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Österreichischer Behindertenrat

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rot-weißer Leuchtturm strahlt übers Meer, Foto: Canva

LiD Innovationsfonds

21. Mai 2024

LICHT INS DUNKEL hat mit Beginn des Jahres 2023 für besonders innovative und inklusive Leuchtturm-Projekte den Innovationsfonds eingerichtet. Dieser Fonds wird zur Gänze aus Mitteln gespeist, die durch die Verdoppelung der LICHT INS DUNKEL AKTION 2022 (bis zum 24. Dezember 2022) durch die Bundesregierung zustande gekommen sind, und hat eine Höhe von 14,4 Millionen Euro. Im Rahmen der ersten Ausschreibung wurden 14 Projekte ausgewählt

Informationen zur zweiten Ausschreibung des Innovationsfonds (Einreichfrist bis 30. Juni 2024)

Mit Jahresanfang 2024 erfolgt die zweite Ausschreibung für innovative und inklusive Projekte im Rahmen des 2023 eingerichteten Innovationsfonds. LICHT INS DUNKEL stellt eine Fördersumme von 7,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Durch den Innovationsfonds sollen richtungsweisende Vorhaben initiiert werden. Die Projektförderung läuft über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Verteilung der Fördergelder erfolgt entsprechend der Kriterien durch den Vorstand von LICHT INS DUNKEL. Ein interdisziplinärer Beirat wird dem Vorstand in beratender Funktion zur Seite stehen. Die Entscheidung, welche Projekte anhand der Statuten und Richtlinien von LICHT INS DUNKEL gefördert werden, trifft der Vorstand im September 2024.

Fokus

Der Fokus der dreijährigen Projektförderung liegt auf Sozialraum-Projekte für Menschen mit Behinderungen und/oder sozioökonomischer Benachteiligung. Es sollen Projekte gefördert werden, die die gesellschaftliche Teilhabe und den Abbau von Barrieren zum Ziel haben. Mithilfe der Projekte sollen Menschen mit Behinderungen und sozioökonomischer Benachteiligung befähigt werden, sich zu entfalten und das Leben selbstbestimmt zu gestalten. Bei der Projektauswahl wird ein besonderes Augenmerk auf die innovativen und inklusiven Aspekte des Projekts gelegt.

Sozialraum – der Sozialraum ist veränderlich und so ist sein Verständnis

Für LICHT INS DUNKEL geht es darum, die Lebensbereiche (sowohl räumlicher als auch sozialer Natur) von Menschen mit Behinderungen und von Menschen, die sozioökonomisch benachteiligt sind, so zu gestalteten, dass die Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen möglich ist. Durch Vernetzung und soziale Interaktion wird ein offenes Umfeld geschaffen in dem die Menschen zueinander in Beziehung treten und gemeinsam tätig werden. Durch diese Interaktion wird die Zielgruppe Teil der für sie relevanten Gemeinschaft.

Inklusion

Für LICHT INS DUNKEL steht im Mittelpunkt Barrieren abzubauen und strukturelle Veränderungen umzusetzen und somit die soziale Teilhabe aller zu ermöglichen – unabhängig von individuellen Unterstützungsbedürfnissen. Dabei sind die Vielfalt und die Entfaltung der vorhandenen Potentiale aller zu berücksichtigen.

Innovation – im Rahmen des Innovationsfonds

  • Projekte und Aktivitäten, mit denen man versucht, neue Wege zu beschreiten – abseits der üblichen Strukturen, Abläufe und der Förderkriterien durch die öffentliche Hand
  • Best Practice-Beispiel aus anderen Ländern, die in Österreich noch nicht etabliert sind
  • bereits bestehende Projekte, die um ein neues Konzept erweitert werden und somit tatsächlich eine neue Ausrichtung erfahren
  • Projekte, die zu gesellschaftlichen Veränderungen beitragen und sich in weiterer Folge wiederholen lassen/reproduzierbar sind
  • Projekte, die einen gewissen Mut erfordern, um sie umsetzen zu können

Was wird nicht als Innovation verstanden?

  • bereits bestehende Projekte, die in der eigenen Organisation oder in anderen Vereinen bereits so oder in ähnlicher Form bestehen
  • bestehende Projekte, denen nur ein „neuer Anstrich“ gegeben wird, inhaltlich aber keine neue Ausrichtung erfahren
  • Projekte, die innovativ sind, bereits seit längerer Zeit bestehen und wo plötzlich ein Fördergeber ausfällt (keine Lückenbüßer-Funktion)

Förderkriterien

Der Verein LICHT INS DUNKEL kann jenen gemeinnützigen Organisationen Zuzahlungen gewähren, deren Satzungen die Unterstützung der in § 2 der Vereinsstatuten von LICHT INS DUNKEL genannten Personengruppen als Zielsetzungen beinhalten und sie mit diesen Geldmitteln tatsächlich und nachvollziehbar mildtätig sind. Die Zielgruppen sind dementsprechend Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligte Kinder, Jugendliche und deren Familien.

Voraussetzungen für die Förderung

  • nicht auf Gewinn gerichteter Projektträger (Non-Profit-Organisation, gemeinnützige GmbH, Glaubensgemeinschaft oder Verein)
  • Verwendung der Mittel ausschließlich für mildtätige Zwecke
  • Offenlegung der Finanzgebarung und der Herkunft der Mittel
  • Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung allfälliger Förderungen durch LICHT INS
    DUNKEL
  • Eine Einreichung bei LICHT INS DUNKEL schließt keine Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus. Diese müssen jedoch transparent angegeben werden.
  • Das Projekt ist zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen.
  • Der Projektstart erfolgt spätestens im ersten Quartal 2025.
  • Der Träger schafft Voraussetzungen, bestehende Kooperationen zu erweitern bzw. neue zu entwickeln und damit das Projekt langfristig abzusichern.
  • Es wird eine nachvollziehbare und realistische Budgetierung der Einnahmen und Ausgaben vorgelegt. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Ausgaben sind gegeben. Die Relation zwischen Projektziel und Kosten stehen in einem sinnvollen und ausgewogenen Verhältnis.
  • Es besteht die Bereitschaft für eine ethische Berichterstattungen in unterschiedlichen Medien.
  • Die maximale Fördersumme durch LICHT INS DUNKEL ist mit 1 Million Euro gedeckelt und darf nicht überschritten werden.
  • Das Projektkonzept ist vollständig, schlüssig und realistisch, Ziele und Projektschritte sind klar beschrieben. Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen liegen vor. Allfällige Projektpartner*innen müssen genannt werden.

Bereiche, die NICHT von LICHT INS DUNKEL gefördert werden

  • Anschaffung von nicht projektbezogener Infrastruktur (für den normalen Bürobetrieb)
  • Büroadaptierungen oder generell alle anderen Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit Barrierefreiheit oder anderen behinderungsbedingten Aufwendungen stehen
  • laufende Ausgaben, die jeder Verein hat (PR-Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Miete, Jubiläums- oder Weihnachtsfeiern etc.)
  • alle Kosten im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen, insbesondere im hauptamtlichen Bereich (Qualifizierungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Tagungen, Kongresse etc.), welche nicht in direktem Zusammenhang mit der Projektumsetzung stehen
  • Merchandising aller Art
  • Projekte, die der Gewinnerzielung dienen

Erforderliche Unterlagen

Für die Einreichung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Eine detaillierte Projektbeschreibung – unter Hervorhebung der Zielsetzungen und des inklusiven und innovativen Aspekts – mit den zu erwartenden Wirkungen auf die Personen bzw. das gesellschaftliche Umfeld
  • Eine Projektbeschreibung in einfacher Sprache
  • Ein detaillierter Finanzierungsplan, aus dem die Zusammensetzung der Gesamtkosten, der Anteil der Eigen- und Restfinanzierung und etwaige andere Subventionsgeber hervorgehen.
  • Der Förderanteil von LICHT INS DUNKEL muss ersichtlich sein.
  • Eine Prognose für die Weiterführung der Jahre 4 und 5 nach der dreijährigen LICHT INS DUNKEL-Förderung
  • Ggf. Kostenvoranschläge zu geplanten Anschaffungen / Ausgaben / Baumaßnahmen.
  • Ein Nachweis des Nutzungszeitraums (Mietvertrag, Eigentumsnachweis etc.) ist nur bei baulichen Veränderungen erforderlich.
  • Die aktuellen Vereinsunterlagen (Statuten und Vereinsregisterauszug) bzw. der Gesellschaftsvertrag
  • Der letzte Jahresabschluss (Bilanz bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inkl. Bestätigungsvermerk)
  • Bei Neugründung: Bestätigung des Finanzplans durch eine/n Wirtschaftsprüfer*in/Rechnungsprüfer*in

Zusätzliche Unterlagen (wenn vorhanden):

  • Kopie Spendenbegünstigungsbescheid oder
  • Nachweis des Anspruchs auf Steuerbegünstigung nach § 34 ff BAO wegen Mildtätigkeit gemäß § 37 BAO
  • Bestätigung Spendengütesiegel
  • Leitbild
  • Kinderschutzkonzept

Einreichzeitraum

  • Die Einreichfrist endet 30. Juni 2024.
  • Die Einreichung für Projekte erfolgt anhand des downloadbaren Formulars unter lichtinsdunkel.ORF.at
  • Die vollständigen Einreichungsunterlagen sind per E-Mail an innovationsfonds@lichtinsdunkel.org zu schicken.
  • Vorauswahl durch den interdisziplinären Beirat sowie Vergabe durch den Vorstand von LICHT INS DUNKEL erfolgt im September 2024.

Einreichkategorien

  • Bildung, Ausbildung
  • Arbeitswelt
  • Kunst, Kultur, Freizeit und Sport
  • Peer-Beratung und Interessenvertretung / Selbstvertretung
  • Empowerment und Gewaltschutz für Mädchen / Frauen mit Behinderungen
  • Gemeinwesenarbeit
  • Politische Bildung, politische Partizipation

Was sich LICHT INS DUNKEL wünscht

  • Konzepte und Projekte bei deren Erarbeitung die Zielgruppe selbst aktiv mitgewirkt hat.
  • Projekte, bei denen es (auch) ein Ziel ist, Menschen mit Behinderungen ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis zu bieten.
  • Projekte und Aktivitäten, wo die Vernetzung mit anderen Organisationen, Institutionen und Initiativen Teil der Umsetzung sind. Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, z.B. mit Schulen, mit der Gemeinde, dem Land, der Wirtschaft und mit sonstigen Partnern soll gesucht werden.
  • Projekte, die sich mit jenen Themen befassen, wo das Angebot besonders gering ist z.B., politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Gewalt-Prävention und -schutz für Frauen mit Behinderungen, inklusive Bildungsangebote, Klimaschutz etc.

Online-Informationsveranstaltung

Um etwaige Fragen zur Einreichung klären zu können, werden im Jahr 2024 zwei Online-Informationsveranstaltungen zur Einreichung angeboten:

  • Dienstag, 13. Februar 2024, 10 Uhr
  • Donnerstag, 15. Februar 2024, 14 Uhr

Die Informationsveranstaltungen finden online statt. Die Anmeldung ist bis 9. Februar 2024 möglich (an innovationsfonds@lichtinsdunkel.org, Bekanntgabe des gewünschten Termins). Der Link wird zeitnah zur Veranstaltung ausgeschickt.

Vorstand LICHT INS DUNKEL

  • Präsidentin Mag. Ines Stilling
  • Mag. Daniel Bohmann – Österreichische Kinderfreunde
  • Mag. Anton Henckel-Donnersmark – Lebenshilfe Österreich
  • Mag. Tanja Lechner – Gesellschaft Österreichischer Kinderdörfer
  • Dr. Maria Katharina Moser – Diakonie Österreich
  • Mag. Anna Parr – Caritas Österreich
  • Mag. Walter Paulhart – „Rettet das Kind“
  • Prof. Dr. Germain Weber – Kooptiertes Mitglied
  • MMag. Anna Wilhelm-Strenn – Österreichisches Komitee für UNICEF

Interdisziplinärer Beirat

(in alphabetischer Reihenfolge)

  • Univ.-Prof.in Dr.in phil. Barbara Gasteiger-Klicpera (Universität Graz: Professorin für Inklusive Bildung, Leiterin des Forschungszentrums für Inklusive Bildung, Klinische Psychologin, Psychotherapeutin)
  • Rudolf Kravanja (Vizepräsident Österreichischer Behindertenrat, Präsident ÖZIV Bundesverband) in Vertretung für Klaus Widl, Präsident Österreichischer Behindertenrat
  • Mag.a Christine Steger (Behindertenanwältin, Universität Salzburg: Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Universitätsangehörige)
  • Primar Dr. med. univ. Klaus Vavrik (Facharzt für Kinder- u. Jugendheilkunde, Zusatzfach Neuropädiatrie, Facharzt für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, ärztl. Leiter Ambulatorium Sonnwendviertel)
  • Dr.in Angela Wegscheider (Universität Linz: Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik)
  • Dr. Heinz T. Wöber (Wöber Dirmhirn Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH)
  • FH-Prof.in Dr.in Brigitta Zierer (FH Campus Wien: ehemalige Leiterin des Europ. Masterstudiengangs Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit und des Department Soziales, Unternehmensberaterin, Supervisorin, Coach und Trainerin)

FAQ

Über welchen Zeitraum wird ein Projekt gefördert?

Die LICHT INS DUNKEL-Förderung versteht sich als mehrjährige Anschubfinanzierung im Rahmen eines Gesamtfinanzierungsplans, der die längerfristige Umsetzung des Vorhabens – auch über die Anschubfinanzierung hinaus – darstellt (z.B. Öffentlich-Private Partnerschaft). Der Träger schafft Voraussetzungen, bestehende Kooperationen zu erweitern und/oder neue zu entwickeln und damit das Projekt langfristig abzusichern. Wichtig ist eine Planung für die ersten drei Jahre und eine Prognose für die Jahre 4 und 5 nach der Unterstützung durch LICHT INS DUNKEL.

Worauf soll der Fokus des Projekts liegen?

  • Der Fokus des Projekts liegt auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LICHT INS DUNKEL und fördert die wertschätzende Begegnung mit Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie von psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligten Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
  • Das Projekt hat eine inklusive Wirkung in zumindest einer Einreichkategorie und setzt im Sozialraum an. Ein Schwerpunkt liegt auf dem innovativen Charakter der Lösungsansätze des Projektes.

Bis zu welcher Förderhöhe darf eingereicht werden?

Pro Projekt stehen max. € 1.000.000,- zur Verfügung. Der Betrag darf auch im Ansuchen nicht überschritten werden.

Wie viele Anträge können pro Projektträger gefördert werden?

Es kann pro Projektträger 1 Antrag innerhalb von 3 Jahren gefördert werden.

Erfolgt eine Zuzahlung oder wird auch vollfinanziert?
Grundsätzlich beteiligt sich LICHT INS DUNKEL mit einer Teilfinanzierung.

Schließt die Einreichung bei LICHT INS DUNKEL Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus?
Nein, die Einreichung schließt keine Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus, diese müssen jedoch transparent angegeben werden.

In welcher Höhe dürfen die projektbezogenen Overheadkosten liegen?
Analog zu den Bestimmungen des Spendengütesiegels / der Absetzbarkeitsauflagen: max. 10 % Overhead, max. 25 % Aufwand für Spendengewinnung.

Darf ein Projekt bundesländerübergreifend arbeiten?
Ja, Projekte dürfen bundesländerübergreifend arbeiten.

Darf ein Projekt zum Zeitpunkt der Einreichfrist schon abgeschlossen sein?
Nein, das Projekt darf zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen sein.

Wann erfolgt eine Zu- bzw. Absage der Projektförderung?

Die Zu- bzw. Absage der Projektförderung an die Projektträger erfolgt im September 2024.

Wie ist der genaue Zeitrahmen für den Finanzierungsplan der ersten 3 Jahre der Umsetzung?
Der Projektstart hat spätestens im 1. Quartal 2025 zu erfolgen.
Voraussetzung ist die Vorlage von folgenden Dokumenten: Plan für die Durchführbarkeit, ein Finanzierungplan für die ersten drei Jahre sowie eine Strategie für die Zukunft.

Wie ist die Prognose einer Finanzplanung für die Jahre 4 und 5 nachzuweisen?
Zusätzlich zu einer Beschreibung der geplanten Kooperationen / Kofinanzierungen müssen die Jahre 4 und 5 in jedem Fall auch mit einer Prognose eines Finanzplans und Bestätigung durch eine/n Wirtschaftsprüferin unterlegt werden.

Welche Initiativen/Gruppen mit welcher Rechtsform können einreichen?
Mildtätig, gemeinnützig, nicht auf Gewinn orientiert.

Was müssen neue Projekte anstelle eines Jahresabschlusses einreichen?
Eine Bestätigung des Finanzplans durch eine/n Wirtschaftsprüfer*in/Rechnungsprüfer*in.

Muss der Projektträger mediale Berichterstattung ermöglichen?
Ja, der Projektträger muss Voraussetzungen schaffen, um eine mediale Berichterstattung entsprechend Zeitplanung und Meilensteinen zu ermöglichen.

Wann ist der Einreichzeitraum?
Einreichungen sind von Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 möglich.

Ab welchem Zeitraum gilt die Nachweispflicht?
Bei der Auszahlung in Meilensteinen gilt die Nachweispflicht analog zu den bestehenden Projektverträgen von LICHT INS DUNKEL jeweils ab dem Auszahlungszeitpunkt.

Wenn Sie bei der Einreichung Barrieren erleben, senden Sie Ihre Anfrage bitte an innovationsfonds@lichtinsdunkel.org

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