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großer Schaufelbagger baggert auf einer Baustelle

Stellungnahme zum Salzburger Bautechnikgesetz

29. April 2025

Stellungnahme zum Gesetz, mit dem das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 u.a. geändert werden

Der Österreichische Behindertenrat ist die Interessenvertretung der 1,4 Mio. Menschen mit Behinderungen in Österreich. In ihm sind über 85 Mitgliedsorganisationen organisiert. Auf Grund der Vielfalt der Mitgliedsorganisationen verfügt der Österreichische Behindertenrat über eine einzigartige Expertise zu allen Fragen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen.

Der Österreichische Behindertenrat dankt für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme und erlaubt sich diese wie folgt auszuführen:

Allgemeines

Mit der Ratifikation der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im Jahr 2008 hat sich der Staat Österreich (und damit auch die Bundesländer) verpflichtet die UN-BRK bei der (Landes-) Gesetzgebung zu berücksichtigen.

Um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, verpflichtet Art 9 UN-BRK die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zu treffen, um Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

In der vorliegenden Novelle ist u.a. mit dem Argument der Reduktion der Baukosten geplant den Standard an Barrierefreiheit beim Wohnungsbau massiv herabzusetzen.

Damit würde ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen, in Ermangelung von barrierefreiem Wohnraum, verunmöglicht werden.

Außerdem ist anzumerken, dass bereits mehrfach wissenschaftlich bewiesen wurde, dass die Mehrkosten von Barrierefreiheit bei Neubauprojekten marginal (max. 1,5% der Baukosten) sind, wenn Barrierefreiheit bereits bei der Planung berücksichtigt wird. Das Kostenargument ist also aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.

Dementsprechend fordert der Österreichische Behindertenrat, dass die geplanten Verschlechterungen betreffend Menschen mit Behinderungen aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden.

Zu den einzelnen Regelungen

Zu 31 Abs 3 BauTG 2015

In diesem Absatz kommt es zu zwei massiven Verschlechterungen betreffend Menschen mit Behinderungen. Zum Ersten wird die Mindestanzahl an Wohnungen, ab der die allgemeinen Teile des Gebäudes barrierefrei geplant und ausgeführt werden müssen, von 5 auf 9 Wohnungen erhöht.

Zum Zweiten wird die Vorgabe alle Wohnungen anpassbar zu planen und auszuführen, darauf eingeschränkt, dass nur mehr 30% barrierefrei geplant und ausgeführt werden müssen.

Durch diese zwei geplanten Änderungen wird das ohnehin schon nicht ausreichende Angebot an barrierefreiem Wohnraum nochmals drastisch verkürzt und damit Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit genommen selbstbestimmt zu leben.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum aufgrund der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren stetig steigen wird. Betreffend die Erläuterungen zum Gesetzestext sei angemerkt, dass es keine sachgerechte Lösung im Sinne der UN-BRK darstellt, Menschen mit Behinderungen ausschließlich Wohnungen im Erdgeschoß bereit zu stellen, da es hiermit zu einer sozialen Exklusion kommt.

Daher fordert der Österreichische Behindertenrat entschieden, dass diese geplanten Gesetzesänderungen nicht vorgenommen werden!

Gerne bietet der Österreichische Behindertenrat seine Mitwirkung bei einem Dialog zur Ermöglichung von barrierefreiem und leistbarem Wohnbau an.

Mit besten Grüßen

Für Präsident Klaus Widl
Mag. Bernhard Bruckner

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