1. Oktober 2024 eingeführten Härtefallklausel ohne Altersgrenze werden Persönlichen Assistent*innen nach dem burgenländischen Mindestlohn bezahlt.

„Die wesentlichen Verbesserungen im Zuge dieser Harmonisierung sind ein wichtiger Schritt, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben sowie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, erläutert der Soziallandesrat.

Ausweitung auf alle Lebensbereiche

Waren bisher Personen ab Pflegestufe 3 anspruchsberechtigt, sind dies nun auch jene ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent. Der Bezugszeitraum wurde mit 15 bis 65 Jahren (bisher 14 bis 65) festgesetzt, wobei es im Burgenland eine Alterslimit-Härtefallklausel gibt. Das Stundenausmaß wurde von 160 auf maximal 300 Stunden pro Monat angehoben, der Leistungsumfang von der Freizeit auf alle Lebensbereiche, ausgenommen Pflege, ausgeweitet. Der Soziallandesrat rechnet für das Land mit Mehrkosten von 4 Mio. Euro im Jahr. Der Bund stellt für dieses Projekt 100 Mio. Euro für alle Bundesländer zur Verfügung.

Antragstellung per Selbsteinschätzungsbogen

Die Bezirksverwaltungsbehörde bleibt für die Abwicklung der Persönlichen Assistenz zuständig. Der Antrag kann auch beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, der Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Sozialministeriumservice eingebracht werden. Die Antragstellung erfolgt per Selbsteinschätzungsbogen. Expert*innen aus den Bereichen Pflege, Psychologie und Sozialarbeit legen auf dieser Basis das Stundenausmaß der Betreuung fest. Bei massiven Abweichungen der gewünschten Stunden zu den bewilligten Stunden wird es eine Assistent*innenkonferenz geben. Die Persönliche Assistenz im Beruf kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden. Die Stunden werden für ein Jahr bewilligt und anschließend auf Basis der Anforderungen neu evaluiert.

Basisausbildung soll Qualität sicherstellen

Um die Qualität der Leistung sicherzustellen, gibt es künftig eine Basisausbildung für Persönliche Assistent*innen. Diese beinhaltet eine Grundausbildung in Erster Hilfe, rechtlichen Belangen und sozialen Komponenten.

Quelle: Aussendung Land Burgenland

Service-Links

Soziale Dienste Burgenland

Servicestelle für Menschen mit Behinderungen (Burgenland)

Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz (PDF)

Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (sozialministerium.at)

Persönliche Assistenz: Pilotprojekt startet 2023

Persönliche Assistenz und Schulassistenz im Burgenland

 

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