Die Stadt Wien wird private Träger unterstützen, heilpädagogische Gruppen einzurichten.
Der Wiener Gemeinderat hat am 26. März 2025 mit breiter Mehrheit beschlossen, private Fördergruppen für Kinder mit Behinderungen zu unterstützen. In diesen sogenannten heilpädagogischen Gruppen werden nur Kinder mit Behinderungen betreut. Das ist ähnlich wie Sonderschulklassen, aber im Kindergartenbereich.
Die Stadt Wien stellt dafür 3 Millionen Euro Steuergeld bereit. Zwischen 1. April 2025 und 31. Dezember 2026 können private Träger Fördergeld beantragen, um solche Gruppen neu zu gründen oder auszustatten. Offiziell heißt es, man wolle damit das Angebot für Kinder mit Behinderungen verbessern. Tatsächlich aber bedeutet es, dass Kinder mit Behinderungen trotz des Menschenrechts auf inklusive Bildung von Anfang an getrennt werden. Das steht im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, die allen Kindern gemeinsame Bildung zusichert. Kinder mit Behinderungen haben so weniger Chancen auf chancengleiche Bildung und echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Dabei würden alle Kinder davon profitieren, wenn sie gemeinsam aufwachsen und Behinderung als Teil von menschlicher Vielfalt als normal erleben könnten. Obwohl Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention schon vor 17 Jahren unterschrieben hat, scheint Inklusion in der Politik noch immer nicht richtig verstanden zu werden. SPÖ-Gemeinderat Marcus Gremel nennt den Beschluss einen „Freudentag für die Elementarbildung“ sowie einem „Grundstein für mehr Chancengerechtigkeit“, und Bettina Emmerling von den NEOS spricht von einem „Schritt zu mehr Inklusion und Chancengerechtigkeit“.
In Wirklichkeit schafft dieser Beschluss aber keine Chancengerechtigkeit. Für echte Chancengerechtigkeit und Inklusion bräuchte es stattdessen genug Geld und Personal, damit Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam aufwachsen und lernen können.
von Felix Steigmann