Beschäftigungsmodell der „Arbeitskräfteüberlassung Inklusiv“
Mit dem neuen Beschäftigungsmodell „Arbeitskräfteüberlassung Inklusiv“ wird eine Art „Probezeit“ geschaffen, die für Unternehmen und Menschen mit Behinderungen Sicherheit schaffen soll. Menschen mit Behinderungen arbeiten für einen Zeitraum von maximal einem Jahr in einem Betrieb – mit dem Ziel der anschließenden Übernahme am ersten Arbeitsmarkt. Die Zielgruppe des Projekts „Arbeitskräfteüberlassung Inklusiv“ besteht aus sogenannten „bestehenden Personen in fähigkeitsorientierter Aktivität“ (Werkstätten und Betriebe), geschützte Arbeit (Werkstätten) und Personen nach dem Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz, die noch keine Maßnahme „fähigkeitsorientierter Aktivität/geschützte Arbeit erhalten. Im ersten Jahr der Pilotphase sind maximal 50 Plätze vorgesehen. Die Entlohnung orientiert sich am Kollektivvertrages der Arbeitskräfteüberlasser bzw. dem jeweiliger Branchen-Kollektivvertrag, wobei der höhere Kollektivvertrag höherer zur Anwendung kommt. Gegenüber dem Unternehmen werden nur tatsächlich geleistete Stunden abgerechnet.
Oberösterreichischer Inklusionszuschuss für Unternehmen
Durch einen eigenen Zuschuss zu den Lohnkosten soll ein Anreiz gesetzt werden, damit Unternehmen Menschen mit einem höheren Grad der Behinderung eine Anstellung am ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Dadurch werden konkret Menschen mit Beeinträchtigungen am ersten Arbeitsmarkt gefördert und nicht wie bisher lediglich in Chancengleichheitsgesetz-Maßnahmen. Die Zielgruppe des Projekts „Oberösterreichischer Inklusionszuschuss für Unternehmen“ besteht aus bestehenden Personen in fähigkeitsorientierter Aktivität bzw. geschützter Arbeit in Werkstätten bzw. Betrieben und Arbeitskräfteüberlassung gemäß dem Chancengleichheitsgesetz. Die Dauer ist auf ein Jahr befristet. eine Verlängerung möglich. Die genaue Ausgestaltung wird [Stand April 2024] mit dem Sozialministerium finalisiert. Der Start ist mit Herbst 2024 vorgesehen.
Service-Center für Unternehmen des Landes Oberösterreich
Gemeinsam mit dem Sozialministeriumsservice wird das Land Oberösterreich ein Service-Center für Unternehmen betreiben, um bestehende Beratungsleistungen zu erweitern und Synergien zu nutzen. Dieses dient als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Unternehmen. Zentrale Aufgabe ist die aktive Akquise von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in Unternehmen. Zu den weiteren Aufgaben zählen unter anderem die Einrichtung und der Betrieb einer Job- und Vermittlungsbörse, die strukturierte regionale und überregionale Vernetzung von Betrieben, der Austausch zwischen Unternehmen, das Aufzeigen von Best-Practice-Beispielen sowie die Durchführung und Organisation von Sensibilisierungs-, Fort- und Weiterbildungsangeboten in Kooperation mit der Wirtschaftskammer für Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen.
Oberösterreichische Inklusionsberatung
Die Inklusionsberatung ist eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen. Spezielle „Inklusions-Berater*innen“ fördern bestehende Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen, begleiten diese und ermutigen dazu, die Fähigkeiten in die Gesellschaft einzubringen. Zu den Aufgaben zählen unter anderem das landesweite Angebot zur Unterstützung/Vermittlung in Betriebe, die Analyse von Fähigkeitsprofilen von Menschen mit Behinderungen, die aktive Identifikation von Potenzialen von Menschen mit Behinderungen für den ersten Arbeitsmarkt, die sich aktuell in Werkstätten befinden und deren Vermittlung, die Analyse und Prüfung von Arbeitseinsatzmöglichkeiten in Betrieben und die Einschulung in Betrieben.
Beschäftigungsformen für Menschen mit Behinderungen
Fähigkeitsorientierte Aktivität
Die fähigkeitsorientierte Aktivität ist für Menschen mit körperlichen, mentalen, psychischen und/oder mehrfachen Behinderungen eine Möglichkeit der unbefristeten Beschäftigung, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung und ihrer Leistungsfähigkeit keiner Erwerbsarbeit am freien Arbeitsmarkt nachgehen können (=Werkstätten).
Die „integrative Beschäftigung“ ist eine spezielle Form der fähigkeitsorientierten Aktivität und soll die aktive Integration in das Wirtschaftsleben ermöglichen. Die Beschäftigung erfolgt nicht mehr ausschließlich in eigenen „Behindertenwerkstätten“, sondern in Räumen von Wirtschafts- und Produktionsbetrieben. Die Teilnehmer*innen sind unfallversichert und erhalten ein „Taschengeld“.
Geschützte Arbeit
Die Geschützte Arbeit bietet die Möglichkeit, eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes auszuüben. Dies kann einerseits in einer eigenen Werkstätte erfolgen oder durch Arbeitskräfteüberlassung an Unternehmen (= Arbeitsbegleitung). Durch die Arbeitskräfteüberlassung am allgemeinen Arbeitsmarkt sollen Menschen mit Behinderungen so weit qualifiziert werden, dass eine dauerhafte Übernahme in ein Dienstverhältnis am ersten Arbeitsmarkt gelingt. Die Entlohnung erfolgt in sieben Entgeltstufen über der Geringfügigkeitsgrenze. Damit sind die Teilnehmer*innen umfassend sozialversichert.
Berufliche Qualifizierung
Berufliche Qualifizierung soll insbesondere jungen Menschen mit Beeinträchtigungen eine Ausbildung (Lehre bzw. Teillehre) ermöglichen bzw. eine Grundqualifikation vermitteln, um bessere Chancen für eine Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten. Die berufliche Qualifizierung ist eine auf zeitlich drei Jahre befristete Maßnahme, in der die berufliche Orientierung des Menschen mit Behinderungen festgestellt wird. Durch individuelle Förderung und Aus- und Weiterbildung des Menschen mit Beeinträchtigungen soll eine nachhaltige berufliche und soziale Integration ermöglicht werden. Die Teilnehmer*innen werden über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt bzw. erhalten eine Lehrlingsentschädigung.
Begünstigt Behinderte
Begünstigte Behinderte sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, die in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige der Behörde. Das Sozialministeriumservice entscheidet mit Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten. Die Personen verfügen unter anderem über einen erhöhten Kündigungsschutz. Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten bzw. eine begünstigte Behinderte einzustellen. Wird dem nicht entsprochen ist eine Ausgleichstaxe zu leisten.
Service-Links
Oö. Chancengleichheitsgesetz in Leichter Sprache
Quelle: Medieninfo zum Ausbau von Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Beeinträchtigungen der OÖ Landeskorrespondenz vom 15. April 2024