Das Präsidium und das Team des Österreichischen Behindertenrats gedenken dem Bregenzerwälder ÖVP-Politiker Dr. Gottfried Feurstein, der sich als Nationalratsabgeordneter von 1975 bis 2002 mit großem Einsatz für die Belange von Menschen mit Behinderungen stark machte – 13 Jahre davon als Sozial- und zum Großteil auch als Behindertensprecher.
So galt Feursteins erster Gesetzesantrag im Nationalrat Menschen mit Behinderungen, kurz darauf erfolgte eine Änderung des Invalideneinstellungsgesetzes. Darüber hinaus brachte der Diplom-Volkswirt mit Kollegen von SPÖ und ÖVP einen Antrag zur „Schaffung des Nationalfonds zur besonderen Hilfe für Behinderte“ ein. 1983 wurden unter Feursteins substanzieller Beteiligung volle Pensionsversicherungszeiten für Mütter von Kindern mit Behinderungen auf den Weg gebracht.
Feurstein war an weiteren bedeutenden Änderungen der Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen beteiligt. 1990 wurde unter seiner Federführung das Gesetz über die Rechtsfürsorge für psychisch Kranke und die Änderung des Sachwaltergesetzes verabschiedet und somit die Entmündigungsverordnung aus dem Jahr 1916 außer Kraft gesetzt. Weiters war Gottfried Feurstein wesentlich an der Etablierung des Behinderteneinstellungsgesetzes und der Pflegegeldeinführung beteiligt.
In einem Interview mit dem jetzigen Präsidenten des Österreichischen Behindertenrats Klaus Widl anlässlich der Beendigung seiner 27-jährigen Tätigkeit im Nationalrat erklärte Feurstein, dass das Pflegegeld „ohne den ÖZIV, die ÖAR [ursprüngliche Bezeichnung des Österreichischen Behindertenrats, Anm.] und andere Behindertenorganisationen nicht möglich gewesen wäre.“