Eine neue Förderrichtlinie des Sozialministeriums, die bereits dem Bundesbehindertenbeirat zur Begutachtung übermittelt wurde, soll das Angebot an Gebärdensprachdolmetscher*innen in den kommenden Jahren deutlich erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird künftig einerseits der Zugang für gehörlose Menschen zu den Dolmetscher*innen vereinfacht, andererseits werden auch außeruniversitäre Ausbildungen gefördert. Insgesamt stellt das Sozialministerium dafür 4 Mio. Euro zur Verfügung.
Obwohl die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) seit 2005 verfassungsrechtlich verankert ist, stehen den rund 10.000 gehörlosen Menschen in Österreich nur 130 Gebärdensprachdolmetscher*innen zur Verfügung. Dieser Mangel erschwert gehörlosen Personen die Kommunikation mit hörenden Personen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Auch eine finanzielle Unterstützung für den Auf- und Ausbau von Vermittlungsstellen für Dolmetschangebote von gemeinnützigen Organisationen ist in der Richtlinie vorgesehen. Damit soll die Suche nach ÖGS-Dolmetscher*innen deutlich erleichtert werden.
Die neue Förderrichtlinie wurde dem Bundesbehindertenbeirat zur Begutachtung übermittelt. Anschließend soll sie erlassen und veröffentlicht werden.