Nachdem 2023 das Staatenprüfungsverfahren zur UN-Behindertenrechtskonvention abgeschlossen wurde, beschäftigt sich der Österreichische Behindertenrat nun mit Staatenprüfungsverfahren zu anderen internationalen Konventionen und Menschenrechtspakten. Eine davon ist der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR). Hier nahm der Österreichische Behindertenrat im Mai 2024 die Gelegenheit wahr, einen Vorab-Bericht an das Human Rights Committee der Vereinten Nationen zu richten. Dies mit dem Ziel, dass in die sogenannte „list of issues“ auch Themen betreffend Menschen mit Behinderungen Eingang finden und damit bei der CCPR-Staatenprüfung berücksichtigt werden.
