Im Budgetbegleitgesetz vorgesehene Änderungen im Erwachsenenschutzrecht greifen massiv in Menschenrechte ein.
Am 13. Juni 2025 findet eine Pressekonferenz mit Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, Julia Moser, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Volksanwalt Bernhard Achitz statt.
Mit dem am 1. Juli 2018 in Kraft getretenen 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurden die Selbstbestimmungsrechte von Menschen, die einen gerichtlichen Vertreter haben, massiv gestärkt. Mit einer im Budgetbegleitgesetz 2025 vorgesehen Novelle sollen diese Selbstbestimmungsrechte teilweise rückgebaut und das System in die Zeit des Sachwalterschaftsrechts zurückkatapultiert werden. Damit wird es wieder dazu kommen, dass Personen, die einen Erwachsenenvertreter haben, diesen in den meisten Fällen bis zum Ende ihres Lebens nicht mehr loswerden.
So ist geplant, dass ab 1. Juli 2025 die Überprüfungsfrist der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert und die Verpflichtung gestrichen wird, eine Überprüfung durch einen Erwachsenenschutzverein zu beauftragen, ob weiterhin die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung besteht.
Zeit: Freitag, 13. Juni 2025, 10:00 Uhr
Ort: Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien
Rückfragen und Kontakt
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