Bald rechtswidrig: Großteil der Lebensmittel-Webshops für Menschen mit Behinderungen nicht nutzbar
Bis Mitte 2025 müssen gemäß EU-Richtlinie Web-Shops und E-Commerce-Apps bis auf wenige Ausnahmen barrierefrei sein. Bisher haben das erst wenige Anbieter umgesetzt.
Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) tritt ab Juni 2025 in Kraft. Bis dahin müssen auch private Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen gewisse Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Dabei sind sie selbst für die Prüfung der Konformität zuständig. Bei Nichteinhaltung muss man mit Geldstrafen rechnen.
Dass sich bisher noch wenige um die Umsetzung bemüht haben, zeigt eine Vorabprüfung durch Werner Rosenberger, Experte für digitale Barrierefreiheit der Hilfsgemeinschaft: 7 von 12 der beliebtesten Webshops für Lebensmittel in Österreich sind demnach in der jetzigen Form für viele Menschen mit Behinderungen nicht nutzbar. Mehr als die Hälfte also.
„1 von 12 Online-Shops war sehr gut, aber nicht 100 % WCAG-konform, 4 Websites sind – mit Ausnahmen – für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich zugänglich, aber in manchen Aspekten erschwert bedienbar. 4 weitere sind ansatzweise barrierefrei, aber dennoch für viele Menschen mit Behinderungen nicht nutzbar. 3 Webshops sind gar nicht zugänglich“, so Rosenberger.
„Offensichtlich haben sich noch zu wenige Unternehmen damit befasst, dass sie bald gesetzlich verpflichtet sind, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Wir wünschen uns, dass sie auch den wirtschaftlichen Mehrwert erkennen, den das für sie bringen wird, anstatt die Deadline bis zur letzten Sekunde auszureizen. Wir bieten hier Beratungen an“, erklärt Klaus Höckner, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Hilfsgemeinschaft.
Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen ist abwickelnde Stelle der WACA-Zertifizierung: WACA ist das erste und einzige Qualitätssiegel für Barrierefreiheit im Web in Österreich. Websites werden nach den anerkannten Richtlinien WCAG evaluiert und zertifiziert.
Dass es sich für Unternehmen auch abseits der gesetzlichen Verpflichtung auszahlt, ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten, kann die Münze Österreich AG bestätigen. Das Unternehmen betreibt einen der umsatzstärksten Webshops Österreichs, der seit Juli diesen Jahres mit dem WACA-Siegel in Bronze zertifiziert ist: „Barrierefreie Webseiten sind nicht nur ein Zeichen für eine inklusive Gesellschaft, sondern bieten auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Sie ermöglichen es, eine größere Zielgruppe zu erreichen und erhöhen die Kundenzufriedenheit durch eine verbesserte User Experience. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben schützt vor rechtlichen Konsequenzen, während die erhöhte Benutzerfreundlichkeit die Kundenbindung stärkt und Beschwerden reduziert,“ betont Gerhard Starsich, Generaldirektor der Münze Österreich AG.
Service-Link
WACA – Das Zertifikat für Barrierefreiheit im Web
Quelle: Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs