Anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern fordern Equality Bodies und NGOs ein Verbandsklagerecht, gesetzlichen Mindestschadenersatz und einen Rechtsanspruch auf die Beseitigung von Diskriminierungen. Auf Einladung der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures und des Klagsverbands diskutieren am 24. Mai 2024 NGOs aus ganz Österreich im Rahmen einer Festveranstaltung im Parlament Zukunftsvisionen und Vorschläge für einen besseren Diskriminierungsschutz.
Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern setzt sich seit zwei Jahrzehnten mit seinen Mitgliedsorganisationen für rechtliche Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung ein. Ebenso vor etwa 20 Jahren wurde der Diskriminierungsschutz in Österreich wesentlich ausgeweitet – neben Benachteiligungen auf Basis des Geschlechts sind seither auch Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Herkunft, der Religion oder Weltanschauung und des Alters in der Arbeitswelt verboten. Bald danach folgte der Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen.
„Wir fordern einen wirkungsvollen gesetzlichen Mindestschadenersatz bei Diskriminierung und neue Klagemöglichkeiten. Dazu gehören ein Rechtsanspruch auf Beseitigung von Diskriminierung und ein Verbandsklagerecht bei allen Diskriminierungsgründen. Nur so können wir umfassend gegen Diskriminierung vorgehen“, fordert Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern.
Anlässlich seines 20-Jahre-Jubiläums nennt der Klagsverbands gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Behindertenanwältin Christine Steger drei zentrale Forderungen.
Forderung 1: Verbandsklagerecht
„Das Antidiskriminierungsrecht sieht in erster Linie immer noch vor, dass sich Einzelpersonen gegen Diskriminierung wehren müssen. Gleichbehandlungsstellen und NGOs brauchen dringend ein Verbandsklagerecht, um gegen diskriminierende Strukturen vorzugehen. Das schafft Rechtssicherheit und setzt den Hebel bei Verursacher*innen an“, sagt Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
In den letzten Jahrzehnten habe es schrittweise Verbesserungen im österreichischen Antidiskriminierungsrecht gegeben. Anstoß waren meist Richtlinien der EU, die auf nationaler Ebene umgesetzt werden mussten, erklärt die Juristin. 2004 wurden so die Diskriminierungsmerkmale ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung für die Arbeitswelt gesetzlich verankert, 2006 folgte die Behinderung. Zwanzig Jahre später sei es an der Zeit für die nächsten Schritt auf dem Weg zu einem wirkungsvollen Diskriminierungsschutz.
Forderung 2: Rechtsanspruch auf Beseitigung von Diskriminierung
„Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierung. Wer sich gegen Diskriminierung wehrt, kann in der Regel nur Schadenersatz einklagen. Das verhindert oder beendet aber noch keine Diskriminierung. Deshalb braucht es dringend neue Rechtsansprüche im österreichischen Behindertengleichstellungsrecht. Auch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist dieser Schritt längst überfällig“, sagt Bundesbehindertenanwältin Christine Steger.
Forderung 3: gesetzlicher Mindestschadenersatz
„Diskriminierung bedeutet immer eine massive Würdeverletzung für Betroffene. Für einen wirkungsvollen Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung braucht es nicht zuletzt einen gesetzlichen Mindestschadenersatz mit abschreckender Wirkung“, so Hammer abschließend.
Festveranstaltung „20 Jahre Klagsverband. Gemeinsam auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft“
Im Rahmen einer Festveranstaltung am 24. Mai 2024 im Parlament wurde das 20-jährige Bestehen des Klagsverbands zum Anlass genommen werden, an gemeinsame Errungenschaften für eine diskriminierungsfreiere Gesellschaft zu erinnern und die Bedeutung starker Bündnisse der Zivilgesellschaft und Politik hervorzuheben. Ebenso wurde ein Blick auf bestehende Herausforderungen und notwendige Verbesserungen geworfen.
Auf die Eröffnung durch die zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures folgen einleitende Worte von Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Bundesbehindertenanwältin Christine Steger und Christopher Frank, Vorstandsvorsitzender des Klagsverbands. Theresa Hammer, Geschäftsführerin und Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband hielt eine Keynote mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung. Strategische Klagsführung – Erfolge, Herausforderungen & Zukunftschancen“.
Am anschließenden Podium mit dem Titel „Rechtsveränderung. Gemeinsam für einen besseren Diskriminierungsschutz“ sprachen Rhonda D’Vine (Venib – Verein Nicht-Binär“, Bernadette Feuerstein (SLIÖ – Selbstbestimmt Leben Österreich), Rita Isiba (ZARA – Anti-Rassismus & Zivilcourage), Isolde Kafka (Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, Land Tirol), Martin Ladstätter (BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben), Ann-Sophie Otte (HOSI Wien) und Ümmü Türe (Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus).
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Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern