Die EU-Kommission fordert Umsetzung der Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in mehreren Ländern.
Die Europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen trat am 28. Juni 2019 in Kraft. Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Juni 2022 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Aktuelle Entwicklungen
Im Juli 2022 hatte die Kommission bereits 24 Mitgliedstaaten förmlich aufgefordert, Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zu ergreifen. Im April 2023 wurden drei weitere Staaten zur Einreichung vollständiger Umsetzungsmaßnahmen aufgefordert. Da fünf Mitgliedstaaten – Deutschland, Kroatien, Schweden, Slowenien und die Niederlande – weiterhin keine vollständige Umsetzung nachgewiesen haben, hat die Europäische Kommission am 25.7.2024 erneut diese Länder kontaktiert. Diese Mitgliedsstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Stellungnahmen zu reagieren und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnte die Kommission beschließen, die Fälle vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.
Bulgariens Versäumnis
Zusätzlich hat die Kommission beschlossen, Bulgarien vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Bulgarien hatte angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Barrierefreiheits-Richtlinie bis Dezember 2023 vorzulegen, hat dies bis dato jedoch noch nicht gemacht. Daher hat Bulgarien die Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt. Die Kommission sieht die bisherigen Bemühungen als unzureichend an und leitet rechtliche Schritte ein.
Wichtigkeit der Barrierefreiheit
Die Europäische Barrierefreiheits-Richtlinie hat enorme Bedeutung für Menschen mit Behinderungen. Sie stellt sicher, dass alltägliche Produkte und Dienstleistungen – von Kommunikationsmitteln bis hin zu Bankdienstleistungen – für alle Menschen zugänglich sind. Durch die Umsetzung der Richtlinie wird nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe erleichtert, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Gleichstellung und Selbstbestimmung von mehr als 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa geleistet.
Unternehmen und Dienstleister*innen haben bis zum 28. Juni 2025 Zeit, um die einheitlichen EU-Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.
von Victoria Biber