Novelle von Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz stärkt Österreichischen Behindertenrat, Behindertenanwaltschaft und Monitoringausschuss
Der Nationalrat beschloss in seiner Sitzung am 4. Juli 2024 u.a., dass die Behindertenanwaltschaft und der Bundesbehindertenbeirat gestärkt werden und der Österreichische Behindertenrat gesetzlich verankert und finanziell abgesichert wird. Zudem wird der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein um 30 Prozent höheres Budget erhalten. Der Beschluss fiel unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags einstimmig. Keine Mehrheit fand hingegen ein Abänderungsantrag der NEOS zum Bundesbehindertengesetz. Nationalratsabgeordnete Fiona Fiedler hatte sich dafür ausgesprochen, Menschen mit Behinderungen bereits ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent Vergünstigungen für öffentliche Verkehrsmittel zu gewähren. Derzeit liegt die Schwelle bei 70 Prozent.
Update vom 11. Juli 2024: Heute passierte die Gesetzesnovelle den Bundesrat. Konkret bedeutet dies für den Österreichischen Behindertenrat, dass diesem die bisher aus mehreren Budgetposten genehmigte Finanzierung gesetzlich fix garantiert wird (Anmerkung: Die Gesamtsumme wird nicht erhöht). Darüber hinaus wird der Österreichische Behindertenrat als Dachverband für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Österreich gesetzlich festgeschrieben.
Keine Mehrheit erhielt in der Bundesrat-Sitzung ein Entschließungsantrag der SPÖ betreffend die Schaffung eines Inklusionsfonds nach dem Vorbild des Pflegefonds. Aus dem Fonds könnten Bundesrätin Korinna Schumann zufolge eine gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung für Menschen in Behindertenwerkstätten sowie Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung finanziert werden.
Gesetzespaket enthält Vielzahl von Maßnahmen, beispielsweise folgende:
- Der Österreichische Behindertenrat bekommt die bisher aus mehreren Budgetposten genehmigte Finanzierung nun gesetzlich fix garantiert und wird zusätzlich auch als Dachverband für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Österreich festgeschrieben.
- Der Bundesbehindertenbeirat wird grundlegend umgebaut und soll künftig die gesamte Bundesregierung beraten. Es wird zudem eine begleitende Kommission für den Bundesbehindertenbeirat eingerichtet. Die Bürogeschäfte der Kommission sind vom Österreichischen Behindertenrat zu führen.
- Die Bundesbehindertenanwältin erhält die Möglichkeit, Regionalbüros zu betreiben (in Salzburg und Graz; sowie wie bisher eines in Wien). Sie erhält dafür auch mehr Personal.
- Die Mittel für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden aufgestockt (dem Unterstützungsfonds werden 50 Millionen Euro zugewiesen).
- Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter*innen müssen künftig einen bzw. eine Barrierefreiheitsbeauftragte einrichten.
- Bei der Beantragung eines Behindertenpasses wird es in Bezug auf die Beibringung eines Fotos bürokratische Erleichterungen geben.
Bilanz der Behindertenpolitik in vergangener Legislaturperiode
Die Abgeordneten nutzten die Novelle zum Bundesbehindertengesetz und zum Behinderteneinstellungsgesetz auch dazu, eine Bilanz der Behindertenpolitik in der vergangenen Legislaturperiode zu ziehen. So zeigte sich etwa Bedrana Ribo (Grüne) darüber erfreut, dass der Bund 50 Mio. EUR für Pilotprojekte zur Verfügung stelle, damit Menschen von Behindertenwerkstätten in den ersten Arbeitsmarkt wechseln können. Zudem wies sie auf erreichte Verbesserungen in Bezug auf die Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderungen und deutliche Verbesserungen bei der Barrierefreiheit von Wahllokalen hin.
Stärkung des Österreichischen Behindertenrats
Was die vorliegende Gesetzesnovelle betrifft, hob Ribo unter anderem die Stärkung des Österreichischen Behindertenrats als Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen hervor. Dieser werde gesetzlich verankert und erhalte ein fixes Budget.
Auch dass die Behindertenanwaltschaft künftig in den Ländern Regionalstellen einrichten könne, bewerteten sie und Kira Grünberg (ÖVP) positiv. Laut Grünberg sind derartige Regionalstellen in Salzburg und Graz geplant.
Mit dem von Ribo eingebrachten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag werden unter anderem technische Änderungen vorgenommen. Außerdem wird laut Ribo dafür Sorge getragen, dass integrative Betriebe leichter Förderungen erlangen.
Mehr Befugnisse für Behindertenanwältin
Grünberg und SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum begrüßten darüber hinaus ausdrücklich die zusätzlichen Befugnisse für die Behindertenanwältin. Diese könne künftig im Zuge von Verfahren Arbeitgeber*innen auffordern, Stellungnahmen abzugeben und Unterlagen vorzulegen, betonte Nussbaum. Auch dass in Hinkunft alle Ressorts im Bundesbehindertenbeirat vertreten sein werden und dieser die gesamte Regierung beraten wird, werteten Grünberg und Nussbaum als positiv. In dieser Legislaturperiode habe man viele Meilensteine für Menschen mit Behinderung gesetzt, hob Grünberg hervor.
Opposition sieht noch Lücken
Verena Nussbaum vermisst die Einrichtung eines Inklusionsfonds sowie die volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen in Behindertenwerkstätten samt fairer Bezahlung. „Lohn statt Taschengeld“ sei noch längst nicht umgesetzt, kritisierten auch Christian Ragger (FPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS). Zwar würden verstärkt Maßnahmen gesetzt, um Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, Menschen die in Behindertenwerkstätten bleiben, würden aber weiterhin nur Taschengeld erhalten, bemängelte Fiedler.
Erfreut zeigte sich Fiedler darüber, dass in das vorliegende Paket auch einige alte Forderungen der NEOS aufgenommen wurden, etwa was den Zugriff auf in anderen Datenbanken vorhandene Fotos bei der Ausstellung des Behindertenpasses, die Einrichtung von Regionalbüros der Behindertenanwaltschaft und sprachliche Anpassungen der Gesetze betrifft. Mit dem von ihr eingebrachten Abänderungsantrag betreffend Vergünstigungen für öffentliche Verkehrsmittel konnte sie sich jedoch nicht durchsetzen.
Mit dem Beschluss gelten auch eine gemeinsame Gesetzesinitiative der drei Oppositionsparteien zur Stärkung der Behindertenanwaltschaft und ein Entschließungsantrag der NEOS betreffend die sprachliche Anpassung von Sozialgesetzen als miterledigt.
Service-Links
Aufzeichnung Nationalratssitzung vom 4. Juli 2024, Tagesordnungspunkt 11
OTS: Österreichischer Behindertenrat wird gesetzlich verankert und erhält fixes Jahresbudget
Bundesbehindertengesetz, Behinderteneinstellungsgesetz, Änderung (4116/A)
Quellen: Parlamentskorrespondenz, BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben