Der Vorarlberger Monitoring-Ausschuss (VMA) wurde 2015 eingerichtet, um die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Vorarlberg zu überwachen. Seine 12 Haupt- und Ersatzmitglieder sind ehrenamtlich tätig und auf drei Jahre bestellt. Vorsitzender ist Landesvolksanwalt Mag. Klaus Feurstein. Das unabhängige Gremium überwacht, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen von der öffentlichen Verwaltung in Vorarlberg eingehalten werden. Für seine vierte dreijährige Periode sucht der Vorarlberger Monitoring-Ausschuss neue Mitglieder.
2008 ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Umsetzung der Konvention überwachen Monitoring-Ausschüsse in allen Bundesländern. Jener für Vorarlberg ist beim Landesvolksanwalt eingerichtet, der das Gremium auch leitet: „Wir wollen über unsere formale Aufgabe hinaus auch auf die Situation von Menschen mit Behinderungen in Vorarlberg aufmerksam machen, etwa durch unsere öffentlichen Sitzungen“, betont Landesvolksanwalt Klaus Feurstein. Die sechste öffentliche Sitzung zum Stand der Inklusion in den Gemeinden fand im Oktober 2023 statt und stieß auf großes Interesse.
Ebenfalls im Herbst des letzten Jahres erfolgte die turnusmäßige Staatenprüfung Österreichs. Dabei wurde wieder ins Licht der Öffentlichkeit gerückt, dass die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen weit vom Ziel der Gleichstellung entfernt ist. „Von der Barrierefreiheit über den Zugang zur Gesundheitsversorgung bis zur inklusiven Bildung gibt es viel zu tun“, resümiert Vorarlberger Monitoring-Ausschuss-Mitglied Rene´Kremser. Dies erfordert nicht nur die Überwachung von Verwaltungsvorgängen, sondern auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. „Wir wollen den Leuten zeigen, was uns behindert, und ins Bewusstsein rücken, dass wir keine Bittsteller sind, sondern unser gutes Recht einfordern“, betont Vorarlberger Monitoring-Ausschuss-Mitglied Barbara Ghesla.
Neue Mitglieder gesucht
Um seinem Anspruch weiterhin gerecht zu werden, sucht der Vorarlberger Monitoring-Ausschuss für die neue Funktionsperiode bis März 2027 Verstärkung. Gefragt sind Expert*innen aus den Bereichen Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit, Wissenschaft und Lehre, neurologische oder psychische Beeinträchtigung, Lernschwierigkeit, Sinnesbeeinträchtigung Sehen bzw. Hören sowie körperliche Beeinträchtigung. Interessierte werden gebeten, sich bis Ende Februar 2024 zu bewerben beziehungsweise sich beim Büro des Landesvolksanwalts zu informieren (vma@landesvolksanwalt.at bzw. 05574/47027).
Service-Link
Vorarlberger Monitoring-Ausschuss