Mittels einer neuen Förderschiene wird in Wien das inklusive Platzangebot in Kindergärten, Kindergruppen und bei Tageseltern ausgebaut, damit schlussendlich alle Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankung bis zum Schuleintritt kompetent betreut und gebildet werden können.
Mit der Novelle des am 26. September 2024 einstimmig im Wiener Landtag beschlossenen Wiener Kindergarten- und Tagesbetreuungsgesetzes und einer entsprechenden finanziellen Förderung wird die Basis geschaffen, Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in Wien mehr Plätze in der Regelbetreuung anzubieten – konkret in Kindergärten, Kindergruppen und bei Tageseltern. Voraussetzung für die Förderung von Inklusionsplätzen in Regelgruppen ist die Vorlage eines Inklusionskonzeptes. Mithilfe der Förderung können Betreiber*innen von Regelgruppen externes Personal wie beispielsweise Logopäd*innen und Ergotherapeut*innen zusätzlich zum pädagogischen Personal beiziehen und die Gruppen verkleinern.
Landtagsabgeordnete Stefanie Vasold (SPÖ), die zugleich den Vorsitz der Wiener Gemeinderätlichen Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit innehat, meinte in der Landtagsitzung, man beschließe „Meilensteine“, die eine Lücke schließen. „Alle kennen Eltern, die einen Platz für ein Kind mit Behinderung suchen“, so Vasold. Manche Eltern würden ihre Kinder gar nicht diagnostizieren lassen, weil das Auswirkungen auf das Finden eines Platzes habe. Man habe in Wien „eine hervorragende Kindergartenlandschaft“. Nur was Kinder mit Behinderungen betreffe, sei es eine „Baustelle“, die man jetzt angehe. Man schaffe nun Plätze, es werde möglich sein, eine wohnortnahe Betreuung zu schaffen. „Inklusion ist die Grundlage für die folgende Bildungskarriere der Kinder“, so Vasold. Die anderen Kinder würden „lernen, was Vielfalt ist und dass wir bei aller Unterschiedlichkeit gemeinsam stärker sind.“ Es sei Vasold zufolge ein „guter und notwendiger Schritt“. „Danke an alle Pädagog*innen, die das jetzt schon machen und an viele mehr, die das in Zukunft machen werden.“
Landeshauptmann-Stellvertreter und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) freut sich über die überfraktionelle signalisierte Unterstützung für die Novelle des Wiener Kindergarten- und Tagesbetreuungsgesetzes. Es sei ein „Paradigmenwechsel hin zu einer Elementarpädagogik, wo Inklusion in der Regelgruppe Realität ist“, so Wiederkehr. Familien und Kindern bringe das eine Erleichterung.
„Hatte Wien grundsätzlich eine hervorragende Kindergartenlandschaft, so war es nicht nur für Kinder mit Behinderungen, sondern auch für deren Eltern eine große Baustelle, konnten doch insbesondere alleinerziehende Eltern keinem Beruf nachgehen. Ich sehe den heutigen einstimmigen Beschluss als weiteren wichtigen Schritt in Richtung Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, um auch Kindern mit Behinderungen die gleichen Bildungs- und damit Zukunftschancen zu ermöglichen“, so Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.
Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik
Damit Einrichtungen und Tageseltern die neue Förderung für bis zu zwei Kindern mit einer Diagnose nach ICD10 bzw. ICD11 und erhöhtem Betreuungsbedarf in einer Regelgruppe erhalten, müssen diese ein gemeinsam mit der Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik erarbeitetes Inklusionskonzept vorlegen. Die Betreuung des Kindes bzw. der Kinder ist von der Trägerorganisation oder der Tagesmutter/dem Tagesvater bei der Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik anzuzeigen.
Anfragen an die Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik richten interessierte Betreiber privater Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Eltern bitte per E-Mail an kompetenzstelle.inklusion@ma11.wien.gv.at bzw. per Telefon 01 4000-90758 oder -90736.
Service-Links
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kindergartengesetz – WKGG geändert wird
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBG geändert wird
Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik
Wiener Gemeinderätliche Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit