Der am 13. Juni 2024 mit einer Novelle zum Bundesbehindertengesetz (BBG) und einer zum Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) von den Abgeordneten der Koalitionsparteien im Nationalrat eingebrachte Initiativantrag soll noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen und unmittelbar nach dem Beschluss in Kraft treten.
Die Novellen bringen neben der gesetzlichen Verankerung des Österreichischen Behindertenrats und einem fixen Jahresbudget für diesen mehr Budget für den Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie mehr Befugnisse und Regionalbüros für die Behindertenanwältin, aber auch die Verwendung von Passfotos aus bestehenden Datenbanken für die Ausstellung von Behindertenausweisen. Darüber hinaus wird der Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen im laufenden Jahr mit 50 Mio. Euro dotiert.
Innerhalb des als Beratungsgremium der gesamten Bundesregierung definierten Bundes-Behindertenbeirats wird eine ständige Kommission eingerichtet, in der die Behindertenorganisationen vertreten sind und deren Beschlüsse im Bundes-Behindertenbeirat verpflichtend behandelt werden.
In den Ministerien und anderen öffentlichen Einrichtungen werden Barrierefreiheitsbeauftragte implementiert, die für die Umsetzung aller Maßnahmen zur Barrierefreiheit verantwortlich zeichnen. Das Maßnahmenpaket beinhaltet zudem eine Verwaltungsvereinfachung mit dem Ziel einer rascheren Bearbeitung von Anträgen und einer Erleichterung von Verfahren.