Der Österreichische Behindertenrat leitete im Zeitraum von Januar 2006 bis Mai 2024 insgesamt 12 Verbandsschlichtungen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ein.
Wenn durch eine Organisation die Interessen einer größeren Anzahl von Menschen mit Behinderung erheblich und dauerhaft verletzt werden, kann ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung gerichtlich durchgesetzt werden. Voraussetzung für die Einbringung einer solchen Verbandsklage ist, dass zuvor ein Verbands-Schlichtungsverfahren durchgeführt wird.
Untenstehende Grafik zeigt die eingeleiteten Verbandsschlichtungen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz seit dem Inkrafttreten des Gesetzes. Der Österreichische Behindertenrat hat bereits seit dem Jahr 2006 die Möglichkeit, Verbandsschlichtungen einzuleiten. Der Klagsverband und die Behindertenanwaltschaft können dies erst seit 2013.
Quelle und Infografik: BIZEPS