Analyse des Detailbudgets „Unterstützung für Menschen mit Behinderung“
Im Budgetbericht 2025 und 2026 (S. 153) ist ausgeführt, dass die Ausgaben im Detailbudget „Unterstützung für Menschen mit Behinderung“ im Jahr 2025 (im Vergleich zu 2024) um € 124,6 Mio. sinken und im Jahr 2026 (im Vergleich zum Jahr 2025) um € 68,1 Mio. steigen.
Nachfolgend werden die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dargelegt:
Auszahlungen 2024
Die Auszahlungen im Jahr 2024 im Detailbudget 21.04.01 „Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen“ belaufen sich laut der Darstellung auf S. 19 auf € 242,23 Mio.
Darin enthalten ist u.a.[1] eine Zuwendung an den Unterstützungsfonds in Höhe von insgesamt € 104,35 Mio, die sich in € 100 Mio für die Finanzierung von Teilhabeprojekten gem. § 33 BBG (z.B. Pilotprojekt zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz und Pilotprojekt zur Inklusiven Arbeit) und € 4,35 Mio für die weiteren Tätigkeiten des Unterstützungsfonds aufteilt.
Weiters sind Zuwendung an den ATF in Höhe von € 132,31 Mio. ausgewiesen.
Voranschlag für 2025 und 2026
Der Ergebnisvoranschlag für 2025 beläuft sich auf € 117,97 Mio.
Auffällig ist hierbei, dass dem Unterstützungsfonds nur € 5 Mio zugewendet werden.
Die Überweisung für den ATF beläuft sich auf € 106,17 Mio
Der Ergebnisvoranschlag für 2026 beläuft sich auf € 186,04 Mio.
Dem Unterstützungsfonds werden € 5,5 Mio zugewendet.
Dem ATF werden € 173,94 Mio überwiesen.
Gründe für die Schwankungen im Budget
Die Reduktion des Budgets im Jahr 2025 ist damit zu erklären, dass dem Unterstützungsfonds einmalig € 100 Mio. für die Finanzierung von Teilhabeprojekten gem. § 33 BBG zugeordnet wurden und darüber hinaus dem ATF gem. § 10 Abs 1c BEinstG € 30 Mio. zur Abfederung der Folgen der COVID-19 Pandemie überwiesen wurden.
Die Erhöhung des Budgets im Jahr 2026 ist damit zu erklären, dass dem ATF – um dessen Liquidität zu sichern – zusätzlich € 65 Mio. aus allgemeinen Budgetmitteln überwiesen werden.
Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe
Die dem Unterstützungsfonds im Jahr 2024 für Teilhabeprojekte gem § 33 zugewiesenen Mittel werden in den Jahren 2025 und 2026 nicht weiter aufgestockt. Da momentan noch Geld im Unterstützungsfonds vorhanden ist, können zwar die momentan im BMASGPK laufenden Pilotprojekte zu Persönlicher Assistenz und Inklusiver Arbeit fortgesetzt werden (siehe dazu auch das UG 21 Teilheft, S. 63), jedoch nur so lange bis der beschränkte Geldtopf im Unterstützungsfonds aufgebraucht ist bzw. so lange der politische Wille vorhanden ist das Geld genau für diese Pilotprojekte zu verwenden.
Auswirkungen auf die berufliche Teilhabe
Wie Sozialministerin Schumann am 9.4.2025 im Sozialausschuss darstellte, besteht ein Loch in Höhe von € 100 Mio im Ausgleichstaxfonds (ATF).
Die im Jahr 2026 dem ATF zusätzlich zugewiesenen Budgetmittel in Höhe von € 65 Mio können dieses Loch im ATF nicht vollständig schließen. Es besteht ein Konsolidierungsbedarf von ca. € 35 Mio im Jahr 2026.
Dementsprechend wird im UG 21 Teilheft auf S. 62 als Meilenstein für 2026 eine Anzahl an Förderfällen (Individual- und Projektförderungen) von 128.000 ausgewiesen. Im Jahr 2024 waren es noch 139.192 Förderfälle. Das entspricht einer Reduktion der Förderfälle von 2024 auf 2026 um rund 8 Prozent. In dem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Anzahl der Förderfälle nicht deckungsgleich mit der Anzahl der betroffenen Personen ist, da eine Person mehrere Förderungen erhalten kann.
Zusammengefasst führt also die budgetäre Situation im Jahr 2026 dazu, dass um ca. 11.000 Förderfälle bei Individual- und Projektförderungen gekürzt werden wird.
Wie im Misterrat am 13.5.2025 beschlossen (siehe Weitere Budgetpolitische Maßnahmen für das Doppelbudget 2025 & 2026, S. 9) wird der Zuschuss zum ATF aus dem allg. Budget in jährlichen Schritten – bis zum Ende der Legislaturperiode – gesenkt werden (2027: € 45 Mio, 2028: € 25 Mio, 2029: € 15 Mio). Damit wird das für die berufliche Teilhabe vorgesehene Budget in den nächsten Jahren schrittweise noch weiter reduziert.
[1] Auf die Darstellungen anderer Konto-Positionen als jene zum Unterstützungsfonds und jene zum ATF wird zwecks einer vereinfachten Darstellung in diesem Artikel verzichtet.