Am 14. November 2024 wurde die endgültige Fassung des Textes der EU-Richtlinie über den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis veröffentlicht. Damit startet der Countdown für die Umsetzung in Österreich.
Spätestens mit 5. Juni 2028 in Österreich verfügbar
Die EU-Richtlinie wird am 20. Tag nach ihrer Kundmachung, also am 4. Dezember 2024, in Kraft treten.
Österreich hat ab dem 4. Dezember 2024
- 30 Monate Zeit, um die europäischen Regelungen in österreichische Gesetze zu gießen.
- insgesamt maximal 42 Monate Zeit, um die erforderlichen Systeme einzurichten und mit der Ausstellung der Ausweise zu beginnen.
Das bedeutet, dass der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis in allen EU-Ländern in spätestens dreieinhalb Jahren Realität sein sollte: bis zum 5. Juni 2028.
Gesetzliche Regelung in Österreich bis 5. Juni 2027
Der Österreichische Behindertenrat plädiert dafür, dass die nationalen Gesetze, die in spätestens zweieinhalb Jahren, also am 5. Juni 2027, in Kraft treten sollen, anspruchsvoll sind und über die EU-Mindeststandards hinausgehen.
Je früher, desto besser
Die EU-Länder und damit auch Österreich können jedoch schon früher mit der Ausgabe und Akzeptanz der Karten beginnen. Der Österreichische Behindertenrat plädiert daher dafür, dass Österreich die Frist für die Umsetzung nicht voll ausschöpft und ehestmöglich mit der Ausgabe und Akzeptanz der Karten beginnt.
Jeder Monat, an dem die beiden Ausweise verfügbar sind, bedeutet weniger Barrieren für Menschen mit Behinderungen auf Reisen.
Service-Links
EU beschließt EU Disability Card
von Nicola Onome Sommer und Victoria Biber