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Kind spielt mit sensorischem Spielzeug im Kindergarten

Subvention für Inklusion in der Elementarpädagogik

20. September 2024

Bis zu zwei Kindern mit Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen pro Regelgruppe wird künftig in Wiener Kindergärten, Kindergruppen und bei Tageseltern mittels einer neuen Förderschiene eine Betreuung im inklusiven Setting ermöglicht.

Der Wiener Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) und die SPÖ-Landtagsabgeordnete und Gemeinderätin sowie Vorsitzende der Gemeinderätlichen Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit Stefanie Vasold kündigten am 19. September 2024 eine Gesetzesnovelle an, mit der ein Ausbau inklusiver Kindergartengruppen bewirkt werden soll. Der Vorstoß, für den jährlich eine Summe von 17 Mio. EUR vorgesehen ist, richtet sich an Betreiber, die eine eigene Förderung erhalten werden, wenn sie Kinder mit einer Diagnose und erhöhtem Betreuungsbedarf entsprechend betreuen.

In von der Stadt Wien betriebenen Kindergärten werden Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen derzeit in 251 Integrationsgruppen und 33 heilpädagogische Gruppen betreut. Der Anteil von Gruppen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, die den Besuch von Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen durch entsprechend geschultes Personal ermöglichen, ist bei privaten Betreibern wesentlich geringer, weshalb manche Kinder erst im letzten, verpflichtenden Kindergartenjahr aufgenommen werden können. Die neue Förderschiene soll bewirken, dass durch ein vergrößertes Gruppenangebot für alle Kinder mit Behinderungen ein Kindergarten- bzw. Kindergruppenplatz bzw. ein Platz bei entsprechend geschulten Tageseltern zur Verfügung gestellt werden kann.

Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik

Die für 26. September 2024 avisierte neue gesetzliche Regelung für Inklusion in der Elementarpädagogik soll die Teilhabechancen von Kindern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erhöhen.

Sie sieht vor, dass Kinder mit einer Diagnose nach ICD10 bzw. ICD11 und erhöhtem Betreuungsbedarf in einer Regelgruppe betreut werden können. Damit Einrichtungen und Tageseltern die neue Förderung erhalten können, müssen diese ein gemeinsam mit der kürzlich eingerichteten „Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik“ erarbeitetes Inklusionskonzept vorlegen. Die Betreuung des Kindes bzw. der Kinder ist von der Trägerorganisation oder der Tagesmutter/dem Tagesvater bei der Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik anzuzeigen.

Anfragen an die Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik richten interessierte Betreiber privater Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Eltern bitte per E-Mail an kompetenzstelle.inklusion@ma11.wien.gv.at bzw. per Telefon 01 4000-90758 oder -90736.

Service-Links

Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik

Wiener Gemeinderätliche Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit

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