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Block mit 3 Stiften und PostIts mit Aufschriften Diversity, Equality und Inclusion

16 Jahre Warten auf EU-Antidiskriminierungsrichtlinie

12. Februar 2025

Auf der Liste der “Rücknahmen” des am 12. Februar 2025 vorgestellten Arbeitsprogramms der EU-Kommission befindet sich die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie.

Die Kommission möchte mit ihrem Arbeitsprogramm 2025 die Wettbewerbsfähigkeit steigern, die Sicherheit verbessern und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit in der Europäischen Union (EU) stärken. Sie baut auf den Verpflichtungen auf, die in den politischen Leitlinien und den Missionsschreiben von Präsidentin Ursula von der Leyen festgelegt wurden.

Dem Arbeitsprogramm ist eine Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung beigefügt. Darin wird dargelegt, wie die Kommission in den nächsten fünf Jahren die Umsetzung der EU-Vorschriften in der Praxis erleichtern, den Verwaltungsaufwand verringern und die EU-Vorschriften vereinfachen möchte. Sie enthält Zielvorgaben und Instrumente, die dazu beitragen sollen, die Regulierungslast zu verringern, die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit zu stärken und schnelle und sinnvolle Verbesserungen für Menschen und Unternehmen zu erzielen.

Arbeitsprogramm 2025 ist stark auf Vereinfachung ausgerichtet

Das Arbeitsprogramm umfasst eine erste Reihe von Omnibus-Paketen und Vorschlägen, die darauf abzielen, dass die EU-Politik und das EU-Recht besser und schneller funktionieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Mit dem Ziel, das europäische Sozialmodell zu festigen und soziale Gerechtigkeit zu stärken, wird die Kommission die Bemühungen zur Modernisierung der Sozialpolitik durch den neuen Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte anführen. Zur Anpassung an den technologischen, demografischen und sektoralen Wandel wird die Kommission die Union der Kompetenzen vorstellen, um sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer*innen über die erforderliche allgemeine und berufliche Bildung verfügen.

Katrin Langensiepen vor dem Logo des Österreichischen Behindertenrats
„Die EU-Kommission beerdigt die Antidiskriminierungsrichtlinie. Wir haben nicht über 16 Jahre auf die Verabschiedung dieser Richtlinie gewartet, damit die EU-Kommission jetzt den Vorschlag komplett zurückzieht – ohne Alternativvorschlag. Menschenrechte werden hier mit per Federstrich beerdigt“, so Katrin Langensiepen, die einzige Frau mit sichtbarer Behinderung im EU-Parlament. Foto: Michael Janouesek

EU-Kommission beerdigt Antidiskriminierungsrichtlinie

Laut der Grünen Europaabgeordneten Katrin Langensiepen, die den Vorsitz der interparlamentarischen Gruppe von Menschen mit Behinderungen innehat, wird der Vorschlag für eine “EU-Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung” seit mittlerweile 16 Jahren im Rat blockiert.

Nun soll die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie dauerhaft aus dem Programm der Kommission genommen werden.

Screenshot Annexes to the Commission work programme 2025 "Proposal for a COUNCIL DIRECTIVE on implementing the principle of equal treatment between persons irrespective of religion or belief, disability, age or sexual orientation"

“Menschenrechte werden hiermit per Federstrich beerdigt. Antidiskriminierung spielt im Programm von Frau von der Leyen keine Rolle mehr. Dieser Rückzieher ist unverantwortlich und peinlich: Erst keine Kommissarin mehr für Gleichstellung und nun auch gleich die ganze Direktive gestrichen. Wir haben nicht über 16 Jahre auf die Verabschiedung dieser Richtlinie gewartet, damit die EU-Kommission jetzt den Vorschlag komplett zurückzieht – ohne Alternativvorschlag. Gerade jetzt ist nicht der Moment, Gleichstellung abzuschaffen“, zeigt sich Langensiepen enttäuscht.

In den USA werde sichtbar, wie Programme für Integration und Vielfalt nach und nach verschwinden. „Als EU müssen wir zusammenstehen für Vielfalt und Nichtdiskriminierung, und das nicht nur symbolisch, sondern mit verbindlichen Rechtsvorschriften“, so Langensiepens Appell. Denn die EU habe die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und müsse Menschen mit Behinderungen „einen rechtlichen Rahmen geben, damit wir unsere Rechte einfordern können“.

„Jetzt haben wir sechs Monate Zeit und könnten das noch verhindern. Nämlich dann tritt die Rücknahme final in Kraft“, so Langensiepen.

Service-Link

Arbeitsprogramm 2025 der EU-Kommission

 

 

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