„CEDAW“ ist die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Österreich hat diese Konvention 1982 ratifiziert und hat sich damit auch zu ihrer Umsetzung verpflichtet.
CEDAW Staatenprüfung startet 2025
2025 beginnt die nächste Staatenprüfung Österreichs im Zusammenhang mit CEDAW. Das Frauenrechtskomitee der Vereinten Nationen überprüft also die Umsetzung der internationalen Frauenrechtskonvention in Österreich. Im Februar 2025 werden die „list of issues“ – Fragen an den Staat Österreich, die dieser beantworten muss – beschlossen. Um diesen Fragenkatalog – und damit die Prüfung, der Österreich unterzogen wird – zu beeinflussen, verfasste der Österreichische Behindertenrat zusammen mit weiteren Organisationen einen Bericht, um das Frauenrechtskomitee über die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Österreich zu informieren.
Inhalte des Berichts
Der Bericht beginnt mit der Einordnung der UN-Frauenrechtskonvention in den österreichischen Rechtsbestand und zeigt ihre mangelnde Anwendung auf. Diese ist nicht zuletzt auf die föderalistischen Strukturen Österreichs zurückzuführen. In einem nächsten Schritt werden die Rolle der Volksanwaltschaft und politische Maßnahmen, etwa das Fehlen von verlässlichen, umfassenden, disaggregierten Daten beleuchtet.
Dank des wertvollen Inputs von NINLIL[1] (Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung) sowie aktueller Zahlen von ZARA[2] (Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit) folgt eine anschauliche Beschreibung der Problematiken von Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen und Hassrede. Daran anschließend wird auf die Stereotypisierungen von Frauen mit Behinderungen und ihr Recht auf Familienleben, Sexualität und Ehe eingegangen.
Das Kapitel zu Menschenhandel und Ausbeutung zur Prostitution entstand in Kooperation mit LEFÖ IBF (Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel)[3].
Weitere wichtige Themen, die der Bericht abdeckt, sind das politische und öffentliche Leben von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Bildung, Beschäftigung und Zugang zum Recht.
Umfassend beleuchtet wird auch das Thema Gesundheit. Neben dem Zustand unseres Gesundheitssystems werden Zwangssterilisation und Zwangsverhütung sowie fehlende und Fehldiagnosen von Neurodivergenz bei weiblichen Jugendlichen thematisiert. Letzteres basiert auf einem Beitrag, den Change for the Youth[4] für diesen Bericht verfasst hat.
Einordnung
Die mangelhafte Umsetzung der letzten abschließenden Bemerkungen des UN-Frauenrechtskomitees durch die österreichische Regierung ist besorgniserregend. Die bevorstehende Staatenprüfung wird sehr wahrscheinlich zu ähnlichen Ergebnissen wie bereits 2019 kommen. Viele Themen, die Frauen und Mädchen mit Behinderungen betreffen, wurden bei der letzten Staatenprüfung noch nicht berücksichtigt und bleiben nicht zuletzt deshalb in Österreich noch gänzlich unbehandelt. Dieser Bericht dient als Anstoß, ihre Intersektionalität bei der kommenden Staatenprüfung stärker zu betonen.
Service-Links
Sinnhafte deutsche Übersetzung
Schattenbericht des Klagsverbands inkl. Beitrag des Österreichischen Behindertenrats: Schattenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention – Österreichischer Behindertenrat