Ein Europa, in dem die Menschenrechte von ALLEN Menschen geachtet, geschützt und gewährleistet werden, ist ein Europa des Friedens und der Demokratie.
Die Menschenrechte, wie wir sie heute kennen, entstanden in Reaktion auf die Gräuel des 2. Weltkriegs und des Holocaust: Die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte haben zu solchen Akten der Barbarei, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, geführt. So steht es in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. In diesem Sinne sind die Menschenrechte ein Projekt des Friedens, der Freiheit und der Gerechtigkeit.
Gleichzeitig war die Mitte des 20. Jahrhunderts noch stark vom weit verbreiteten Kolonialismus europäischer Mächte, dem nahenden Kalten Krieg sowie der Rassentrennung in den USA geprägt. Ein kritischer und reflektierter Blick auf den Entstehungskontext der Menschenrechte ist also allemal lohnend. Und auch heute gehört für viele Menschen Ausgrenzung, Diskriminierung und die Verletzung ihrer Rechte und Würde zum Alltag. In Österreich und auch darüber hinaus. Dass eine Welt, in der die Menschenrechte gelebt – und nicht nur postuliert werden – eine friedliche(re) Welt ist, kann jedoch als unbestritten angesehen werden. Es sind die Menschenrechte in diesem Sinne wohl ein laufender Prozess.
Ähnliches gilt für die Europäische Union (EU). Auch sie ist ein Friedensprojekt. Durch engere Zusammenarbeit sollte die Wirtschaft gefördert, der Wohlstand gestärkt und so Frieden garantiert werden. Frankreichs damaliger Außenminister Robert Schuman sah in der sogenannten Schuman-Erklärung von 1950 die Zusammenlegung der Kohle- und Stahlindustrien der ehemaligen Weltkriegsparteien Frankreich und Deutschland vor. So sollte ein weiterer Krieg zwischen diesen beiden Ländern materiell verunmöglicht werden. Heute ist ein Bahnhof unweit des EU-Parlaments nach Robert Schuman benannt.
Eben jenes Parlament, das die Interessen von circa 450 Millionen Europäer*innen vertritt, wird in der Zeit von 6. bis 9. Juni 2024 neu gewählt. Zur Wahl treten jedoch nicht nur Parteien an, die die Grundwerte der EU – die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Minderheiten angehören1 – achten. Es stellen sich Parteien der Wahl, die diese Werte unverhohlen mit Füßen treten und mit populistischer Rhetorik auf die Spaltung der Gesellschaft abzielen, Menschen für ihre Ziele gegeneinander ausspielen und gegen Minderheiten hetzen. Es sind genau solche Parteien, die den Frieden in der EU gefährden.
Es liegt an den Wähler*innen in Österreich und den anderen 26 EU-Mitgliedsstaaten, in welche Richtung sich das Projekt EU weiterentwickelt. Mit ihren Stimmen können sie einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte und damit zu einem friedlichen Miteinanders ALLER Menschen in der EU leisten.
1 Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union
von Felix Steigmann