In der Sitzung der Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan Behinderung am 8. November 2024 präsentierte Behindertenrat-Vizepräsident Rudolf Kravanja das Positionspapier 2024 mit den Forderungen des Österreichischen Behindertenrats.
Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) dient der bundesweiten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich. An der Sitzung der NAP-Begleitgruppe nahmen mehrere Dutzend Personen aus unterschiedlichen Ministerien sowie Vertreter*innen der Bundesländer und Personen aus Nicht-Regierungs-Organisationen teil. Es gab großes Interesse daran, was der Österreichische Behindertenrat als Dachverband von 87 Mitgliedsorganisationen als Notwendigkeiten ansieht.
„Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen österreichweit gleiche Leistungen erhalten“, erklärte Rudolf Kravanja, der in der Sitzung auch auf die Notwendigkeit eines Inklusionsfonds aufmerksam machte. „Wir haben versucht, die inklusive Bildung voranzutreiben. Leider haben wir im Ministerium keinen Partner gefunden, der das mitträgt. Wir brauchen einen Etappenplan, der der Behindertenrat-Vizepräsident.
Er wies auch darauf hin, dass Unternehmer*innen die Ausgleichstaxe teilweise als Strafzahlung wahrnehmen würden und erklärte, dass die Unternehmer mitgenommen werden müssen. Es müsse zudem viel mehr Druck auf die Länder ausgeübt werden, damit Institutionen wegkommen. Kravanja merkte auch an , dass Gesundheitseinrichtungen nicht immer barrierefrei seien. Zum Thema Frauen mit Behinderungen erklärte Kravanja in der Sitzung: „Frauen mit Behinderungen werden mehrfach diskriminiert. Sie sind zum Beispiel am Arbeitsmarkt stark benachteiligt.“
Es gab großes Interesse an Kravanjas Ausführung, anschließend folgte Dank für die Erstellung des Positionspapiers.
Service-Links
Nationaler Aktionsplan Behinderung (NAP) – Österreichischer Behindertenrat