Analyse und Bewertung der Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich betreffend die EU-Wahl
Elma Šehalić und Eva-Kristin Urestad Pedersen vom OSCE Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) besuchten im Rahmen ihrer Sonderwahlbeobachtungsmission am 27. Mai 2024 das Büro des Österreichischen Behindertenrats, um sich mit von Nicola Onome Sommer (vormals Asiemo), Bernhard Bruckner und Felix Steigmann über Barrierefreiheit und die Einbindung von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der EU-Wahl 2024 auszutauschen.
Das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte bietet Teilnehmerstaaten und der Zivilgesellschaft Unterstützung, Hilfe und Fachwissen zur Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Zudem beobachtet das Büro Wahlen, überprüft die Gesetzgebung und berät Regierungen bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung demokratischer Institutionen. ODIHR-Mitarbeiter*innen führen Schulungsprogramme für Regierungs- und Strafverfolgungsbeamte sowie Nichtregierungsorganisationen zur Wahrung, Förderung und Überwachung der Menschenrechte durch. Im Zuge von Wahlbeobachtungen beurteilen Expert*innen des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte, inwieweit bei Wahlen die Grundfreiheiten geachtet werden und diese durch Gleichheit, Universalität, politischen Pluralismus, Vertrauen, Transparenz und Rechenschaftspflicht gekennzeichnet sind. Das Büro unterstützt zudem Behörden in ihren Bemühungen, Wahlprozesse zu verbessern und den Empfehlungen der ODIHR-Wahlbeobachtungsmissionen Folge zu leisten, indem es wahlbezogene Gesetze überprüft, technisches Fachwissen bereitstellt und die Aktivitäten von Bürgerbeobachter*innengruppen unterstützt.
Sonderwahlbeobachtungsmission
Die von Ingibjörg Sólrún Gísladóttir geleitete Sonderwahlbeobachtungsmission des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte besteht aus sieben internationalen Expert*innen des Kernteams aus sieben in Brüssel stationierten OSZE-Teilnehmerstaaten sowie zehn regionalen Analyst*innen aus zehn verschiedenen Teilnehmerstaaten, die in Zweierteams in den EU-Mitgliedstaaten eingesetzt wurden. Die Mission beurteilt, ob die Wahlen im Einklang mit den OSZE-Verpflichtungen und anderen internationalen Verpflichtungen und Standards für demokratische Wahlen sowie mit der nationalen Gesetzgebung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Im Laufe der Beobachtung besuchten die Mitglieder der ODIHR-Sonderwahlbeobachtungsmission Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Spanien.
Die Beobachter*innen bewerten eine Reihe spezifischer Wahlfragen, beispielsweise folgende:
- die praktische Umsetzung des europäischen und nationalen Rechtsrahmens
- die Arbeit der Wahlbehörden
- die Registrierung von Wähler*innen und Kandidat*innen
- die Wahlkampftätigkeiten, einschließlich Online-Wahlkampf, Parteien- und Wahlkampffinanzierung und entsprechende Kontrollen
- die Präsenz ausgewählter Akteure in sozialen Netzwerken auf europäischer Ebene
- das Medienumfeld und die Medienberichterstattung über die Wahl
- die Beteiligung unterrepräsentierter Gruppen, darunter Frauen, Jugendliche, nationale Minderheiten und Menschen mit Behinderungen
- die Beteiligung von Bürger*innen und internationalen Beobachter*innen
Die Beobachtungsmission führt keine keine systematische oder umfassende Beobachtung der Stimmabgabe, der Auszählung und der Auszählung am Wahltag durch. Stattdessen besuchen die Mitglieder der Mission am Wahltag eine begrenzte Anzahl von Wahllokalen. Am Tag nach den Wahlen gibt ODIHR im Rahmen einer Pressekonferenz eine Erklärung mit vorläufigen Ergebnissen und Schlussfolgerungen ab. Ein Abschlussbericht über die Beobachtung des gesamten Wahlprozesses wird einige Monate nach dem Ende der Wahlen veröffentlicht.