In einem historischen Moment hat der Rat der Europäischen Union am 7. Mai 2024 die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabschiedet und damit einen bedeutenden Fortschritt im fortlaufenden Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter und den Schutz der Frauenrechte erzielt.
Umfassende Maßnahmen gegen Gewalt
Die neue EU-Richtlinie umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen zur Kriminalisierung von Gewaltformen wie Cybergewalt, weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat. Cybergewalt beinhaltet unter anderem die nicht-einvernehmliche Verbreitung intimer Bilder, Cyberstalking und Cyberbelästigung.
Die Richtlinie sieht außerdem Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor und legt Standards für den Opferschutz fest. Obwohl Zwangssterilisation als eine Form der Gewalt gegen Frauen anerkannt wird, konnte ein EU-weites Verbot mit eben genannter Richtlinie nicht erzielt werden. Ebenso fehlen eine einheitliche Definition und Kriminalisierung von Vergewaltigung, trotz unzähliger Forderungen, diese mitaufzunehmen.
Spezifische Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen
Die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen enthält spezifische Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Behinderungen und verweist auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Ein bedeutender Aspekt der Richtlinie ist die Berücksichtigung der besonderen Vulnerabilität von Frauen mit Behinderungen. Frauen mit Behinderungen sind besonders häufig von verschiedenen Formen von Gewalt, einschließlich physischer, sexueller und psychischer Misshandlung, betroffen.
Barrierefreier Zugang zu Unterstützung
Die EU-Richtlinie hält fest, dass Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen einen Erschwerungsgrund darstellen. Des Weiteren sollen EU-Länder Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden entwickeln, um Opfer in einer trauma-, geschlechter-, behinderungs- und kindgerechten Weise zu behandeln. Es müssen Helplines für Opfer verfügbar und zugänglich sein, einschließlich Unterstützung in leicht verständlicher Sprache. Außerdem müssen Informationen zur Prävention in einem für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Format bereitgestellt werden.
Ausblick und weitere Schritte
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union haben die EU-Länder drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das Europäische Behindertenforum (EDF) wird diesen Prozess aufmerksam verfolgen und dabei unterstützen, dass die Richtlinie ambitioniert in den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Das EDF wird auch weiterhin für ein Verbot der Zwangssterilisation eintreten, ein solches ist – wie erwähnt – bedauerlicherweise nicht in der neuen Gesetzgebung enthalten.
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von Victoria Biber