Wie bereits berichtet, beteiligte sich der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) an der Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Müllner v. Österreich mittels einer „Third Party Intervention“. Dabei handelte es sich um eine Stellungnahme, die der ÖBR auf Antrag vor dem EGMR abgegeben hat, um seine Expertise zu teilen und die überproportionalen Auswirkungen des Klimawandels auf Menschen mit Behinderungen darzulegen.
Der Staat Österreich, der im Verfahren als Beklagter auftritt, erhielt vom EGMR eine Frageliste, auf die er kürzlich geantwortet hat. Diese Antworten wurden dem ÖBR vom EGMR übermittelt, mit der Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Dem ist der ÖBR nachgekommen und stellt hiermit eine zusammengefasste, sinngemäße Übersetzung der Antworten ins Deutsche zur Verfügung:
Stellungnahme ÖBR zu den Ausführungen des beklagten Staats Österreich
In seiner Stellungnahme bezieht sich Österreich auf das alte Regierungsprogramm, welches Klima-politisch umseitig gelobt wurde. Da nun jedoch ein neues Regierungsprogramm für die Jahre 2025-2029 vorliegt, hat der ÖBR in seiner Antwort folgende Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen:
Der Österreichische Behindertenrat begrüßt das Engagement der österreichischen Regierung für eine sozial gerechte Klimapolitik im Einklang mit den 17 Zielen der UN-Nachhaltigkeitsagenda. Dennoch weist der Österreichische Behindertenrat mit Sorge darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen im aktuellen Regierungsprogramm in Hinblick auf die Klimapolitik völlig unberücksichtigt bleiben.
Betreffend inklusiver Klimamaßnahmen sind also Rückschritte zu erwarten – ein beunruhigendes Signal dafür, wie Österreich die Realität von Menschen mit Behinderungen bei der Bewältigung der Klimakrise verkennt.
In der Stellungnahme von Österreich wird in Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen von extremen Außentemperaturen empfohlen, dass betroffene Personen auf das Gesundheitssystem, die Sozialversicherung und letztlich auf staatliche Förderungen für Anpassungsmaßnahmen zurückgreifen. Diese Empfehlung erweist sich jedoch für Menschen mit Behinderungen als unzureichend:
Gesundheitsversorgung: Trotz des umfassenden österreichischen Krankenversicherungssystems sind viele Gesundheitseinrichtungen nicht barrierefrei. Menschen mit Behinderungen müssen aufgrund der unzureichenden Barrierefreiheit oder der langen Wartezeiten Wahlärzt*innen aufsuchen, was mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden ist. Hinzu kommt, dass Fachkräfte häufig nicht ausreichend im Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschult sind, was zu einer unzureichenden Behandlung führen kann.
Staatliche Förderungen für Anpassungsmaßnahmen: Menschen mit Behinderungen leben tendenziell eher in einkommensschwachen Haushalten und in Gebieten mit wenigen städtischen Grünflächen, was ihre Möglichkeit zur Flucht vor extremen Temperaturen erheblich einschränkt. Sie leben häufiger in Mietwohnungen, in denen es schwierig ist, klimafreundliche Lösungen umzusetzen, weil es keine rechtliche Möglichkeit gibt, bauliche Anpassungen wie Außenjalousien ohne Zustimmung der*des Vermieters*Vermieterin vorzunehmen.
Auch wenn es notwendig sein mag, die eigene Wohnung an extreme Wetterereignisse anzupassen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen auch in der Lage sind, ihre Wohnung zu verlassen. Zugang zu öffentlichen Räumen und damit die Gewähr von Klimaanpassungsmaßnahmen, Barrierefreiheit und inklusiver Stadtplanung, sind notwendig, um – auch während extremer Wetterbedingungen – eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten
Einige der in den Antworten von Österreich genannten Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, wie etwa die Befreiung von der ORF-Gebühr, haben – bis auf die finanzielle Entlastung – wenig Relevanz für Menschen mit Behinderungen, die vom Klimawandel betroffen sind.
Andere wiederum – und das verdeutlicht den Ansatz Österreichs in Sachen Klimawandel – verstärken ihn sogar negativ. Ein Beispiel hierfür sind die angeführten diversen Unterstützungsmaßnahmen für den Erwerb von Fahrzeugen, wie etwa Steuerbefreiungen für Autos oder die Förderung des Erwerbs eines Führerscheins. Diese Maßnahmen verstärken sowohl die Abhängigkeit vom Individualverkehr als auch das Fortschreiten des Klimawandels und vernachlässigen die notwendige Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und dessen Barrierefreiheit.
Dass die ausgelobte finanzielle Unterstützung beim Erwerb eines neuen oder angepassten Fahrzeugs nur erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen offensteht, ist insofern widersprüchlich, als immer mehr Menschen – wie der Kläger dieses Verfahrens – aufgrund der Folgen des fortschreitenden Klimawandels auf ihre Gesundheit nicht mehr in der Lage sein werden, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Service Link
Third Party Intervention: Fall Müllner v. Austria: Beteiligung an Klimaklage vor EGMR – Österreichischer Behindertenrat
Die Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats im Original (in englischer Sprache): Replik ÖBR_26.03.2025 (PDF)