Stärkung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen
Dem im Sozialausschuss des Nationalrats am 27. Juni 2024 einstimmig auf den Weg gebrachten Koalitionsantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden, wurde heute beim Tagungsfinale des Nationalrats die Zustimmung erteilt. Die Novelle des Bundesbehindertengesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes, die eine Stärkung der Behindertenanwaltschaft, des Unabhängigen Monitoringausschuss und des Österreichischen Behindertenrats vorsieht, tritt direkt nach Kundmachung in Kraft.
„Der Österreichische Behindertenrat wird nun endlich gesetzlich verankert und mit einem fixen Jahresbudget ausgestattet. Diese Mittel werden wir einsetzen, um die Anliegen von Menschen mit Behinderungen weiterhin mit vollem Einsatz zu vertreten.“, zeigt sich Behindertenrat-Präsident Klaus Widl erfreut.
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