Installationen und bauliche Maßnahmen, die altersgerechtes und barrierefreies Wohnen erleichtern, werden von der Stadt Wien in als Hauptwohnsitz verwendeten Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern von Menschen ab einem Alter von 60 Jahren bis zu einer Höhe von 4.200 EUR gefördert.
Gefördert werden Maßnahmen, die nach der ÖNORM B 1600 definiert sind: etwa ein barrierefreier Zugang durch eine Rampe, Treppenlifte, motorische Türöffnungshilfen oder im Sanitärbereich Raumvergrößerungen, bodenebene Duschen, unterfahrbarer Waschtische, tragfähige Wände zur Montage von Stütz- und Haltegriffen sowie Duschsitze und Thermostatarmaturen.
„Um bis ins hohe Alter selbstbestimmt leben zu können, braucht es auch das passende Wohnumfeld. Früher oder später stellt sich für viele die Frage, welche Anpassungen in den eigenen vier Wänden notwendig sind, damit das eigene Zuhause auch noch im Alter den geänderten Bedürfnissen entspricht. Das kann beispielsweise im Badezimmer die Errichtung einer barrierefreien, bodenebenen Dusche sein. Bauliche Anpassungen also, die für die tägliche Lebensqualität einen großen Unterschied bedeuten, aber auch für die eigene Sicherheit und Gesundheit. Den Wohnraum auf seine Bedürfnisse anzupassen soll nicht an finanziellen Hürden scheitern. Deshalb unterstütz die Stadt Wien Maßnahmen für den altersgerechten, barrierefreien Umbau. Der Info-Point der zuständigen Magistratsabteilungen steht hier auch für technische Fragen beratend zur Seite“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.
Für den altersgerechten Umbau kann ein Betrag in Höhe von 35 Prozent der nachgewiesenen förderbaren Kosten (bis zu 4.200 EUR) ausbezahlt werden. Für soziale Treffsicherheit gelten die Einkommensgrenzen des WWFSG (§ 11 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz, für eine Person sind das 41.140 EUR, für zwei Personen 61.310 EUR Jahres-Haushaltseinkommen).
Der durchschnittlich ausbezahlte Förderbetrag für derartige Anpassungen beträgt 3.041 EUR. Mit Abstand am häufigsten werden Umbauten im Sanitärbereich gefördert (bodenebene Dusche, Türverbreiterungen, WC mit Stütz- und Haltegriffen), gefolgt von Treppenliften in Wohnungen.
Beratungsgespräche werden in der gemeinsamen Informations- und Einreichstelle angeboten
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA50)
Technische Stadterneuerung (MA 25)
1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock, Zimmer 6.09, “Info-Point”
Montag bis Freitag, 8-13 Uhr, telefonische Auskünfte unter +43 1 4000-74860
Informationen für altersgerechte Umbauten