Am 24. Februar 2025 fand im Palais des Nations, dem europäischen Hauptsitz der Vereinten Nationen in Genf, ein informelles, nicht öffentliches Treffen zwischen dem UN-Frauenrechtsausschuss und Organisationen der Zivilgesellschaft statt.
Mündliche Beiträge von Organisationen der Zivilgesellschaft
Die vorsitzende Arbeitsgruppe lud ein, länderspezifische Informationen über die Vertragsstaaten Irak, Kenia, Litauen, Qatar und Österreich in Form von mündlichen Beiträgen vorzutragen.
Je Land standen maximal 10 Minuten zur Verfügung, die von allen Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich äußern wollten, gemeinsam genutzt werden konnten.
In Anbetracht der zeitlichen Beschränkungen trugen Nicola Onome Sommer und Victoria Biber in jeweils 5 Minuten im Namen des Österreichischen Behindertenrats und im Namen von Ninlil eine Zusammenfassung der wichtigsten Teile des zuvor gemeinsam eingebrachten Berichts vor.
Herr Elgun Safarov, Mitglied des UN-Frauenrechtsausschusses, stellte im Anschluss gezielte Fragen zur Situation in Österreich, die direkt vor Ort beantwortet wurden.
CEDAW Staatenprüfung 2025
2025 beginnt die nächste Staatenprüfung Österreichs im Zusammenhang mit CEDAW. Der UN-Frauenrechtsausschusses der Vereinten Nationen überprüft die Umsetzung der Internationalen Frauenrechtskonvention in Österreich. Noch im Februar 2025 werden die „list of issues“ – Fragen an den Staat Österreich, die dieser beantworten muss – beschlossen. Das Ziel des eingebrachten Berichts sowie der Intervention in Genf ist es, diesen Fragenkatalog – und damit die Prüfung, der Österreich unterzogen wird – dahingehend zu beeinflussen, dass ein besonderes Augenmerk auf Frauen und Mädchen mit Behinderungen gelegt wird.
von Nicola Onome Sommer