Der Menschenrechtsrat, das wichtigste Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen, hat kürzlich einen Prozess zur Ausarbeitung eines internationalen Menschenrechtsvertrags für ältere Menschen eingeleitet.[1] Dieser soll – wie die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Rechte von Menschen mit Behinderung schützt – die Rechte von älteren Menschen zum Inhalt haben.
Wieso es eine solche Konvention braucht
Der derzeitige internationale Menschenrechtsrahmen weist nach wie vor erhebliche Schutzlücken für ältere Menschen auf, was zu altersbedingten Diskriminierungen führt. „Die Menschenrechte gelten ein Leben lang, und die Rechte im Alter sollten genauso gewährleistet sein wie zu jedem anderen Zeitpunkt unseres Lebens“ sagt Bridget Sleap, leitende Wissenschaftlerin für die Rechte älterer Menschen bei Human Rights Watch.[2]
Ältere Menschen sind in hohem Maße mit Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung konfrontiert. Über diese Probleme wird nach wie vor zu wenig berichtet und sie werden nur unzureichend angegangen, insbesondere bei älteren Frauen und älteren Menschen mit Behinderungen, sagt Alejandro Bonilla Garcia, Vorsitzender des NGO-Ausschusses für Altersfragen und Vertreter des Internationalen Verbands für Altersfragen bei den Vereinten Nationen in Genf.[3]
Mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung. Eine solche Konvention soll eine inklusive Politik, den Zugang zu Unterstützungssystemen und die Anerkennung älterer Menschen mit Behinderungen als aktive Teilnehmende an der Gesellschaft gewährleisten. Dies ist unerlässlich, um die Intersektion, also Überschneidung, von Altersdiskriminierung und Behindertenfeindlichkeit zu bekämpfen.
Bedeutung für Österreich
Laut der Studie inklusives Altern[4] waren bereits 2022 41% jener Menschen, die in Österreich in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe betreut wurden, älter als 50 Jahre alt.[5] Und die Personengruppe der älteren Menschen mit Behinderungen wächst stetig.
Ältere Menschen profitieren oft von Maßnahmen, die von Menschen mit Behinderungen gefordert werden. Ein Beispiel hierfür ist die Barrierefreiheit – sei es die physische oder kommunikative.
In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme[6] des Österreichischen Behindertenrats zum Gesetz mit dem das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009, u.a. geändert werden soll wird ebendies thematisiert:
Durch diese zwei geplanten Änderungen wird das ohnehin schon nicht ausreichende Angebot an barrierefreiem Wohnraum nochmals drastisch verkürzt und damit Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit genommen, selbstbestimmt zu leben. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum aufgrund der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren stetig steigen wird.
Von diesen jüngsten Tendenzen, die das ohnehin schon nicht ausreichende Angebot an neuem barrierefreiem Wohnraum drastisch verkürzen, sind ältere Menschen mit Behinderung doppelt betroffen.
Des Weiteren herrscht in Österreich die Situation, dass die Landesgesetze einiger Bundesländer Ansprüche für Menschen mit Behinderungen nur bis zu einem Alter von 65 Jahren vorsehen. Eine wichtige Forderung, die daraus resultiert ist die Abschaffung der Altersbegrenzung der Persönlichen Assistenz bis zum 65. Lebensjahr.
Ausblick
Die erste Sitzung der extra eingerichteten UN-Arbeitsgruppe soll noch vor Ende 2025 stattfinden. Der Appell an diese Arbeitsgruppe, der alle UN-Mitgliedsländer beitreten können, lautet nun – unter Beteiligung und Einbindung von Interessenvertretungen – zügig voranzukommen.
[1] Englischer Text der Resolution
[2] UN: Treaty on Older People’s Rights Moves Ahead | Human Rights Watch
[3] A UN Convention on the rights of older persons – UN Today
[4] https://www.lebensgross.at/wp-content/uploads/2022/10/studie-inklusives-altern.pdf
[5] Studie Inklusives Altern – Österreichischer Behindertenrat
[6] https://www.behindertenrat.at/wp-content/uploads/2025/04/Stellungnahme-BauTG_2025.pdf
von Nicola Onome Sommer