• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Zur Bereichsnavigation springen
  • Zur Fußzeile springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

Kontaktieren Sie uns

dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

  • Aktuelles
    • 10-Stunden-Lesung bei Baustelle Inklusion vor Parlament
    • News
      • LiD Innovationsfonds
      • Nähe
      • Notfallregister
    • Termine
    • Veranstaltungen Rückblick
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
      • monat Archiv
    • Archiv
      • Kondolenzbuch für Herbert Pichler
  • Über uns
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Mitglieder
    • Partner
    • Mitglied / Partner werden
    • Forum Selbstvertretung
    • Team
    • Kompetenzteams
      • Kompetenzteam Frauen mit Behinderungen
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Kontakt und Anfahrt
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Stellungnahmen Archiv
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Strategische Vorschläge für einen inklusiven Arbeitsmarkt
    • Gesetze
  • EU und international
    • Stellungnahmen International
    • Grundlagen
      • Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung
      • Behinderung als soziales Phänomen
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • EU Behindertenausweis
  • Projekte
    • Expertinnenliste
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
      • UNIKATE Preisverleihung 2024
      • UNIKATE Preisverleihung 2023
    • Europaparlament der Menschen mit Behinderungen
    • Persönliche Assistenz ist kein Luxus!
      • Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung 2023
    • Projekte Archiv
      • FAIR FÜR ALLE Zertifikat für Barrierefreiheit
  • Staatenprüfung
    • Die österreichische Zivilgesellschaft bei der Staatenprüfung
    • Staatenprüfung 2023 – Impressionen
    • Pressespiegel
    • Presseaussendung: Behindertenrat informiert Vereinte Nationen
    • Presseaussendung: Vereinte Nationen prüfen menschenrechtliche Verpflichtungen
    • Statement vor UN-Ausschuss 2018
    • Staatenprüfung in Genf
    • Service-Links zur Staatenprüfung
  • Frauen
    • Expertinnenliste
    • Kompetenzteam Frauen mB
    • Konferenz 2019
    • International
    • Forderungen
  • Demos
    • 10-Stunden-Lesung bei Baustelle Inklusion vor Parlament
    • Demo für Persönliche Assistenz 2024
    • Inklusionsmarsch 2023
    • Forderungspaket-Übergabe 2022
    • Inklusionsdemo 2022
      • Leichte Sprache: Inklusions-Demo
      • Inklusions-Demo Wien: Sprecher*innen
      • Barrierefreiheit
      • Stimmen zur Inklusions-Demo
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrates im Überblick
Symbolbild Accessibility: Illustration: Mann vor Computer mit Symbolen für Lautsprecher, Auge, Rollstuhl und Ohr

EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz

28. Mai 2024

Am 21. Mai 2024 hat der Rat der Europäischen Union den AI Act beschlossen. AI steht für Artificial Intelligence. Auf Deutsch heißt das Künstliche Intelligenz und wird mit KI abgekürzt. Es ist der weltweit erste länderübergreifende Rechtsakt dieser Art und könnte damit einen globalen Standard für die Regulierung von KI setzen.

Ziel

Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz zielt darauf ab, die Nutzung von KI in der EU zu regeln. Es bezieht sich auf KI-Systeme, die in der EU verwendet werden bzw. von der EU aus betrieben werden.

Es soll sichergestellt werden, dass KI-Systeme möglichst sicher, transparent, nichtdiskriminierend, nachvollziehbar und umweltfreundlich sind. Gleichzeitig sollen sichere und vertrauenswürdige Entwicklungen gestärkt und gefördert werden.

Risiko-basierter Ansatz

Je höher das Risiko, das von der KI für die Gesellschaft ausgeht, desto strenger sind die Regeln.

Weiters sieht der AI Act neben

  • umfassenden Informationspflichten an Personen, die einem KI-System ausgesetzt sind sowie
  • Risikomanagement- und Qualitätsmanagementsysteme
  • Anforderungen an die Datenqualität
  • Kennzeichnungspflicht
  • Menschlicher Aufsicht über Hochrisiko KI-Systeme

weitere Vorgaben je nach Risiko des KI-Systems vor.

Grundrechtschutz

Ein bedeutender Pfeiler des AI Acts ist der inkludierte Grundrechtsschutz.

Geschützt werden etwa Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder einer bestimmten sozialen oder wirtschaftlichen Situation. Es ist verboten, die Vulnerabilität oder Schutzbedürftigkeit dieser Personengruppen so auszunutzen, dass dabei ein erheblicher Schaden entsteht.

Weiters müssen Hochrisiko-KI-Systeme die Barrierefreiheitsanforderungen gemäß European Accessibility Act – EAA erfüllen.

Verbote

Manches wird ganz verboten:

  • kognitive Verhaltensmanipulation (unterschwellige Beeinflussung außerhalb des Bewusstseins sowie absichtliche Manipulationen und Täuschungen)
  • Social Scoring (Personen auf der Grundlage ihres sozialen Verhaltens oder bekannter, abgeleiteter oder vorhergesagter persönlicher Eigenschaften oder Persönlichkeitsmerkmale zu bewerten und im Ergebnis schlechter zu stellen)
  • KI für die präventive Polizeiarbeit auf Grundlage von Profiling und Systemen, die biometrische Daten verwenden, um Menschen nach bestimmten Kategorien wie Rasse, Religion oder sexueller Orientierung zu kategorisieren.

Ausnahmen

Nicht alle müssen sich an den AI Act halten: Die Ausnahmen werden im AI Act aufgezählt. Entwicklungen für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung sind zum Beispiel nicht an den AI Act gebunden.

Wie geht es weiter?

Nach der Unterzeichnung durch die Präsident*innen des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Rechtsakt in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt zwanzig Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Die neue Verordnung wird, abgesehen von einigen spezifischen Bestimmungen, zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten in Österreich unmittelbar anwendbar sein.

Service-Link

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) – EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz: EU Artificial Intelligence Act

von Nicola Onome Sommer (vormals Asiemo)

Diesen Beitrag teilen:

Seitenspalte

Aktuelles

  • News
    • Forderungen
    • Aufstehen für Inklusion von Menschen mit Behinderungen
    • Fachkonferenz 2024: Gesundheit ohne Barrieren
    • Staatenprüfung 2023
    • EU Behindertenausweis
    • LiD Innovationsfonds
    • Nähe
    • Notfallregister: Schutz im Krisen- und Notfall
  • Aufstehen für Inklusion
    • 10-Stunden-Lesung bei Baustelle Inklusion vor Parlament
    • Demo für Persönliche Assistenz 2024
    • Inklusionsmarsch 2023
    • Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung 2023
    • Persönliche Assistenz ist kein Luxus!
    • Forderungspaket-Übergabe 2022
    • Inklusionsdemo 2022
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrates im Überblick
  • Termine
  • Veranstaltungen Rückblick
  • Presseaussendungen
  • Die Zeitschrift monat
  • monat Archiv
  • Archiv
  • Austrian Disability Council

Aktuelle Stellungnahmen

  • national
  • international

Infoletter Anmeldung

Footer

Österreichischer Behindertenrat
1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Leicht Lesen
  • Österreichischer Behindertenrat: Ausgabestelle für den EuroKey

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums

Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

  • Bluesky
  • Facebook
  • RSS
  • YouTube

© 2025 · Österreichischer Behindertenrat